Zeugnisnoten bekannt geben

  • ...wenn es denn da vornehmlich um die Sprache ginge, also ordentliche Rechtschreibung, Grammatik usw, würde ich dir da Recht geben, @Valerianus.
    Tut es aber nicht.
    Klingt komisch? Ist aber so.
    Leider.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ja, das "damals" habe ich gelesen. NRW dürfte das einzige Bundesland sein, in dem weder Deutsch noch Mathematik (also die beiden Fächer, die wohl die meisten Abiturienten zum Zittern bringen) verpflichtend bis zum Ende belegt werden müssen, oder?

    Nein. In NRW müssen in der Qualifikationsphase Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache in allen vier Semestern belegt werde. (Siehe APO-GOSt §11 2.1,2.2,4.1)

  • Das Problem habt Ihr doch bestimmt auch?

    Nein. Meine Schüler kennen zu jedem Zeitpunkt ihre Noten und können sich jederzeit ausrechnen, was im Zeugnis stehen wird. Überraschungen sind vollkommen ausgeschlossen.

  • Moin,


    ich mache diese alte Diskussion mal wieder auf, weil bei mir einige Schüler mal wieder meinen ihre Noten verhandeln zu müssen wie auf einem Basar. Wenn mir einer damit kommt, schwenke ich immer auf: "Meine Verhandlungsgrundlage ist dann erstmal die Note 7. Und jetzt erklären sie mir, warum sie eine bessere Note bekommen sollen", um.
    ...


    An meiner Schule ist es verboten, die Zeugnisnoten vor der Zeugnisausgabe bekanntzugeben. Es halten sich aber nicht alle daran.


    Ich finde das gut und richtig. Für mich verlöre auch die Zeugnisausgabe an Sinn und "Flair", wenn alle schon ihre Noten kennen.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Macht Sinn! Wir erfuhren im Gymnasium die meisten Noten immer vorher und da war es quasi ein reiner Verwaltungsakt, das Zeugnis am Ende noch zu bekommen... Ein gewisser WOW-Effekt darf aber durchaus sein ;) .

  • An meiner Schule ist es verboten, die Zeugnisnoten vor der Zeugnisausgabe bekanntzugeben.

    So unterscheiden sich die Schulgesetze. Bei uns müssen sie bekanntgegeben werden. Ich wurde jedenfalls extra von der SL darauf hingewiesen, die Bekanntgabe von Quartals- sowie Endnoten im Klassenbuch zu vermerken, damit nachher auch vor Gericht nachgewiesen werden kann, daß die Bekanntgabe stattgefunden hat.

  • @plattyplus
    Wo steht das denn, dass die Noten vorher bekanntgegeben müssen? Hast du da eine rechtliche Quelle? Im Schulgesetz Paragraf @48 steht davon nichts, oder habe ich das überlesen?

  • So unterscheiden sich die Schulgesetze. Bei uns müssen sie bekanntgegeben werden. Ich wurde jedenfalls extra von der SL darauf hingewiesen, die Bekanntgabe von Quartals- sowie Endnoten im Klassenbuch zu vermerken, damit nachher auch vor Gericht nachgewiesen werden kann, daß die Bekanntgabe stattgefunden hat.


    Ich weiß aber nicht, ob das in unserem Schulgesetz oder einer Verordnung dazu steht und wie gesagt, es halten sich nicht alle daran, ohne dass ihnen "was passiert".


    Warum ist es vor Gericht wichtig, dass die Noten vorher bekanntgegeben wurden? Gibt es dann dazu auch eine Frist, bis wann sie vorher bekanntgegeben werden müssen? 1 Tag, 1 Woche? Dazu müssen sie ja dann auch entsprechend lange vorher fertig sein. Betrifft es nur die Fachnoten oder auch die ggf. vorhandenen Verhaltensnoten? Wenn nein, warum Erstere ja, aber Letztere nein?


    Wir können Zeugnisse u/o. Noten auch noch einen Tag vorher ändern.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Warum ist es vor Gericht wichtig, dass die Noten vorher bekanntgegeben wurden? Gibt es dann dazu auch eine Frist, bis wann sie vorher bekanntgegeben werden müssen?

    Wir haben bei uns in NRW halt die Klausuren und dazu noch die sonstigen Leistungen (SL) im Unterricht zu bewerten. Da fallen dann Referate und sowas rein. Die SL-Noten müssen einmal im Quartal bekanntgegeben werden, zumal die SL-Note ca. 50% der Gesamtleistung ausmacht.


    "Ca." deswegen, weil man ja dann noch pädagogisch gewichten soll und nicht einfach das arithmetrische Mittel über alle Noten bilden darf.

