Abiturklausur Englisch - nicht gewähltes Thema

  • Hallo an alle,


    gibt es wirklich, wie unsere Oberstufenkoordinatoren angeben, ein Gerichtsurteil, demzufolge man nach Ablauf der Auswahlzeit die nicht gewählten Themen NICHT einsammeln darf, weil der Schüler sich ja auch nach zwei Stunden noch umentscheiden könnte?


    Und MUSS das für die Vorabi-Klausur auch gelten?


    Fragt euch


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Da ich weder Englisch unterrichte, noch an einem Gymnasium Dienst tue, fehlt mir natürlich der Einblick ins echte Leben, aber mal so aus der Hüfte.

    gibt es wirklich, wie unsere Oberstufenkoordinatoren angeben, ein Gerichtsurteil,

    Hm, wenn diese jenes Urteil kennen, müssten sie doch auch Details dazu haben. Gericht? Aktenzeichen? So weiß man ja gar nicht, wonach man recherchieren soll.

    demzufolge man nach Ablauf der Auswahlzeit die nicht gewählten Themen NICHT einsammeln darf, weil der Schüler sich ja auch nach zwei Stunden noch umentscheiden könnte?

    In den Vorgaben finde ich nur den Passus, dass "[d]ie Schülerinnen und Schüler [...] zwei Prüfungsaufgaben zur Auswahl" erhielten. Von einer Auswahlzeit steht da nichts. Auch nichts von einer Beschränkung dieser. In der APO-GOSt finde auch nichts dergleichen, wobei ich jetzt auf die Schnelle nur die Version ohne Verwaltungsvorschriften gefunden habe.


    Wenn es also seitens der Vorschriften keine Beschränkung der Auswahlzeit gibt, würde ich als durchführende Schule auch keine einbauen.


    Bei den Vorgaben fürs beruflichen Gymnasium sieht das schon anders aus, das ist in den Vorgaben explizit von einer zur Arbeitszeit von 180 Minuten "zusätzlichen Auswahlzeit von 30 Minuten" die Rede.


    hth


    Prost!


    Pausenclown

  • Hallo,


    ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob diese Regelung auf einem Gerichtsurteil basiert, jedenfalls hat unsere Schulleitung uns nach einer Besprechung mit RP-Vertretern darauf hingewiesen, dass die nicht gewählten Augabenvorschläge nicht eingesammelt werden dürfen (dies ist m.E. unabhängig von der Tatsache zu sehen, dass eine Auswahlzeit von 30 Min. gewährt wird). Und da die Vorabiturklausuren unter Bedingungen geschrieben werden, die denen des Abiturs vergkeichbar sind, müsste dies auch für die Vorabiturklausuren gelten.


    So wird es bei uns gehandhabt.


    Grüße von Frau Sommer (die sich ein Loch in den Bauch freut, weil sie in dieser Woche 43 Vorabiturklausuren zur Korrektur bekommt ;) )

  • Wie ich heute erfragt habe, hat es wohl kein Gerichtsurteil, aber einen Einspruch eines Schülers gegeben, der sich nach Ablauf der Auswahlzeit umentscheiden wollte. Dem wurde von Düsseldorf stattgegeben.


    Was die Vorabiturklausur betrifft, habe ich auf der Ministeriumsseite folgendes gefunden.


    "Klausuren unter Abiturbedingungen sind zur Vorbereitung auf zentral
    gestellte Prüfungsaufgaben besonders wichtig. "Unter Abiturbedingungen"
    heißt:


    • Die Klausuren orientieren sich an den Aufgabenformaten der Lehrpläne, die auch Grundlage für die Abituraufgaben sind.
    • Inhaltlich beziehen sich die Aufgaben auf den Unterricht des vorangegangenen Quartals.
    • Falls
      im Abitur eine Auswahl in dem jeweiligen Fach vorgesehen ist, so wird
      auch hier eine Auswahl gegeben; die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten muss
      aber nicht der im Abitur vorgesehenen entsprechen
      .
    • Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben der Abiturbedingungen.
    • Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.

    (Unterstreichungen von mir)
    Also offensichtlich keine genaue Deckungsgleichheit mit den Bedingungen der Abiturklausuren. Ich werde nach Ablauf einer von mir aus gern längeren Auswahlzeit als nur 30 Minuten die nicht gewählten Aufgaben wieder einsammeln. Ein eventueller Umentscheidungskandidat kann sie ja dann wieder zurückhaben.


    Im Abitur sammle ich sie dann dann erst am Schluss ein.
    Gegessen.
    putzi


    (Freue mich schon auf meine 50 LK-Klausuren).

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Dem wurde von Düsseldorf stattgegeben.

    Ist damit das damit die Bezirksregierung Düsseldorf gemeint?


    Ganzheitlich gedacht könnte man natürlich einen klarstellenden Passus in die Vorgaben einbauen.


    Interessant wäre noch, wie das im Falle auditiver oder audiovisueller Medien bei einem der Vorschläge praktisch durchzuführen ist (Beim einfachen Gymnasium explizit ausgeschlossen, am beruflichen Gymnasium jedoch explizit vorgesehen). Dabei sehen die Schüler, die diese Aufgabe bearbeiten den Ausschnitt im Anschluss an die Auswahlzeit den entsprechenden Ausschnitt noch zwei Mal.


    Eigentlich setzt das eine räumliche Trennung nach der Auswahlzeit voraus. Dann wird eine Umentscheidung wohl schwierig.


