Dürfen Referendare Abiturprüfungen abnehmen?

  • Liebes Forum,


    ich bin als Referendarin in SH bei mehreren Abiturprüfungen als Beisitzer vorgesehen. Mich würde mal interessieren: ist das überhaupt rechtens?


    Gruß, Sofie

  • Der Beisitzer erstellt doch nicht die Prüfung. Unsere Beisitzer dürfen nur Fragen stellen. Ausserdem, warum machst du dir Sorgen? Wenn die Schulleitung dich in die Prüfungskommission berufen hat, trägt die Schule die rechtliche Verantwortung. Nicht du!

    • Offizieller Beitrag

    Im Ref war ich mehrfach Beisitzer bei den mündlichen Prüfungen zum Realschulabschluss, müsste ja den gleichen Stellenwert haben.

  • Du hast im Profil "Berlin / Brandenburg" stehen; und oben von "hier" gesprochen - das ist irreführend. Ich war Referendarin sowohl in Berlin als auch in Brandenburg; in Berlin auch im Abitur mit drin.
    Zurück zum Thread: Es scheint bundeslandabhängig zu sein.

  • Ich war Referendarin sowohl in Berlin als auch in Brandenburg


    Dann stellt sich hier die Frage, nach der neuen oder der alten Ausbildungsordnung, denn auch das kann Unterschiede ausmachen!
    Also in Berlin ist es nach der neuen zulässog, einigen wir uns darauf!

  • Susannea, lies doch mal meine Beiträge. Ich habe geschrieben, dass ich als Referendarin in Berlin Abiturprüfungen mit abgenommen habe. In Brandenburg wiederum geht das nicht.
    Im Thread geht es aber um Schleswig-Holstein.

  • afrinzl: Ich habe es gelesen und die Frage ist, ob es in Brandenburg nicht ging oder nicht geht, denn du hast nicht geschrieben nach welcher Ausbildungsordnung das nicht ging! Im Thread geht es erstmal allgemein darum, dass dann evtl. eine Frage für ihren speziellen Fall daraus entstehen kann, ist klar, aber dies war bisher nicht so.

  • Im Ausgangspost steht, dass die Threaderstellerin nach der Lage in Schleswig-Holstein fragt, trotz allgemeiner Fassung der Fragestellung für den Thread.


    Und ja, in Brandenburg gibt es eine Ausbildungsordnung, die seit vielen Jahren besteht (momentan ist eine Überarbeitung im Gang). Und nein, es ist nicht möglich, dass dort Referendar/innen die Abiturprüfung abnehmen.


    (Und aus gutem Grund heiße ich afrinzl).

    • Offizieller Beitrag

    Na, um aus

    Zitat

    ich bin als Referendarin in SH bei mehreren Abiturprüfungen als Beisitzer vorgesehen. Mich würde mal interessieren: ist das überhaupt rechtens?

    eine Fragestellung für Berlin oder Brandenburg abzuleiten, braucht man schon ein wenig mehr Fantasie :)
    Zumindest ich habe mich als SHler angesprochen gefühlt...

  • Richtig, es ging bei meiner Frage um SH. Ich mache mir indem Sinne auch keine Sorgen, aber es wäre ja schon ganz interessant zu wissen, ob das rechtens ist, als Referendar Mitglied der Abitur-Prüfungskommission zu sein. Und ja, die Prüfung habe ich schon hinter mir, aber offiziell bin ich ja noch Referendar.
    Danke für eure Antworten!
    Gruß, Sofie

  • Na, um aus

    eine Fragestellung für Berlin oder Brandenburg abzuleiten, braucht man schon ein wenig mehr Fantasie :)
    Zumindest ich habe mich als SHler angesprochen gefühlt...


    Du hast ja nur einen Teil zitiert, denn vollständig hieß es ja:


    Dürfen Referendare Abiturprüfungen abnehmen?


    UNd dann kam erst dein zitierter Text und da lese ich genauso wie in letzten Post der TE mit:


    Zitat

    aber es wäre ja schon ganz interessant zu wissen, ob das rechtens ist, als Referendar Mitglied der Abitur-Prüfungskommission zu sein.


    Eine allgemeine Fragestellung heraus. UNd keine spezielle für SH. Und alle die, die vor mir geantwortet haben wohl auch, denn dort sind keine weiteren Leute aus SH dabei gewesen (soviel es ersichtlich ist ;) ).

    • Offizieller Beitrag

    Da haben wir ja Glück, dass die TE nochmal geschrieben hat, was in ihrem ersten Post steht.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

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