Kind krank... wieviel tage sind es denn nun... NRW

  • hallo,


    ich habe da doch noch einmal eine frage, da ich einfach nicht 100% durchblicke...
    ich habe 2 kinder.. bin beamtet.. wir alle (mein mann, meine kinder und ich) sind privat krankenversichert.
    ich arbeite vollzeit a 12 und verdiene auf grund meines alters weniger als die jahresarbeitsentgeltgrenze in höhe von 52.200€ für 2013.


    im orginal heißt es wie folgt:


    ------------------------------




    6.1.3 Lehrkräfte im Beamtenverhältnis






    Anspruchsgrundlage für beamtete Lehrkräfte ist § 11 Abs. 1
    SUrlV in Verbindung mit Abschnitt I Nr. 6 DfErl. Hiernach kann Sonderurlaub unter
    Fortzahlung der Besoldung
    von bis zu 4 Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt
    werden.






    Um beamtete Lehrkräfte hinsichtlich der Beurlaubungsdauer
    mit den angestellten Lehrkräften gleichzustellen, wird gem. DfErl. auch für
    diese die in § 45 SGB V festgelegte Freistellungsdauer berücksichtigt, wenn
    dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Somit ist also zu prüfen, ob die
    antragstellende beamtete Lehrkraft – befände sie sich nicht im
    Beamtenverhältnis – krankenversicherungspflichtig im Sinne des SGB V wäre.
    Hierzu hat die beamtete Lehrkraft im Antrag auf Sonderurlaub zu erklären, dass
    ihre Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne Familienzuschlag und
    Aufwandsentschädigung) die jeweils gültige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
    in der gesetzlichen Krankenversicherung gem. § 6 Abs. 6 SGB V) nicht überschreiten.






    Im Jahre 2010 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
    49.950,00 EURO, imJahre 2011 beträgt sie 49.500 EURO (Absenkung).



    Der Betrag wird in der Regel jährlich angepasst.






    Liegt das Bruttoeinkommen der beamteten Lehrkraft unterhalb
    dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann sie bezahlten Sonderurlaub
    erhalten im Umfang von:






    wie 6.1.1 a) bis max. 10/25 Arbeitstage oder






    wie 6.1.1 b) bis max. 20/50 Arbeitstage.
    -------
    daraus schließe ich für mich, dass mir bei 2 kindern 20 tage bezahlter sonderurlaub zustehen.
    muss der gewährt? kann der gewährt werden?
    ich verstehe nämlich dann nicht folgenden satz..
    zitat:
    -------------------------------------------


    6.23 Begrenzung des
    Gesamtumfangs der Dienstbefreiung






    Die Dienstbefreiung wegen der






    - schweren
    Erkrankung eines Angehörigen (Abschnitt I Nr. 5 DfErl.)



    - schweren
    Erkrankung eines Kindes (Abschnitt I Nr. 6 DfErl.)



    - schweren
    Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes (Abschnitt I Nr. 7 DfErl.)






    darf zusammen 5
    Arbeitstage im Kalenderjahr
    nicht überschreiten.






    Diese Begrenzung gilt nicht, wenn bei der schweren
    Erkrankung eines Kindes der Zeitrahmen wegen Unterschreitens der allgemeinen
    Jahresarbeitsentgeltgrenze im Zuge der Sonderregelung bereits ausgeschöpft oder
    überschritten worden ist (siehe Ziffer 6.1.3). Wurden beispielsweise zunächst 4
    Tage Sonderurlaub nach Ziffer 6 DfErl. und anschließend im Rahmen der Sonderregelung
    weitere Tage Dienstbefreiung gewährt, kann gleichwohl noch ein Tag
    Dienstbefreiung nach den Nummern 5 oder 7 DfErl. gewährt werden.





    --------------------------------



    bei mir ist es nämlich nun leider so, dass meine beiden kinder krank sind.. meine tochter hat hohes fieber, bekommt ein antibiotikum, hat eine bronchitis und kann damit nicht in die kita. mein sohn ist auch noch krank, allerdings muss er kein antibiotikum nehmen.
    nun habe ich heute in der schule bescheid gesagt, dass ich die nächsten 3 tage einen kinderkrankenschein hätte und zu hause bliebe, da niemand auf die beiden aufpassen kann.
    daraufhin bekam ich einen rückruf, dass die schulrätin genehmigt hätte, dass ich morgen zu hause bliebe, aber mir für die anderen beiden tage eine betreuung organisieren müsse.... wie soll das gehen... ich habe niemanden...
    ich dachte ganz naiv, dass mir das zusteht.... nun stehe ich doof da... habe ich als beamte keine rechte?
    als angestellte darf man auf alle fälle zu hause bleiben, wenn man keinen für die kinder hat...


    fürs nächstes mal weiß ich es besser.. wie sagte die personalrätin.. nächstes mal sind sie selber krank.. das kann doch so nicht laufen.