    Naja, sind halt Zentralabi-Vorgaben. Müssen die durchdacht sein?


    Prost!


    Pausenclown

    • Offizieller Beitrag

    Kommentar meiner Schulleitung:


    Die Aufgaben dürfen nicht eingesammelt werden, weil es dem Schüler zusteht, sich während der Schreibzeit noch einmal umzuentscheiden. Die Auswahlzeit ist eine zusätzliche Zeit, innerhalb derer man sich nach Lektüre der Texte für eine Aufgabe entscheidet. Diese Entscheidung ist aber nicht für die sich daran anschließende Schreibphase bindend.
    Ich werde also nicht sofort einsammeln sondern bei Abgabe der Klausur.


    Gruß
    Bolzbold

  • Kommentar meiner Schulleitung:


    Die Aufgaben dürfen nicht eingesammelt werden, weil es dem Schüler zusteht, sich während der Schreibzeit noch einmal umzuentscheiden. Die Auswahlzeit ist eine zusätzliche Zeit, innerhalb derer man sich nach Lektüre der Texte für eine Aufgabe entscheidet. Diese Entscheidung ist aber nicht für die sich daran anschließende Schreibphase bindend.
    Ich werde also nicht sofort einsammeln sondern bei Abgabe der Klausur.


    Gruß
    Bolzbold


    Ist das irgendwo auch schriftlich festgehalten, wie das zu handhaben ist bzw. ob das jede Schule frei entscheiden kann? Bei uns wird im Kollegium gerade diskutiert ....

    • Offizieller Beitrag

    Das lässt sich aus dem Umstand, dass die Schüler die Wahl haben, ableiten und die Auswahlzeit zusätzlich zur ursprünglichen Schreibzeit gewährt wird.
    Nirgendwo steht, dass nach Beendigung der Auswahlzeit eine endgültige, rechtlich verbindliche Themenwahl durch den Prüfling zu erfolgen hat.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ist das irgendwo auch schriftlich festgehalten, wie das zu handhaben ist bzw. ob das jede Schule frei entscheiden kann?

    Explizit steht das nirgends. Das wäre auch zu einfach. Aus den Vorschriften lässt sich halt nur 'rausinterpretieren, was da nicht steht (siehe Bolzbolds Beitrag).

    Bei uns wird im Kollegium gerade diskutiert ....

    Gute Idee, dann habt ihr etwas zu tun. Wie wäre es, wenn der zuständige Prüfungsausschuss sich darum kümmert und einfach etwas entscheidet?


    Prost!


    Pausenclown

  • Zwei Prinzipien sind zu beachten: erstens, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Zweitens, die Vorschriften soll man im Sinne der Kandidaten auslegen.


    Ergo: es ist nirgendwo festgelegt, dass sich die Schüler nach 30 Minuten für einen Vorschlag entscheiden müssen - wenn sie sich später noch unbedingt umentscheiden wollen, dann kann man ihnen doch ruhig alle Möglichkeiten dazu geben und lässt den Zweitvorschlag eben auf dem Schülertisch rumliegen und nicht vorne auf dem Lehrertisch.


    Was ich allerdings nicht so richtig verstehe, ist, in was für einem Kontext diese Frage überhaupt als Problem auftaucht. Ich finde es irgendwie piepenhagen, ob ich Unterlagen während oder nach der Prüfung einsammele.


    Nele


    P.S. @Pausenclown Persönlich bin ich ein großer Freund davon, wenn Sachen nicht im Vorfeld prophylaktisch entschieden werden, dass lässt mir nämlich um so mehr Ermessensspielraum im Fall der Fälle. Ganz prinzipiell gilt auch im öffentlichen Dienst der Grundsatz, den ich vor vielen Jahren mal in der Bundeswehr lernte: "Wer viele Fragen stellt, kriegt viele Antworten."

  • Persönlich bin ich ein großer Freund davon, wenn Sachen nicht im Vorfeld prophylaktisch entschieden werden, dass lässt mir nämlich um so mehr Ermessensspielraum im Fall der Fälle.

    a. Wenn man vorher nicht festlegen möchte, muss man aber auch nicht "im Kollegium diskutieren".


    b. Da es sich um ein landesweit einheitliches Prüfungsverfahren handeln soll, dürfte es eigentlich keinen Ermessensspielraum geben.


    Pausenclown

  • a. Wenn man vorher nicht festlegen möchte, muss man aber auch nicht "im Kollegium diskutieren".


    Mal drüber reden ist eine Sache - verbindliche Gremienbeschlüsse herbeiführen, eine andere.


    Zitat

    b. Da es sich um ein landesweit einheitliches Prüfungsverfahren handeln soll, dürfte es eigentlich keinen Ermessensspielraum geben.


    Hast du eine Ahnung, was alles bei vermeintlich landesweit einheitlich geregelten Angelegenheiten Ermessenssache ist. :) Aber das ist wirklich eine Frage der Berufserfahrung.


    Nele

  • Hast du eine Ahnung, was alles bei vermeintlich landesweit einheitlich geregelten Angelegenheiten Ermessenssache ist.

    Ja. Beachte Konjunktiv und Modalverben. Im Wesentlichen sind immer die wesentlichen Dinge nicht geregelt. Wie groß der Stempel auf dem Klausurpapier sein muss, steht aber höchstwahrscheinlich in einer sechzehnseitigen Broschüre.

    Aber das ist wirklich eine Frage der Berufserfahrung.

    Eben.

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