Wechsel von KV in die PKV - offene Fragen, Fristen usw.

  • So,


    jetzt habe ich also echt die A-Karte gezogen, bin gerade total depremiert...


    Ich war im Ref bei der Debeka versichert. Nach dem Ref war ich angestellt für 5 1/2 Jahre und habe daher die Mitgliedschaft in der Zeit auf "Ruhemodus" gesetzt und war bei der Techniker. Monatlich wurde in der Zeit dann 1 € fällig, dafür sollte bei einem erneuten Aufleben der PKV die Gesundheitsprüfung wegfallen, was mir sehr Recht ist, da ich seit damals viel angesammelt habe, was sicher nicht gern gelesen wird und zu einem Risikozuschlag führt :( Nun denn, nun wurde ich zum 1. Februar auf Probe verbeamtet und wollte die Versicherung also wieder wechseln, zurück in die PKV. Geht nicht, ich muss drei Monate warten, denn ich hätte drei Monate vorher bereits kündigen sollen/müssen. Wie das denn, wenn die Verbeamtung da noch nichtmal im Raum stand? Das war alles recht spät erst klar, das OK vom Amt kam ja auch erst eine Woche vor dem 1. Februar, ich habe lange gezittern und gebangt. Und ich meinte auch gelesen zu haben, dass man direkt wechseln kann, leider habe ich da wohl gepennt und weil ich privat ziemlich Kummer hatte, andere Prioritäten gesetzt. Führt nun dazu, dass ich den ganzen Gesundheitsprüfungsscheiß erneut über mich ergehen lassen muss, denn der Ruhemodus wird nur problemlos beendet, wenn ein direkter Wechsel erfolgt. Ich hab also 5 Jahre lang umsonst bezahl und werd nun vielleicht teurer eingestuft, ich könnte ko***** :uebel:


    Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Tipps und Erfahrungwerte die mir weiterhelfen könnten? Gibt es vielleicht nocheinen Kniff das zu umschiffen?


    Traurigen Gruß Jenny

  • Wenn du angestellt warst, dann warst du doch sicherlich sozialversicherungspflichtig oder warst du über der Grenze?
    Wenn ja entfällt diese Pflicht ja ab 1.2 und du müsstest einen Antrag für eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK stellen. Tust du das nciht, musst du dich ab dem 1.2. privat versichern.
    Du hast bei einem Wechsel durch Verbeamtung keinerlei Kündigungsfristen!

  • Aha,


    gut zu hören, denn ich hatte das ja auch so im Kopf, dass man dann problemlos gehen kann, wenn man verbeamtet wird, sonst hätte ich damals nicht den Ruhemodus gewählt. Nun hat mir aber die Debeka-Dame was anderes gesagt und auch das Netz, was mich halt irgendwie doch völlig kalt erwischt hat, nun versuche ich mich schlauer zu machen, aber so recht fündig werd ich nicht wie die Rechtslage da konkret aussieht.


    Textauszug anbei:


    Wenn sich der Versicherte zum Wechsel in die PKV entschlossen hat,
    muss er seine Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt zwei Monate und startet in dem Monat, der auf die Aussprache der Kündigung folgt. Wenn ein Versicherter z.B. seine


    • Mitgliedschaft in der GKV zum 20.08 kündigt, endet diese zum 01.11.

    Von Ausnahmen für Beamte habe ich nichts konkretes finden können...
    Gruß Jenny

  • Wenn sich der Versicherte zum Wechsel in die PKV entschlossen hat,
    muss er seine Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt zwei Monate und startet in dem Monat, der auf die Aussprache der Kündigung folgt. Wenn ein Versicherter z.B. seine



    Mitgliedschaft in der GKV zum 20.08 kündigt, endet diese zum 01.11.


    Du hast doch aber zum 1.2. gar keine laufende GKV, weil die ja mit dem Wegafll der Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht. Die müsstest du erst abschließen. Dies gilt meiner Meinugn nach nur bei einem Austritt aus einer freiwilligen GKV, denn dort bestehen diese Kündigungsfristen.


