Statt GTR nun auch Tablet, Laptop etc

  • Nach anhaltender Kritik am GTR müssen die Schulen nicht mehr zwangsläufig einen GTR einführen. Sie dürfen auch - so lange diese Alternative täuschungssicher und nicht sozial diskrimnierend ist - auch andere alternative Hilfsmittel, die das Gleiche wie der GTR können - einführen. Es dürfen auch Tablets, Lapotos, Smartphones mit entsprechender Software verwendet werden. Wichtig: es wird im Zentralabi (ab 2017) Aufgabenstellungen geben, die einen GTR-Einsatz (oder anderen Hilfsmitteleinsatz) notwendig machen, geben.

  • Ja wir sprechen von einem Grafikfähigen Taschenrechner.


    Mich würden auch die Erfahrungen anderer Lehrkräfte interessieren und wie man Laptops etc. täuschungssicher machen kann .... (außer dass die Schule nur für Prüfungen welche anschafft)

  • Ein Handy oder Tablet täuschungssicher zu machen ist völlig unmöglich. Die Forderungen, solche Geräte für Prüfungen zuzulassen können nur von völlig Unkundigen stamen.

  • Tja, ein ungelöstes Problem. Man kann nicht vor der Klausur die Handys einsammeln und zugleich erlauben, dass man damit Funktionen plottet. Das ist auch auf dem GTR, verglichen mit dem Laptop, umständlich und unschön. Außerdem wäre es viel sinnvoller, wenn man schon Computer einsetzt, auch mit Excel zu arbeiten - das können die Schüler wenigstens auch später gebrauchen.


    Aber irgendwie gibt es keine richtige Alternative. Wenn der GTR fürs Abi benötigt wird, muss man ihn vorher verwenden. Die Bedienung ist nämlich nicht selbsterklärend. Die Dinger sind aber lächerlich teuer.


    Was ich optimal fände: Klausuren in den schulischen Rechnerräumen schreiben, wie man es auch in anderen Fächern (Informatik, CAD...) macht. Im pädagogischen Netz kann man einen Prüfungsaccount anlegen, so dass keine anderen Dateien im Zugriff sind und natürlich auch kein Internet. Und die Software, die man benutzt, gibt es zumeist auch für die tragbaren Geräte - zumindest Excel und Co, so dass man während des laufenden Unterrichts damit arbeiten kann.


    Aber ich fürchte fast, dass das am Durchschnittsgymnasium schwierig ist. Ist ja auch eine Platzfrage.

  • Aber ich fürchte fast, dass das am Durchschnittsgymnasium schwierig ist. Ist ja auch eine Platzfrage.


    Eher Kapazitätfrage. Bei uns schreiben deutlich mehr Schüler das Zentralabitur in Mathe als wir für solche Zwecke geeignete PCs haben.


    Und selbst wenn die PCs vorhanden wären (plus Ersatzgeräte!): Der entsprechende Erlass fordert auch ein spezielles Softwareprofil für die Rechner. Nicht einmal die Rechtschreibkontrolle im Office-Paket ist erlaubt. Da hat wohl das Kultusministerium davon geträumt, dass jede Schule einen Active Directory Server hat, mit dem man die entsprechenden Gruppenrichtlinien ruck-zuck einstellen kann. Kostet nur alles teure Lizenzgebühren, pro Rechner versteht sich. Alternativ könnte man natürlich eine PC-Support-Firma mit der Einrichtung der PCs beauftragen. Nur: Welcher Schulträger bezahlt so etwas freiwillig, wenn er nicht muss?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hab ich gerade im Internet nach etwas Suchen gefunden _(siehe Anhang)


    Und was sagt uns das?
    GTR, wenn kein CAS?
    Table & Co auch, wenn CAS?


