Beitrag Private Krankenversicherung

  • Hallo,


    nach meinem Ref habe ich ab kommendem Schuljahr eine Beamtenstelle (Gehalt A12) in BW.
    Das Angebot der Versicherung enthält einen Risikozuschlag und ich sollte somit monatlich 225 Euro bezahlen. Da ich keine Vergleichswerte habe, bin ich unsicher, ob das im Rahmen liegt oder ziemlich teuer ist.
    Darf ich euch fragen, wie hoch euer Beitrag ist?


    Bin am überlegen, ob ich mir noch ein anderes Angebot einholen soll.
    Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass der Risikozuschlag wieder entfällt?
    Ach, und noch eine Frage: Ich nehme an, der Versicherungsbeitrag ist unabhängig vom Nettoeinkommen, oder? Also gleich hoch, unabhängig vom Deputat, oder?


    Danke für eure Antworten,
    Lotta

  • Beiträge kann man nur mit Altersangabe vergleichen.
    Wie warst du denn jetzt im Ref versichert?


    Und ja, es ist unabhängig davon, wie viel du an Einkommen hast.


    Ich zahle jetzt mit 34 Jahre (auch Eintrittsalter) ohne Risikozuschlag z.B. 180 Euro.

  • Ich bin jetzt 26. Im Ref, also die letzten 18 Monate war ich ebenfalls bei der PKV versichert, von der ich jetzt das Angebot erhalten habe.


    LG!

  • Ich würde auf alle Fälle andere Angebote einholen und darauf achten, ob die den Risikozuschlag berücksichtigen oder ob der später noch dazu kommt. Acht außerdem auf die Leistungen, die können unterschiedlich sein, z.B. Zuzahlungen bei Medikamenten.


    Sarek

  • Als nackte Zahl betrachtet ist das nicht überhöht, du bekommst ja die Hälfte vom AG dazu (das ist doch bei Beamten auch so, oder?), Risikozuschlag ist schon drin ... aber was hast du denn überhaupt versichert?


    Zweibettzimmer? Zahnzusatz? Was ist mit der Selbstbeteiligung?
    Werden Vorsorgeuntersuchungen auf die Selbstbeteiligung angerechnet? Wieviel bekämst du zu einer Brille dazu? Was ist mit Psychotherapie, Heilpraktiker ...


    Google mal nach "pkv vergleichen", da kannst du dir wenigstens einen Überblick verschaffen. Es gibt auch von Finanztest Vergleiche.


    Das Problem bei der PKV ist ja nicht der Einstiegsbeitrag, sondern die steigenden Beiträge im Laufe der Jahre. Das lässt sich kaum absehen. Und die SPD hat die Bürgerversicherung im Sinn. Da kann es noch manche Entwicklungen geben.

  • Als nackte Zahl betrachtet ist das nicht überhöht, du bekommst ja die Hälfte vom AG dazu (das ist doch bei Beamten auch so, oder?),


    Nein, da bekommt man nichts vom AG dazu, muss man selber zahlen und damit sind in der Regel ja auch nur 20-50% versichert, den Rest gibt es über die Beihilfe, deshalb zahlt der AG nichts zu den Beiträgen dazu.

  • Hallo Lotta,


    ich würde mir auf jeden Fall mehrere Angebote einholen.
    So rein als Zahl gesehen finde ich das Angebot dennoch nicht als zu teuer. Eine Freundin von mir ist auch 26 und zahlt ohne Zuschlag 225 Euro. Ich bin zwei Jahre älter und zahle mit Aufschlag 275 Euro.
    Du kannst in der Regel den Risikoaufschlag nach einigen Jahren (weiß hier jedoch nichts Genaueres) überprüfen lassen. Z.B. kann es ja sein, dass dein Risikozuschlag aufgrund von Untersuchungen, etc. zustande kam, die du angeben musstest. Jede Versicherung fragt ja vor Vertragsabschluss nach, was in den letzten 5 bzw. 10 Jahren gesundheitlich gewesen ist. Hattest du da beispielsweise irgend etwas angeben müssen, was danach aber nie mehr aufgetreten ist, so wäre das ein Grund, den Risikoaufschlag nochmals überprüfen zu lassen.
    Bei chronischen Erkrankungen - auch wenn sie weitgehend beschwerde- und untersuchungsfrei ablaufen - dürfte das schwieriger sein. Aber versuchen kann man es ja.
    Verschiedene Krankenkassen haben auch verschiedene Bestimmungen bezüglich dem Risikozuschlag. Manche nehmen schon einen für Heuschnupfen, manche nicht.


    Zu deiner letzten Frage: Soweit ich weiß, ist der Betrag unabhängig von Deputat und der Besoldung an sich. Jemand der A9 verdient, bezahlt genauso viel wie ein A12er. Auch eine Reduzierung des Deputats dürfte keine Auswirkungen haben. Dies ist nur bei der gesetzlichen Versicherung der Fall. Bin aber auf diesem Gebiet auch kein Experte.


    LG


    Sylvana

  • Während der Elternzeit bleibt die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, die Beiträge in der PKV laufen hingegen bei den meistern Versicherern weiter. Einige wenige reduzieren oder streichen die Prämie während dieser Zeit. Dies könnte eventuell auch eine Entscheidungshilfe sein.

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