    über informationen wäre ich sehr dankbar.


    lg

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass der AG nicht das Recht hat zu bestimmen, ob du die Kinder betreuen darfst oder nicht. Was hat denn der Personalrat dazu gesagt? Sonst Gleichstellungs- bzw. Frauenvertreterin anrufen und nachfragen.


    Achso, ja dir stehen 20 Tage zu.


    Wissen die, dass du unterhalb der Grenze liegst und wie eine Angestellte zu behandeln bist? Evtl. liegt da das Problem, denn Sonderurlaub muss ja meine ich beantragt werden, um den geht's hier ja aber nicht.

  • die personalrätin war selbst etwas in eile als sie zurückgerufen hat und hat mir nur den tresselt-link geschickt.


    daher bin ich nun echt in sorge... ich verstehe natürlich, dass die schule nicht begeistert ist, aber was soll ich machen.
    meine tochter ist nun mal erst 1 jahr.
    ich hab absolut keine ahnung wie ich das machen soll, wenn ich wieder am do arbeiten soll..


    ist es denn eine KANN bestimmung oder habe ich ein anrecht auf die tage?

  • Hallo,


    ich hatte dieses Problem auch, als meine Tochter Ende Februar plötzlich für 8 Tage ins Krankenhaus musste.


    Wenn du unter dieser Entgeldgrenze liegst, hast du Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub für jedes Kind. Du stellst, auch naträglich, den Antrag auf Sonderurlaub wegen Betreuung eines kranken Kindes. Das Formular kannst du bei deiner zuständigen BezReg herunterladen. Diesen Antrag gibtst du bei deiner Schulleitung ab und die leitet ihn an die zuständige BezReg weiter. Von dort bekommst du dann einen Brief, dass der Urlaub genehmigt wurde. Auf der Seite der BezReg findest du genaue Informationen dazu (noch besser als der von dir genannte Link).


    War bei mir alles kein Problem, hatte mir auch umsonst Sorgen gemacht. Dein Kind ist krank und Punkt. Wenn du die Tage brauchst ist es so. Wende dich bei Problemen an den Personalrat direkt bei der Bezirksregierung.


    LG und Gute Besserung
    flecki

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Anrecht auf die Tage. Schulleitungen legen es allerdings gerne so aus, dass du die 10 Tage über das Jahr verteilen musst und immer nur für spontane Notfälle 1 Tag freinehmen kannst. Das ist allerdings Quatsch. (Meines Wissens gibt es eine "x aufeinanderfolgende Tage"-Regel. Aber es sind mindestens 3 Tage nacheinander.) Es steht dir also zu.


    kl. gr. frosch

  • Frosch, das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn mein Kind 5 Tage krank ist, bleibe ich 5 Tage zu Hause, wenn es 10 sind, sind es 10. Und wenn es noch länger ist, muss ich unbezahlt frei nehmen oder mich (aufgrund der großen Belastung) selbst krankschreiben. Das kann einem keiner vorschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich suche die Stelle fur nrw mal raus. Es handelt sich bei den Kinderkrank-Tagen aber schon um eine kurzfristige Überbrückung, wenn man spontan keine Betreuung organisieren kann. Dabei wird wohl davon ausgegangen, dass innerhalb von 3 Tagen (oder so) die Betreuung organisierbar ist.


    Kl. Gr. Frosch

  • Sorry, ich kann gar nichts zum Problem beitragen und wünsch nur einfach, dass sich deine Sorgen in Wohlgefallen auflösen, das kann doch wohl nicht sein ...


    Aber eine Frage: Gilt das eigentlich nur für NRW? Ich krieg auch immer was von 4 Tagen gesagt und hatte bis heute schon wirklich ein Problem nach Grippeerkrankung und KH-Aufenthalt meines Kindes in diesem Jahr?!

  • Sorry, ich kann gar nichts zum Problem beitragen und wünsch nur einfach, dass sich deine Sorgen in Wohlgefallen auflösen, das kann doch wohl nicht sein ...


    Aber eine Frage: Gilt das eigentlich nur für NRW? Ich krieg auch immer was von 4 Tagen gesagt und hatte bis heute schon wirklich ein Problem nach Grippeerkrankung und KH-Aufenthalt meines Kindes in diesem Jahr?!


    Nein, das gilt nicht nur für NRW, wie ich dir schon mal geschrieben habe. Berlin hat es inzwischen auch und einige andere Bundesländer auch, aber es ist abhängig davon, ob du über oder unter der Einkommensgrenze liegst.