    Ganz toll:
    1) Prüfungen müssen auf schuleigenen Geräten erfolgen. ---> wenn alle Kurse gleichzeitig die zentrale Klausuren (EF, Abi) schreiben, müssen Tablets & Co in Stufengröße vorgehalten werden --> Wer bezahlt das??? Der Schulträger wird sich bedanken. Die Fördervereine auch.
    2) Tablets & Co dürfen nicht teurer als die GTR sein.
    Interessant wird es, wenn SuS und deren Eltern sich diese Laptops / Tablets (da teuer) nicht leisten können --> Die Schule muss diese (letztlich in allen 3 Oberstufenjahrgängen) weitere Geräte anschaffen, damit diese den Schülern zur Verfügung gestellt werden können _(zu Übungszwecken ... und streng genommen müssen diese ja auch mit heim genommen werden dürfen, damit sich die SuS auf die Prüfungen vorbereiten können und ggf. Hausaufgaben machen können) --> Wiederum wird sich der Förderverein bedanken.
    :dollar:

  • Der Schulträger wird sich bedanken. Die Fördervereine auch.[/b]


    Dann sollen sie sich bedanken, aber beim KM. Und: Was hat der Förderverein damit zu tun? Soll die Schule doch die Einführung von CAS, Tablet oder sonstwas beschließen. Dann muss der SL halt nur rechtzeitig einen gepfefferten Brief an den Schulträger als Sachleistungsträger schreiben und umgehend die Anschaffung entsprechender Geräte für die Abiturprüfung einfordern, da sie ansonsten ausfallen müsse (und das dann im Zweifel auch durchziehen). Aber dazu bräuchte man ja einen SL, der sich etwas traut... Schwierig zu finden, heutzutage.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • Dann sollen sie sich bedanken, aber beim KM. Und: Was hat der Förderverein damit zu tun? Soll die Schule doch die Einführung von CAS, Tablet oder sonstwas beschließen. Dann muss der SL halt nur rechtzeitig einen gepfefferten Brief an den Schulträger als Sachleistungsträger schreiben und umgehend die Anschaffung entsprechender Geräte für die Abiturprüfung einfordern, da sie ansonsten ausfallen müsse (und das dann im Zweifel auch durchziehen). Aber dazu bräuchte man ja einen SL, der sich etwas traut... Schwierig zu finden, heutzutage.


    Gruß !


    Förderverein: Da dieser lt. Ministerium ja z.B. einspringen könnte, wenn sich sozial bedürftige Eltern den GTR / das Tablet nicht leisten können.
    Aber dein Vorschlag hätte nen gewissen charme ... und den Ablehnungsbescheid ans Ministerium weiterleiten oder so

  • Danke für den Link, Flipper. Ich hatte den Erlass noch nicht gesehen.


    Man muss da jetzt schon die Dinge auseinanderhalten. Der GTR oder CAS ist ab 2017 für das Abi bindend. Das heißt, diese Geräte müssen die Schüler anschaffen. Darüber kann man sich aufregen, gut.


    Das hat aber nichts damit zu tun, dass nun *auch* die Möglichkeit besteht, auf alternative Geräte/Software umzusteigen, natürlich nur unter bestimmten Bedingungen, die an den Schulen selbst vereinbart werden, je nach vorhandenen Gegebenheiten. Eine der Bedingungen ist, dass die Schüler nicht verpflichtet werden dürfen, mehr als den Betrag für den GTR aufzuwenden. Eine andere ist, dass man die Prüfungen täuschungssicher durchführen muss, Smartphones sind ausgeschlossen.


    Für meine Schule heißt das nun, wenn ich es richtig interpretiere: Wir können nun darüber beraten, wie wir es halten. Wir hätten also durchaus die Möglichkeit, die ich oben favorisierte: Die Prüfungen am schuleigenen PC zu schreiben. Das finde ich gut. Für unsere Schüler würde das vermutlich deutlich billiger. Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe.


    Bei uns geht es, an den allgemeinbildenden Gymnasien vermutlich eher nicht, die müssen dann den GTR nehmen, so wie es ursprünglich ausschließlich verordnet war. Darüber, wie gesagt, kann und darf man sich ärgern - ich finde den GTR auch doof, obwohl ich ihn inzwischen auch verwende und mich allmählich daran gewöhne. Man hat ja nicht immer einen PC zur Hand.


    Das hat jetzt aber nichts mit der Diskussion über den im Grundsatz sehr sinnvollen Einsatz von Tablets etc. zu tun, der jetzt auch möglich ist. Schulen haben jetzt mehr Freiheit. Oder seht ihr das anders?

