Auch ein Steuererklärungsproblem: VBL

  • Jedes Mal, wenn neue Formulare rauskommen ist mir wieder unklar, wo ich die Sachen von der VBL eintragen muss.
    Kann mir jemand sagen, wo die geleisteten Beiträge zur VBL hinkommen? Am liebsten natürlich passend für WISO-Steuersparbuch, aber "Formular"-Antworten sollten auch zum Erfolg führen.


    Danke euch!

  • Gehe ich recht in der Annahme, dass du angestellt bist und VBL die http://de.wikipedia.org/wiki/V…undes_und_der_L%C3%A4nder ist?
    Dann handelt es sich um eine Zusatzversorgung, die im Bereich für Rentenbeiträge eingetragen wird.


    Danke dir. Ja genau darum geht es und das sie unter Rentenbeiträge gehört, ist auch klar, aber da gibt es Riester, Rürup, usw. und mir ist einfach nicht klar, wo denn nun. Zumal es sich ja um keine freiwillige Zusatzversicherung handelt.

  • Ich habe nun noch mal in dem WISO-Sparbuch gesucht, hätte meine Beiträge am ehesten zu "Rürup-Rente" einsortiert und den AG-Anteil gar nicht.


    Letzteres scheint richtig zu sein, aber wohin mein Beitrag gehört, weiß ich leider immer noch nicht oder sind VBL Beiträge insgesamt nicht mehr sterulich zu berücksichtigen?


    Gefunden habe ich nämlich:

    Zitat

    Besonderheit bei Arbeitgeberbeiträgen zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
    Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nimmt seit dem 01.01.2005 eine Sonderrolle ein. Bisher hatte der Arbeitgeber die Wahl, ob er die Arbeitgeberbeiträge z.B. zur VBL pauschal versteuern oder als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln wollte. Im Fall der Behandlung als steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn wurden/werden diese Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung im Bereich 'Arbeitgeberanteil zur Zukunftssicherung' eingetragen und der Arbeitnehmer konnte diese Beträge als Sonderausgaben bei den Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht geltend machen.


    Diese Situation bleibt für alle, die ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst bereits vor dem 01.01.2005 ausgeübt haben, weitgehend unverändert, wenn die erste Beitragszahlung zur Versorgungskasse ebenfalls bereits vor dem 01.01.2005 erfolgt ist. Die Sonderausgaben erfassen Sie bitte bei den Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht in dem hierfür vorgesehenen Feld.


    Diejenigen, die ihre Tätigkeit erst nach dem 31.12.2004 im öffentlichen Dienst aufgenommen haben bzw. deren erste Beitragszahlung zur Versorgungskasse erst nach dem 31.12.2004 erfolgt ist, kommen jedoch nicht mehr in den Genuss des Sonderausgabenabzugs. Dementsprechend sind auch die Zuschüsse des Arbeitgebers an dieser Stelle nicht mehr zu erfassen. Es handelt sich somit um einen steuerlich nicht relevanten Vorgang.


    Aber die Frage ist eben, ob das nur den AG-Anteil betrifft.


    Noch jemand eine Idee dazu?

  • Nach fast 20 Jahren Steuererklärung selber machen, habe ich dieses Jahr aufgegeben. Mach es wie ich und gehe zum Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein. Die Aufwendungen dafür kannst du in der Steuererklärung angeben und außerdem verschafft es mir die Freiheit, mir um das Ausfüllen und das Abgeben der Steuererklärung keine Sorgen mehr machen zu müssen.

  • Nach fast 20 Jahren Steuererklärung selber machen, habe ich dieses Jahr aufgegeben. Mach es wie ich und gehe zum Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein. Die Aufwendungen dafür kannst du in der Steuererklärung angeben und außerdem verschafft es mir die Freiheit, mir um das Ausfüllen und das Abgeben der Steuererklärung keine Sorgen mehr machen zu müssen.


    Und wo ist nun der Bezug zur Fragestellung?


    Aber noch mal OT:
    Steuerberater kommt für mich nicht in Frage, da bekomme ich zu wenig zurück und Lohnsteuerhilfeverein darf unsere Erklärungen nicht machen.

  • Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wo es hinkommt. Es stand nun bei Rürup-Rente drin, aber das scheint falsch zu sein bzw. angeblich fehlt der Nachweis. Alles, was ich an Nachweisen von der VBL aber hatte, habe ich abgegeben. Zurückbekommen habe ich es auch nicht, also weiß ich nun auch nicht mehr weiter.
    Bessere Ideen von euch?

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