    Edit: Wenn du unter der Grenze liegst hast du in Brandenburg 7,5 Tage je Kind.


    http://www.bravors.brandenburg…_bb_bravors_01.c.48483.de

  • Ich suche die Stelle fur nrw mal raus. Es handelt sich bei den Kinderkrank-Tagen aber schon um eine kurzfristige Überbrückung, wenn man spontan keine Betreuung organisieren kann. Dabei wird wohl davon ausgegangen, dass innerhalb von 3 Tagen (oder so) die Betreuung organisierbar ist.


    Kl. Gr. Frosch


    Das wäre mal interessant, v.a. juristisch betrachtet. Wenn ich nämlich nichts organisieren kann, was dann? Und wie genau soll so eine Betreuung eigentlich aussehen, wenn mein Kind mit 41 Grad Fieber zu Hause liegt und nur Mama will.

    • Offizieller Beitrag


    Das wäre mal interessant, v.a. juristisch betrachtet. Wenn ich nämlich nichts organisieren kann, was dann? Und wie genau soll so eine Betreuung eigentlich aussehen, wenn mein Kind mit 41 Grad Fieber zu Hause liegt und nur Mama will.


    Das habe ich mich auch gefragt. Woher soll man denn eine andere Betreuung nehmen, wenn es keine Oma o.ä. gibt? Es gibt doch keine Einrichtung (Tagesmutter, Kindergarten) oder sonstige Person (Babysitter), die ein richtig krankes Kind betreut. Zumal die meisten Eltern auch ein krankes Kind nicht irgendeinem Menschen, den es nicht gut kennt, anvertrauen würden. ?( Kann das bei uns wirklich anders sein als in allen anderen Berufen, wo man (zumindest rein rechtlich) die Möglichkeit hat, sein krankes Kind zu betreuen? Und kann der unbezahlte Sonderurlaub verweigert werden?


    Hier http://www.tresselt.de/sonderurlaub.htm finde ich nichts zu einer begrenzten Anzahl aufeinanderfolgender "Kinderkrankheitstage". Dort sind aber auch noch viele hilfreiche Tipps.

  • Hallo coco77,


    kann Dein Mann denn keinen Urlaub nehmen? Diese Option wurde ja noch gar nicht in Betracht gezogen.


    Grüße


    Garet Jax

  • ne mein mann kann keinen urlaub nehmen, da er selbst lehrer ist.


    im endeffkt ist es nun so, dass laut rechtsberatung des vbe man keinen anspruch auf überhaupt einen kindkranktag hat... (nicht einklagbar)
    es steht daher auch immer sonderurlaub KANN gewährt werden.. einklagbar ist es also schon mal nicht..
    die 4 kinderkrank tage sind aber wohl "üblich", daher müsste man die aus gleichheitsgründen auf alle fälle bekommen...
    die 10 tage ist auch eine KANN bestimmung.. die bezreg weiß darüber aber eigentlich kaum etwas, obwohl das schreiben von herrn holtmann (welches auch bei tresselt zu finden ist) es explizit betont bei beamten unter der grenze von 52.200€.


    im endeffekt hat nun heute die bezreg angeordnet, dass ich bis freitag zu hause bleiben darf (der schulrätin wird man dies mitteilen)...der schule auch...
    denn wenn ich sonst nicht zum dienst erschienen wäre (ohne eine dienstliche anordnung, dass ich zu hause bleiben dürfe) dann würde ich ein dienstvergehen begehen teilte mir die rechtsberatung mit...


    jetzt mal ganz im ernst... ich habe heute morgen ca. 2 h mit hinz un kunz telefoniert.. meine kinder zum teil schreiend im hintergrund....
    was werde ich wohl nächstes mal machen, wenn eins meiner kinder krank ist...... ein schelm wer böses dabei denkt.....

  • Ich weiß, das lest ihr jetzt nicht gern. Aber wenn man kleine Kinder hat und arbeitet, dann muss man in jedem Beruf eine Lösung für das Kind-ist-krank-Problem haben. Das kann einem keiner abnehmen. Die Verantwortung haben die Eltern, die das Kind in die Welt gesetzt haben, und nicht die Bezirksregierungen und Schulräte.


    Bei mir sah das - ich war damals noch nicht Lehrerin - so aus, dass es innerfamiliäre Absprachen (und z. B. Telearbeit) gab und ich meine Berufstätigkeit phasenweise stark eingeschränkt habe. Da ich spürte, dass meine Kinder mich mehr brauchen als ich meinen Job. Und ich würde das jederzeit wieder so machen. Nach dem dritten Keuchhusten hat man es nämlich leid, jedesmal zu rotieren, wenn wieder mal ein Infekt umläuft. Und bei kleinen Kindern, zumal wenn sie in Kita/Kindergarten gehen, ist das nun mal normal.


