Was bin ich jetzt?

  • Hallo,
    ich habe jetzt endlich meinen Abschluss Erste Staatsprüfung Lehramt für Sek II und Sek I bestanden (Alte Studienordnung) in NRW.
    Kann mir jetzt Jemand sagen, was ich jetzt genau bin? bzw. Wie nennt sich mein Abschluss?

  • Wenn du die 1. Staatsprüfung abgelegt hast, liegt der Schluss nahe, dass dein Abschluss "1. Staatsexamen" heißt.
    Hättest du auf Bachelor/Master studiert, wärst du jetzt M.Ed.


    Was du jetzt bist? Vermutlich arbeitslos, bis zu anfängst zu arbeiten bzw. ins Ref gehst. ;) Es gibt keine Berufsbezeichnung für uns. Im Forum gelten wir auch als "sonstiges". ....
    Berufsbezeichnungen wie Studienrat etc. treffen dann erst nach dem 2. Staatsexamen zu.

  • Berufsbezeichnungen wie Studienrat etc. treffen dann erst nach dem 2. Staatsexamen zu.


    Nein, dazu braucht man zusätzlich eine entsprechende staatliche Planstelle.


    Mit dem 1. und / oder 2. Staatsexamen darf man sich gerne "Lehrer" nennen. Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Einen akademischen Grad bekommen Lehrer mit dem 1. Staatsexamen nicht verliehen. Insofern hat der "Master of Education" den Vorteil, das er zumindest nach außen signalisiert, dass du "studiert" hast.


    Zitat

    Ein Lehrer (oder eine Lehrerin) ist eine Person, die kraft ihrer höheren Kompetenz auf bestimmten Gebieten einem anderen etwas beibringt. Da es sich um keinen geschützten Begriff handelt, kann sich grundsätzlich jeder so bezeichnen, der sich in einer Phase der Vermittlung von Wissen, Können, Lebensweisheit, Ausbildung oder Bildung befindet. Es ist ein vielschichtiger, schillernder Begriff, der in der Umgangssprache, als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel eine sehr unterschiedliche Bedeutung annehmen kann. „Lehrer“ ist der Oberbegriff für alle Arten von Lehrenden, die sich durch eine entsprechende Kompositabildung (Fluglehrer, Tanzlehrer, Gymnasiallehrer etc.) jeweils näher kennzeichnen lassen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrer


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Nein, dazu braucht man zusätzlich eine entsprechende staatliche Planstelle.


    Nicht unbedingt. Zumindest in B-W dürfen sich seit einiger Zeit auch angestellte Gymnasiallehrer im Privatschuldienst "Studienrat" nennen, wenn sie die Einstellungsvoraussetzungen in den staatlichen Schuldienst erfüllen.

    Mit dem 1. und / oder 2. Staatsexamen darf man sich gerne "Lehrer" nennen.


    Im höheren Schuldienst immerhin "Lehramtsassessor".



    Einen akademischen Grad bekommen Lehrer mit dem 1. Staatsexamen nicht verliehen. Insofern hat der "Master of Education" den Vorteil, das er zumindest nach außen signalisiert, dass du "studiert" hast.

    Nun, der Begriff "Staatsexamen" verleiht zwar nicht direkt einen akademischen Grad, ist aber IMHO doch hinreichend konnotiert, um auch uni-fernen Kreisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums zu signalisieren; vergleiche hier die juristischen und medizinischen Staatsexamina.




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nicht unbedingt. Zumindest in B-W dürfen sich seit einiger Zeit auch angestellte Gymnasiallehrer im Privatschuldienst "Studienrat" nennen, wenn sie die Einstellungsvoraussetzungen in den staatlichen Schuldienst erfüllen.


    Ich kannte "Studienrat" bisher nur als "Amst-/Dienstbezeichnung". Aber die gymnasialfeindliche Schulpolitik von Grün-Rot machts wohl möglich. Ob sich demnächst in einer Kanzlei angestellte Anwälte auch "Ministerialrat" nennen dürfen?


    Zitat

    Nun, der Begriff "Staatsexamen" verleiht zwar nicht direkt einen akademischen Grad, ist aber IMHO doch hinreichend konnotiert, um auch uni-fernen Kreisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums zu signalisieren; vergleiche hier die juristischen und medizinischen Staatsexamina.


    Ist für den Lebenslauf wohl ganz interessant, aber schreibst du auf eine Visitenkarte oder unter eine E-Mail tatsächlich "Besitzer des 1. und 2. Staatsexamens für das Gymnasiallehramt"? Habe ich noch nie gesehen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Einen akademischen Grad bekommen Lehrer mit dem 1. Staatsexamen nicht verliehen.


    Ich konnte mir beim 1. Staatsexamen deswegen meinen akademischen Titel für 50 € dazukaufen. Ich habe nun nicht nur ein '1. Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Pflege(wissenschaften) und dem Unterrichtsfach Englisch', nein, ich bin dazu auch noch 'Diplom-Pflegelehrer'.


    Gruß

  • Hm. Ich hätte echt nicht gedacht, dass es so extrem unterschiedlich gehandhabt wird. Dass man für ein 1. Staatsexamen ein Diplom angehängt bekommt. Irre.
    Andererseits ... unsere SuS bekommen ein Füllerdiplom und sind mir somit auch weit voraus (was Titel angeht ;) )

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