  • An meiner Schule ist es verboten, die Zeugnisnoten vor der Zeugnisausgabe bekanntzugeben.


    Ob das legal ist?



    Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen

    RdErl. des MK vom 20.6.2014 – 23-83200


    "2. Informationen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten
    [...]

    "2.2 [...] Zu allen Formen ist eine qualifizierte Rückmeldung (Lernentwicklungsgespräche) zu geben. Die Lehrkräfte informieren mindestens ein- bis zweimal im Verlauf des Schuljahres sowie auf Anfrage über die Kompetenzentwicklung und den Leistungsstand. Die Gespräche und Informationen sind in geeigneter Form zu dokumentieren.


    Zu allen Formen ist eine qualifizierte Rückmeldung (Lernentwicklungsgespräche) zu geben. Die Lehrkräfte informieren mindestens ein- bis zweimal im Verlauf des Schuljahres sowie auf Anfrage über die Kompetenzentwicklung und den Leistungsstand. Die Gespräche und Informationen sind in geeigneter Form zu dokumentieren.

    2.3 Die Lehrkräfte sind verpflichtet, bei deutlicher Veränderung sowie im Falle einer zu erwartenden nicht ausreichenden Lernentwicklung oder Zeugnisnote von Schülerinnen oder Schülern die Erziehungsberechtigten zeitnah zu informieren und über Möglichkeiten der Leistungsverbesserung zu beraten sowie Fördermaßnahmen zu vereinbaren"



    Mir scheint das widerspricht dieser "Hausregel".

  • @plattyplus
    Wo steht das denn, dass die Noten vorher bekanntgegeben müssen? Hast du da eine rechtliche Quelle? Im Schulgesetz Paragraf @48 steht davon nichts, oder habe ich das überlesen?

    ich zitiere mich mal selbst: kennt einer dazu eine Rechtsvorschrift? Interessiert mich wirklich.

  • @Sissymaus: APO-BK (Bestimmungen für die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums) §8 Absatz 3

    Zitat

    Etwa in der Mitte des Halbjahres unterrichtetdie Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichtenLeistungsstand. Die Abschlussnote in Halbjahreskursen der Jahrgangsstufe13.2 wird vor der ersten Sitzung des allgemeinen Prüfungsausschussesbekannt gegeben.

    In der gymnasialen Oberstufe müssen ebenfalls zur Mitte des Halbjahrs die Quartalsnoten (und in der Q2.2 die Endnote) bekanntgegeben werden (APO-GOSt §13 Abs. 3), in der SI werden die Zeugniskonferenzen durch Konferenzbeschluss festgelegt, da dürfen die Zeugnisnoten gar nicht genannt werden (weil die einzelne Lehrkraft sie nicht beschließt und nach dem Beschluss die Verschwiegenheitspflicht greift). Man kann dem Schüler aber natürlich sagen wie er zur Zeit schriftlich und mündlich steht und wenn er nicht völlig hirntot ist, kommt er schon zu einer groben Abschätzung, ob die Eltern zuvor zu besänftigen sind oder nicht...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    6 Mal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • @Sissymaus: APO-BK (Bestimmungen für die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums) §8 Absatz 3

    In der gymnasialen Oberstufe müssen ebenfalls zur Mitte des Halbjahrs die Quartalsnoten (und in der Q2.2 die Endnote) bekanntgegeben werden (APO-GOSt §13 Abs. 3), in der SI werden die Zeugniskonferenzen durch Konferenzbeschluss festgelegt, da dürfen die Zeugnisnoten gar nicht genannt werden (weil die einzelne Lehrkraft sie nicht beschließt und nach dem Beschluss die Verschwiegenheitspflicht greift). Man kann dem Schüler aber natürlich sagen wie er zur Zeit schriftlich und mündlich steht und wenn er nicht völlig hirntot ist, kommt er schon zu einer groben Abschätzung, ob die Eltern zuvor zu besänftigen sind oder nicht...

    Ok, das gilt für die gymnasiale Oberstufe im beruflichen Gymnasium. ich hab mich nun für die Berufsschule Anlage A (Fachklassen duales System) durchgewühlt. Da steht davon nichts drin, also scheint es da nicht so zu sein.


    ich gebe meine Noten auch in diesen Klassen vorher bekannt, weil ich die Zeugnisausgabe auch grundsätzlich als Jahresabschluss sehe, bei dem weder Groll noch Schock auftreten soll. Ich gehe gern mit meinen Klassen auseinander in dem Wissen, dass nun alles geklärt ist, wenn sie mich dann 7-8 Wochen nicht sehen. Also finde ich schon, dass ich die Noten vorher bekanntgeben muss, denn wenn sich jemand ungerecht bewertet sieht, möchte ich ihm darlegen, warum ich so benotet habe. Deswegen möchte ich das vorher "erledigt" haben. Ist aber auch eher meine persönliche Ansicht der Dinge und für mein Gefühl wichtig.


