Beschäftigungsverbot Schwangerschaft und Umgang damit

  • Hallo,
    Der BAD hat mir in einer Empfehlung für den Schuleiter bescheinigt, dass ich bei Auftreten von Scharlach u. Diversen anderen Krankheiten für eine befristete Zeit ein Beschäftigungsverbot erhalte. Nun ist eine dieser Krankheiten aufgetreten. Ich bin davon ausgegangen, dass der Schulleiter nun ein Beschäftigungsverbot für so und so viele Tage erteilt. Das läuft aber wohl anders.
    Der Schulleiter hat mich über das Auftreten der Krankheit informiert und gesagt, ich dürfe nun, wenn ich darauf bestehe, zu Hause bleiben. Er ginge aber davon aus, dass ich komme. Ich solle mich entscheiden, ob ich von dem Beschäftigungsverbot Gebrauch machen wolle.
    Wie ist denn nun der übliche Umgang mit diesen Empfehlungen des BAD? Heißt Beschäftigungsverbot, ich darf, wie ich will oder ich muss zu Hause bleiben?
    Alema

  • ich dürfe nun, wenn ich darauf bestehe, zu Hause bleiben. Er ginge aber davon aus, dass ich komme. Ich solle mich entscheiden, ob ich von dem Beschäftigungsverbot Gebrauch machen wolle.
    Wie ist denn nun der übliche Umgang mit diesen Empfehlungen des BAD? Heißt Beschäftigungsverbot, ich darf, wie ich will oder ich muss zu Hause bleiben?


    Der Schulleiter hat eine Fürsorgepflicht dir und dem Kind gegenüber und müsste dich dementsprechend nach Hause schicken. Bist du dir unsicher ruf beim BAD noch mal an.



    Einzig und alleine, dass du selber entschieden darfst, kann nicht zutreffen!



    Und mal ganz ehrlich, wenn der Schulleiter davon ausgeht, dass du kommst, bin ich der Meinung, verletzt er grob seine Fürsorgepflicht.



    Für Angestellte bedeutet dies übrigens einen Verstoß gegen das Mutterschaftsgesetz und kann mit hohen Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe für den AG geahndet werden.

  • Ich MUSSTE zu Hause bleiben als im Kollegium ein bestätigter Fall von Grippe auftrat. Wenn der BAD ein (befristetes) Beschäftigungsverbot für den Fall X ausgesprochen hat, DARFST DU NICHT in die Schule.
    Du musst dich noch erkundigen, wie lange du bei der aufgetretenen Krankheit Beschäftigungsverbot hast. Das kann dir der BAD sagen.

  • Ich war letztes Jahr in der gleichen Situation wie du. Der BAD gibt tatsächlich nur Empfehlungen, letztendlich entscheidet der Schulleiter. Hätte der gesagt, ich solle kommen, hätte mir meine FÄ ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Die habe ich nämlich immer über diese ganzen Krankheiten informiert. Kannst du nicht auch mal mit deiner sprechen?


    Alles Gute für dich und deinen Untermieter!

  • Beim BAD habe ich angerufen. Die wussten nicht, ob der Schulleiter an die Untersuchungsergebnisse gebunden ist. Wozu macht man dann den ganzen Kram mit BAD etc.? Wer kann mir rechtlich Auskunft geben?
    Alema

  • Wenn wir eine schwangere Kollegin hatten und Scharlach aufgetreten ist, haben wir sie immer sofort nach Hause geschickt. Ich glaube erst einmal fünf Tage, wenn dann keine neue Erkrankung aufgetreten ist, durfte die Kollegin wieder kommen. Bis zum nächsten Fall.....

  • Die Gefahr eventueller Nieren-, Lungen- und Herzmuskelentzündungen bei Schwangeren ist ja nicht so dramatisch und ein Beschäftigungsverbot ist ja auch nur so eine sanfte Empfehlung. Da kann man schon erwarten, dass trotzdem an die Schule gekommen wird, am Ende fällt ja noch Unterricht aus!


    Nele

  • ...ich bekam auch ein Verbot aber für die gesamte Schwangerschaft, da ich nur eine einfache MMR Impfung hatte und nicht gegen Ringelröteln immun war.
    Aussprechen traute sich doch niemand, SL sagte meine Frauenärztin, diese sagte Amtsarzt und letzendlich erteilte mir der Jurist des Schulamtes das Verbot am Telefon und schickte mir dementsprechend noch einen Brief.

  • Hallo.


    Wenn ich diese für Berlin gefundenen Informationen richtig deute (und die Regelungen Bundesweit einheitlich sind, was beim schulrechtlichen Teil eher unwahrscheinlich ist) musst Du dich nicht entscheiden.


    Demnach hat der/die Schulleiter/in die Arbeitsplatzbedingungen zu beurteilen. Weder der BAD (nur fachkundige Beratung) noch du selbst.
    Die Schulleitung kann diese Beurteilung nicht an dich delegieren.


    Dies würde ich als Versuch werten, die Verantwortung abzuwälzen ("Ich hab Ihnen ja gesagt, Sie dürften zuhause bleiben.")
    Meiner Meinung nach muss die Schulleitung entscheiden und stet dann - auch juristisch - im Falle einer falschen Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen in der Verantwortung.


    Gruß
    Nitram


    Edit: Ein paar Tippfehler vernichtet...

  • Hallo,
    danke für die Infos. Ich war nun in der Schule - morgen hätte ich ohnehin wieder gedurft.
    Ich habe mich nun auch nochmal versucht, genauer rechtlich zu informieren. Der BAD gibt tatsächlich nur Empfehlungen. Der Schulleiter muss sich nicht daran halten.
    Ich weiß wirklich nicht, wozu man dann diesen ganzen Kram mit dem BAD macht - wenn es doch eh nicht verbindlich ist.
    Beim nächsten Fall werde ich auf jeden Fall gezielt den Schulleiter fragen, welchen Auftrag er mir gibt (kommen oder nicht) und nicht die Entscheidung auf mich abwelzen lassen. Ich schätze aber, dass ich kommen muss. ("Früher hat man ja auch nicht so einen Kokolorus gemacht....")
    Nun werde ich mich nochmal beim FA erkundigen, wie groß von der Seite die Risiken im Fall einer Erkrankung eingeschätzt werden.

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