Fachkonferenzleitung - Verfahren

  • Ich hab da mal eine Frage an alle aus Niedersachsen:



    Gibt es eigentlich irgendwelche verbindlichen Regeln für die Besetzung von Leitungen der Fachkonferenz? Falls das mit einer A14-Stelle besetzt ist, ist das Teil der Stellenbeschreibung, aber bei Fachleitungen durch Studienräte habe ich bisher sowohl Wahlen durch die Fachkonferenz, als auch Aufgasbenübertragung durch die Schulleitung (bzw. müngliche Verkündung der Schulleitungsentschdung durch den Vorgängen in der Funktion) erlebt.


    Der Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" in dem für diesen Fall klar die Wahl vorgesehen war, ist ja mit der eigenverantwortlichen Schule aufgehoben.


    Das interessiert mich sowohl als Betroffener, als auch als Personalratsmitglied, der von Kollegen darauf angesprochen wurde.

  • Die Übertragung dieser Aufgabe erfolgt durch die SL (Quellenangabe / Beleg habe ich im Moment nicht greifbar, wenn's dringend ist, geh ich nochmal stöbern).
    Macht die SL ihren Job richtig, wird sie eine langfristige "Personalpolitik" betreiben, Kollegen fördern, Fachbereiche stärken, Konflikte vermeiden (oder gerade suchen, wenn sich dies positiv auf die Qualität der Fachbereiche/des Unterrichts auswirkt?), ...


    Insofern:
    Erlebt habe ich schon die Wahl durch den Fachbereich - insbesondere, wenn eigentlich nur ein Kandidat zur Verfügung steht (oder alle möglichen Kandidaten grundsätzlich akzeptabel wären).
    Gibt es z.B. zwei Kandidaten, helfen zuvor auch Gespräche mit beiden/der beiden.
    Manchmal ist vielleicht auch der langfristige Blick notwendig (x Fachbereiche müssen in den folgenden Jahren übergeben werden, wer käme grundsätzlich in Frage, wer vielleicht mit beiden Fächern - und wo überwiegt dieses oder jenes Fach?)


    Ob diese Besetzung mit erfasst wird durch §64ff NPersVg müsste man (anhand eines Kommentars) genauer prüfen - aber im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 NPersVG) ist es vielleicht sinnvoll, diese Besetzung mit dem SPR zusammen zu treffen - oder sie diesem zumindest vor der öffentlichen Bekanntgabe zu erläutern. (Auch zur "Absicherung" der SL - wenn dem Personalrat die Gründe für die eine und gegen die andere Besetzung bekannt sind - auch wenn der Personalrat über diese Gründe Schweigen bewahren sollte, da die Entscheidung in den (jeweils anderen) Personen, ihren Leistungen etc. begründet ist, so kann der Personalrat doch versichern, dass eine genaue & faire Abwägung verschiedener Aspekte stattgefunden hat...)

  • Ich hab nochmal ein bisschen gegoogelt und Folfgendes gefunden:




    Zitat


    Bewerbung um ein erstes Beförderungsamt oder eine vergleichbare Funktionstätigkeit1 — z.B.Fachkonferenzleitung / Fachbereichsleitung / Jahrgangsleitung


    Verfahren: Besichtigung einer Unterrichtsstunde und eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts; Durchführung eines auf die Eignung für die angestrebte Funktion bezogenen Gesprächs.


    Zuständigkeit gem. Nr. 2 des Bezugserlasses zu a): die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber tätig ist.

    Quelle: http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true




    An ein Bewerbungsverfahren kann ich mich allerdings bei uns nicht erinnern ohne das es auch eine A14-Stelle gegeben hätte.


    Bin jetzt in einer etwas misslichen Lage, dass ich in der Tat finde, dass die Verfahren da bei uns an der Schule eher intransparent sind, ich aber von einer Kollegin angesprochen wurde, ob ich wisse, wie die Rechtslage sei und sie aber dazu sagte, dass sie nicht wolle, dass der Personalrat da tätig wird, da sie keinen Ärger mit dem betroffenen Kollegen bzw. der Schulleitung will.

  • Zitat

    An ein Bewerbungsverfahren kann ich mich allerdings bei uns nicht erinnern ohne das es auch eine A14-Stelle gegeben hätte.


    Das Bewerbungsverfahren gibt es ja auch nur bei der Bewerbung um ein Beförderungsamt - eben wenn es um eine A14 Stelle geht (die dann übrigens nicht nur die Fachkonferenzleitung als Stelleninhalt ausgeschrieben haben darf).

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