    HIer:http://www.versicherungsvermit…20Krankenversicherung.pdf

    Zitat

    Bisher versicherungspflichtige „Neubeamte“ können (theoretisch) sofort zum Tag der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung wechseln, vorher bereits freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Mitgliedschaft regulär mit 2 vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist beenden und dann in eine private Krankenversicherung übertreten. (Sozialgesetzbuch SGB V)

    wird dies auch so gesagt, aber das ist natürlich keine verlässliche Quelle.


    Edit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html


    Sagt auch etwas von können beitreten, nicht sind beigetreten und somit kannst du dich zum 1.2. auch anders entscheiden! Ist der Dame von der Debeka (wieder mal meine LIeblingsversicherung ohne wirkliches Wissen usw!) denn bewusst, dass du gar nicht in der GKV momentan bist bzw. nicht freiwillig versichert? Denn es wird ja nun auch eilig, ich weiß nicht wie lange die KK dich rückwirkend versichert und das wäre die einzige Begründung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist, dass du nun doch schon die Leistungen der GKV nach dem 1.2. in Anspruch genommen hast und somit man von einem Vertrag durch konkludentes Handeln geschlossen hast!

  • Wie lange ist denn die Übergangsfrist aktuell? Man hat doch 6 Wochen (?) oder so in dem Dreh Zeit sich eine neue Versicherung zu suchen.


    Was ist wenn du dich alternativ noch für 3 Monate freiwillig gesetzlich versicherst und das gleich nach Abschluss kündigst und dann eben mit der entsprechenden Kündigungsfrist zurück zur Debeka wechselst?



    Würde aber der Versicherungsdame nochmal deutlich auf die Füße treten, wie das denn bei Verbeamtung ist weil man da keine Kündigungsfrist in der GKV hat. Wenn sie das nicht weiß, dann kann sie sich da erkundigen (immerhin bekommt sie Provision für deine Verträge). Du kannst sonst auch selbst in der Hauptgeschäftsstelle anrufen und dort nachfragen.
    Die Debeka ist der Hauptversicherer im Beamtenbereich (Lehrer, Polizei, Feuerwehr usw.), da stehen die Chancen eigentlich relativ gut, dass es für solche Fälle wie dich eine Sonderklausel gibt oder sie das als Kulanz regeln. (Da gibt es oft Spielräume, gute Berater kennen die oder fragen danach gezielt bei der Rechtsabteilung nach).

  • Ich bin letztes Jahr mit dem Tag der Probeverbeamtung von der GKV in die PKV gewechselt. Ohne jede Warte- oder Kündigungsfrist. Mitten im Monat. Ich habe die zu viel bezahlten GKV Beträge dann zurück bekommen.


    Lg
    Sunny

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade mal in meinem Briefwechsel nachgeschaut. Nach dem Ref war ich für drei Jahre bei der AOK, habe dann meine Verbeamtung angekündigt bekommen, am 28.04. ein Fax an die AOK geschickt, dass ich wegen eine Statuswechsels meine Mitgliedschaft zum Ende des Monats kündigen werde. Ab dem 01.05. war ich dann wieder bei der Debeka, bei der ich auch diesen 1-€-Ruhemodus hatte. Anfang Mai kam noch ein Brief von der AOK, dass sie mir noch ein schönes Leben wünschen (o.ä.).
    Das Vorgehen hatte mir mein Debekamann so diktiert. War gar kein Problem.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Traci, da ist die Techniker falsch informiert (oder informiert dich bewusst falsch). Ich habe grad meinen Bruder gefragt der bei einer GKV arbeitet.
    Du kannst, sobald du verbeamtet bist SOFORT aus deinem Vertrag in der GKV raus, da sich ja dein Status gewechselt hat (es zählen keine Kündigungsfristen und auch keine Mindestlaufzeit[darauf müsste dann die Techniker nämlich auch bestehen]) und in die Debeka. Bis zum 31.1. warst du Pflichtversichert in der GKV und ab dem 1.2. wärst du freiwillig versichert.
    Du kannst auch deinen Debekaansprechpartner um Hilfe bitten, denn die wollen dich ja wieder haben. :)

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