Übergang Gesamtschule -> Gymnasium

  • Welche ("rechtlichen") Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Schüler der "unteren Jahrgänge" von der Integrierten Gesamtschule an das Gymnasium wechseln kann? (Noten, ehemalige Empfehlung der Grundschule, aktuelle Empfehlung der Klassenkonferenz, ...?) (Dass die zweite Fremdspreche vorhanden sein muss, ist klar - aber was gibt es noch Zwingendes, Empfehlenswertes, ...)

  • Warum schreibst du "rechtlich" in Anführungszeichen? Geht es bei deiner Frage nicht um die Rechtsvorschriften sondern um irgend etwas anderes?


    Nele

  • "Rechtlich", weil es vielleicht neben dem rechtlichen auch noch weitere Hinweise gibt... von denen ich viel nicht einmal weiß, dass es sie gibt)
    Mir geht es um evtl. notwendiges Notenbild, evtl. ehemalige Empfehlung der Grundschule, evtl. aktuelle Empfehlung der Klassenkonferenz, ...?

  • Hallo Jens,


    den § hatte ich auch schon gefunden. Das Problem ist, dass an der IGS ja nicht die "normalen" Noten gegeben werden. Wie übersetzt man Prozentzahlen der verschiedenen Niveaus, "Kringel", "Plus", "Kringel mit Plus" o.ä. in vergleichbare Noten?

  • Moin,


    bei Prozentzahlen könnte das IHK System hilfreich sein (http://www.buerokauffrau-online.de/ihk-notenschluessel.html) um den Leistungsstand zu verdeutlichen. Ich habe aber noch vor Augen, dass es für die allgemeinbildenden Schulen etwas "weichere" Notengrenzen gibt, als für uns Berufsschullehrer.
    Hab gerade noch etwas gestöbert. Die IGS ist ja wirklich ein besonderer Sonderfall. Man hat ein wenig den Eindruck, dass ein Wechsel aus diesem Schulsystem heraus nicht gewünscht ist, oder erschwert werden soll.


    Wir vergeben in den Zeugnissen bei Begabten die Bemerkung: "Auf Grund der überdurchschnittlichen Leistungen wird der Besuch der Fachoberschule empfohlen."


    Vielleicht besteht die Möglichkeit etwas ähnliches in die Zeugnisse mit aufzunehmen (so fern bei euch die Zeugniskonferenzen noch nicht gelaufen sind).

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

  • Hallo,


    zunächst der kurze Hinweis an Euch beide (und alle anderen mitlesenden Landeskollegen), dass schure.de eine private Seite darstellt und auch nicht mehr gepflegt wird. Das offizielle Verordnungssystem des Landes hat nicht so ein schönes Stichwortverzeichnis, trotzdem findet man die Erlasse ganz gut (und es ist auch immer angegeben, von wann und ggf. bis wann die Rechtsverordnungen gültig sind). Hier die selbe Verordnung:
    http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true

    Danach sieht es so aus, als ob das ganze wirklich rein im Ermessen der Klassenkonferenz liegt. Die genauen Kriterien in den anderen Absätzen von §9 beziehen sich alle auf den Übergang zwischen den "gegliederten" Schulformen. Ich würde mich in dem Fall mit der Schulleitung bzw. am besten gleich mit der Landesschulbehörde kurzsschließen um das ganze Wasserdicht zu machen. Hinzu kommt, dass ich im Interesse des Schülers versuchen würde "Probeunterricht" am Gymnasium zu organisieren, dass die Kollegen dort zumindest eine Kurzeinschätzung geben können.
    Für besagtes Vorgehen ist es nun wahrscheinlich ein bisschen spät (ich vermute mal die Konferenz ist schon gelaufen, bzw. steht gerade an). Wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, dann muss auf jeden Fall darüber beraten und entschieden werden. Kriterien müsstet ihr eben selbst überlegen (s.o.)

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