Sitzenbleiben vermeiden duch niedrigere Schulform?

  • Ist es in NRW möglich, dass ein Schüler, der in der sechsten Realschulklasse ohne Nachprüfungsmöglichkeit sitzen bleibt, das Schuljahr nicht wiederholen muss, wenn er freiwillig zur Hauptschule wechselt?

  • Ich weiß nur wie es beim Wechsel vom Gym auf die Realschule ist. Dort geht es (soweit die Leistungen nicht zu grottenschlecht sind. Die Realschule muss ihr anhand des Zeugnisses ihr ok geben. Die SuS werden dann in die 7. Klasse einer Realschule auf Probe versetzt. Die Probezeit geht 6 Wochen. Anhand der dann erbrachten Leistungen (Klassenarbeiten, mdl.) wird dann entschieden (Klassekonferenz), ob dieser weiterhin die 7. Klasse besuchen darf oder nicht.
    Eigentlich müsste es auch beim Wechsel von der RS auf die HS klappen. Die Eltern (und ggf. auch die SL) sollte Kontakt mit der Wunschhauptschule aufnehmen und nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Imho ist das sogar der Standard: sind die Leistungen nach der 6 an der Realschule zu schlecht, wechselt man auf die Hauptschule nach Klasse 7. Eine Wiederholung der 6 findet nur in Ausnahmefällen statt.
    Kl.gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Imho ist das sogar der Standard: sind die Leistungen nach der 6 an der Realschule zu schlecht, wechselt man auf die Hauptschule nach Klasse 7. Eine Wiederholung der 6 findet nur in Ausnahmefällen statt.
    Kl.gr. Frosch

    Frosch, das stimmt so nicht ganz. Es ist von Schule zu Schule etwas unterschiedlich, ob es eine Ausnahmesituation ist.
    Eigentlich ist die Rechtslage so, dass die Eltern entscheiden, ob die Kinder an der Schule bleiben. An manchen Schulen werden die Eltern aber stärker dahingehend "beraten", dass sie ihre Kinder an die Hauptschule schicken und so das Jahr nicht wiederholen müssen und von dort wechseln dann die meisten Schüler an die Hauptschule.


    An meiner jetzigen Schule ist es momentan beispielsweise so, dass die meisten Schüler, die die 6 nicht schaffen, das Jahr bei uns wiederholen, obwohl es von den Noten her aus unserer Sicht wenig sinnvoll ist.
    Was die Standardsituation ist, kann also wirklich sehr unterschiedlich sein, je nachdem, an welcher Schule die Kinder sind.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, als Grundschulehrer muss ich die Sek1-Regeln ja auch nicht kennen. :) Wobei mir auch noch vorschwebt, dass die Eltern nach der Klasse 6 kein Mitspracherecht haben. Aber wahrscheinlich vertue ich mich da.
    Kl.gr. Frosch


    Nachtrag: hier sind die Versetzungsregeln nach Stufe 6 an der Realschule.


    Zitat


    Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.


    Zitat


    Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule, die die Klasse 6 dort nicht wiederholen können, gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank, Frosch, für diesen Passus. :)

    Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.

    Das klingt ganz anders als die Schulleitungen das immer dargestellt haben. Es gab und gibt bei uns immer die Ansage, dass die Entscheidung, ob das Kind die Klasse wiederholt oder zur Hauptschule wechselt, letzten Endes bei den Eltern liegt. Aber wenn ich diesen Passus richtig interpretiere, dann kann die Versetzungskonferenz doch in ganz extremen Fällen entscheiden, dass die Versetzung auch danach wohl nicht erreicht werden kann und das Kind wechseln muss.


    Ich hatte mich bisher immer gewundert, wieso es an der Realschule anders sein sollte als am Gymnasium (Kinder, die die Erprobungsstufe dort nicht schaffen, müssen die Schule verlassen) und wir hatten zum Beispiel gerade dieses Jahr den Fall eines Kindes mit unterirdischen Noten in allen Fächern, bei dem es eigentlich nicht vorstellbar ist, dass das Kind die Realschule überhaupt schaffen kann (kognitive Überforderung kombiniert mit schlechtem Arbeitsverhalten) und müssen dieses Kind nach Aussage der Schulleitung bei uns wiederholen lassen.


    Eigentlich verstehe ich den Passus so, dass die Versetzungskonferenz das entscheiden kann. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so ist es. Und da bei Nichtversetzung "wiederholt werden kann" ist der Regelfall wohl (wie beim Gymnasium) der Wechsel zur Hauptschule. Deswegen heißt es Erprobungsstufe. Deine Schulleitungen interpretieren es wahrscheinlich falsch.


    kl. gr. frosch

Werbung