    Mir wurde klar, dass Kinder ein Recht darauf haben, ihre Infekte auszukurieren, ohne dass jemand anders verantwortlich gemacht wird oder irgendwelche Ansprüche an irgendjemanden gestellt werden oder man lügt, indem man sich krank schreiben lässt. Und entsprechend habe ich geplant, auch wenn das phasenweise nicht so toll war und mir zu Hause die Decke auf den Kopf fiel. Aber es ging vorbei und mir bleiben noch genügend Jahre für die Berufstätigkeit.

  • Aber wenn man kleine Kinder hat und arbeitet, dann muss man in jedem Beruf eine Lösung für das Kind-ist-krank-Problem haben.


    Die hat man, man nutzt seine Kind-Krank-Tage ;)


    Oder man ist so abgelenkt und hat so wenig geschlafen usw., dass man leider nicht Dienstfähig sein.

  • Piksieben: Heißt das, dass die Mütter daheim bleiben sollen und nicht arbeiten gehen bis die Kinder groß genug sind, um im Krankheitsfall allein zu bleiben? Also so etwa 10 Jahre? Wer kann sich das leisten? :weinen:

    • Offizieller Beitrag

    Piksieben: Heißt das, dass die Mütter daheim bleiben sollen und nicht arbeiten gehen bis die Kinder groß genug sind, um im Krankheitsfall allein zu bleiben? Also so etwa 10 Jahre? Wer kann sich das leisten? :weinen:

    Und da sprechen wir jetzt von nur einem Kind. Hat man mehr Kinder, dann kann diese Phase ja noch länger dauern.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, das lest ihr jetzt nicht gern. Aber wenn man kleine Kinder hat und arbeitet, dann muss man in jedem Beruf eine Lösung für das Kind-ist-krank-Problem haben. Das kann einem keiner abnehmen. Die Verantwortung haben die Eltern, die das Kind in die Welt gesetzt haben, und nicht die Bezirksregierungen und Schulräte.


    Bei mir sah das - ich war damals noch nicht Lehrerin - so aus, dass es innerfamiliäre Absprachen (und z. B. Telearbeit) gab und ich meine Berufstätigkeit phasenweise stark eingeschränkt habe. Da ich spürte, dass meine Kinder mich mehr brauchen als ich meinen Job. Und ich würde das jederzeit wieder so machen. Nach dem dritten Keuchhusten hat man es nämlich leid, jedesmal zu rotieren, wenn wieder mal ein Infekt umläuft. Und bei kleinen Kindern, zumal wenn sie in Kita/Kindergarten gehen, ist das nun mal normal.


    Mir wurde klar, dass Kinder ein Recht darauf haben, ihre Infekte auszukurieren, ohne dass jemand anders verantwortlich gemacht wird oder irgendwelche Ansprüche an irgendjemanden gestellt werden oder man lügt, indem man sich krank schreiben lässt. Und entsprechend habe ich geplant, auch wenn das phasenweise nicht so toll war und mir zu Hause die Decke auf den Kopf fiel. Aber es ging vorbei und mir bleiben noch genügend Jahre für die Berufstätigkeit.


    Isoliert betrachtet hast Du sicherlich Recht. Wer sich das finanziell und beruflich in Hinblick auf die weitere Karriere, die Schule (Versetzung) etc. leisten kann, der wird das wohl auch so machen.
    Wenn ich mir das nicht leisten kann, oder wenn ich nicht versetzt werden möchte, weil ich drei Jahre draußen bin, dann kann der Spagat wie Du selbst schreibst, nahezu unmöglich werden. Und für solche Fälle sind dann die Kinderkrankheitstage da.


    Die zehn Tage pro Kind bei Verheirateten werden bei uns übrigens immer gewährt, jedoch gibt es eine neue Regelung, die uns von der Schulleitung mitgeteilt wurde. Aufgrund des Missbrauspotenzials dieser Kinderkrankheitstage muss (sic!) bereits beim ersten Tag ein Attest des Kinderarztes vorliegen. Da das Ausstellen eines solchen Attests keinesfalls ein Automatismus ist, wird sich jede Familie wohl künftig gut überlegen, ob und wann sie diese Tage in Anspruch nimmt. (Interessanterweise bedarf es dieses Nachweises bei uns ja erst ab dem dritten Tag. Da wird man so gesehen fast schon zur Lüge gedrängt...)


    Gruß
    Bolzbold

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