    Ach ja: Danke, @Valerianus


  • @Morse,


    nein, das scheint nur so. In dem von Ihnen zitierten Text steht doch nicht, dass Zeugnisnoten VOR der Zeugnisausgabe bekanntgegeben werden müssen, sondern dass mindestens einmal im Verlaufe eines Schuljahres (usw.) über den Leistungsstand der Schüler informiert werden muss.


    Selbstverständlich informieren wir über den Leistungsstand auch zwischendurch. Das ist ja noch lange nicht und auch nicht zwangsläufig die tatsächliche Zeugnisnote. Wenn überhaupt handelt es sich um eine unverbindliche Zeugnisnotenprognose.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • @Morse,


    nein, das scheint nur so. In dem von Ihnen zitierten Text steht doch nicht, dass Zeugnisnoten VOR der Zeugnisausgabe bekanntgegeben werden müssen, sondern dass mindestens einmal im Verlaufe eines Schuljahres (usw.) über den Leistungsstand der Schüler informiert werden muss.


    Selbstverständlich informieren wir über den Leistungsstand auch zwischendurch. Das ist ja noch lange nicht und auch nicht zwangsläufig die tatsächliche Zeugnisnote. Wenn überhaupt handelt es sich um eine unverbindliche Zeugnisnotenprognose.


    In der Verordnung steht u.a. dass "auf Anfrage" über den "Leistungsstand" informiert werden muss.


    Eltern: Welche Note kriegt denn unsere Schanila-Chamäleon jetzt in Mathe, reicht's noch auf den Vierer?
    Lehrer: Also es läuft ein bisschen besser als im ersten Halbjahr, aber ich kann ihnen da keine verbindliche Auskunft zur Note geben. Ich würde sagen es läuft für ihre Vehältnisse so ok. Könnte besser sein, könnte aber auch schlechter sein.


    So in die Richtung? :)


    Für mich heißt Information über den Leistungsstand, dass auch eine Note genannt werden kann, inkl. schriftliche und mündliche Teilnoten.
    Eine Information ist noch kein Zeugnis, von daher könnte man auch sagen "Xy steht auf Komma fünf, die Zeugnisnote wird eine pädagogische Entscheidung sein, die ich noch nicht getroffen habe". Aber in den meisten Fällen müsste da meines Erachtens schon eine Dezimalnote genannt werden und wenn das kurz vor dem Zeugnis ist, ohne weitere Tests etc., sollte auch klar sein, dass es sich um die Zeugnisnote handelt.
    So verstehe ich jedenfalls diese Verordnung (bin aber selbst aus Baden-Württemberg, und habe da nur kurz reingelesen).


  • So mach ich das auch immer:


    Schüler xy: Auf was stehe ich?
    Lehrer: In meinem Fach stehst du auf 3,2
    Schüler: Bekomme ich dann eine Drei ins Zeugnis?
    Lehrer: ... (sagt nichts, schaut vielsagen) :)



    Schüler xy: Auf was stehe ich?
    Lehrer: In meinem Fach stehst du auf 3,5
    Schüler: Bekomme ich dann eine Drei ins Zeugnis?
    Lehrer: Das habe ich noch nicht entschieden.


    (Obwohl ich meistens versuche ,5 zu vermeiden. Die Schüler werden von mir dann mündlich noch mal abgefragt um eine klare Note zu bilden.)

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • (etwas OT, aber sorry, diese Steilvorlage,,,)


    Schüler xy: Auf was stehe ich?

    Lehrer: Woher soll denn ich das wissen? Bin ich Doktor Sommer oder dein Beichtvater?


    :lach: :lach: :lach:


    (Aus Jonesy! Böse!)

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • (etwas OT, aber sorry, diese Steilvorlage,,,)

    Lehrer: Woher soll denn ich das wissen? Bin ich Doktor Sommer oder dein Beichtvater?
    :lach: :lach: :lach:


    (Aus Jonesy! Böse!)

    Das merke ich mir :lach:

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Oh Jesses ... was für ein Krampf. Naja ... ihr könnt ja nichts dafür. Ich wundere mich nur immer, dass die meisten von euch das System so wie es ist OK zu finden scheinen.

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