  • Als ich Abitur gemacht habe (vor 10 Jahren!) war in Sachsen schon eine ganze Weile der GTR-Einsatz vorgeschrieben, die Prüfung war dementsprechend gestaltet. Man hat sich den GTR dann in Klasse 7 (wenn ich mich richtig erinnere) per Schul-Sammelbestellung gekauft und seither für sämtliche Übungen, HA etc benutzt, d.h er war so mind. 5-6 Schuljahre im Einsatz. Darüber relativiert sich auch der Anschaffungspreis ein wenig. Bisher müsste alternativ ja auch ein nicht-grafikfähiger TR gekauft werden, diese Kosten spart man dann im Gegenzug. Demnach benutzen Sachsens Schüler seit mind. 15 Jahren mit großer Selbstverständlichkeit den GTR. Klar gabs am Anfang Diskussionen, aber die Verordnung war halt so und fertig. Die Schule hat versucht, die Anschaffungskosten zu senken über besagte Sammelbestellung, Ratenzahlung war möglich und sicherlich könnten Eltern das heutzutage auch über einen Bildungsgutschein o.ä. abrechnen. Man muss sich eben nur kümmern. Das Ding ist tagtäglich in Gebrauch des einzelnen Schülers, ergo ein Arbeitsmaterial des Schülers, wozu sollte ihm das ein Förderverein kaufen? Man gibt das Ding nach 6 Jahren in Gebrauch doch nicht mehr ab, damit können auch nachfolgende Schülergenerationen nichts mehr anfangen, weil ja auch die Technik irgendwann nicht mehr soooo aktuell ist. Aber die Schüler, die ABI gemacht haben, könnten den GTR weiternutzen, die meisten studieren im Anschluss ja und viele davon auch irgendwas, wo Mathe drinsteckt. D.h. der GTR ist noch 5 weitere Jahre in Nutzung. Darüber relativieren sich die Anschaffungskosten durchaus.Ich nutze ihn heute noch.
    Natürlich gab es Schüler, die versucht haben, da irgendwas in dieses Ding einzuspeichern, was ihnen in der Prüfung helfen könnte und z.T. haben sie das auch hingekriegt. Aber die Prüdungsaufgaben waren zum Großteil so gestrickt, dass einem das nichts geholfen hat bzw. wer die Thematik bis dato nicht verstanden hat, dem hat auch dies nichts gebracht. Man könnte die GTRs im Vorfeld ja auch kontrollieren (wurde auch gemacht), so wie das mit Duden, Wörterbuch, Tafelwerk und co geschieht.
    Tablets, Smartphones und co gehören für mich in den Privatgebrauch eines Menschen und haben damit im Schulgebrauch nichts verloren. Das ist meine private Meinung und ich weiß, dass das mittlerweile aufgeweicht wird und viele anders sehen. Mit einer klaren Positionierung dagegen von SL/KM bräuchte man sich dann gar nicht mit dem Problem "Täuschungsversuch per Tablet" auseinandersetzen. GTR-Nutzung und die Arbeit am PC sind auch absolut nicht zu vergleichen von ihren Möglichkeiten her.

  • die meisten studieren im Anschluss ja und viele davon auch irgendwas, wo Mathe drinsteckt. D.h. der GTR ist noch 5 weitere Jahre in Nutzung.


    Die Unis verbieten die Nutzung von programmierfähigen Taschenrechnern in Klausuren, eben weil man ziemlich gut damit betrügen kann. Damit ist der GTR, der zwar überaus viele nützliche Funktionen fürs Studium bietet, nur ein überteuerter und überfüllter Schultaschenrechner.


    À+

  • Die Unis verbieten die Nutzung von programmierfähigen Taschenrechnern in Klausuren, eben weil man ziemlich gut damit betrügen kann. Damit ist der GTR, der zwar überaus viele nützliche Funktionen fürs Studium bietet, nur ein überteuerter und überfüllter Schultaschenrechner.


    À+


    Richtig. Unis verbieten oft sogar normale Taschenrechner (zumindest in Mathe und Physik an meiner ehemaligen Uni)


    Und da GTR laut Erlass erst in der EF erstmals zum einsatz kommen sollen und es keinen Erlass gibt, ihn bereits in der S I einzuführen (zum Glück), dürfen die Eltern auch nicht in Klasse 7 z.B. verpflichtet werden einen GTR zu kaufen (auch wenn einige Schulen diesen bereits in der S I einführen). Bei uns sollen die Kids in der Klasse 7 einen preiswerten TR kaufen (der halt Prozentrechnung und Co kann) und in der EF wird mit Sammelbestellung nen grafikfähiger TR angeschafft. Wer meint ihn irgendwo preiswerter zu bekommen (auch anderes Modell, das aber genauso viel kann), kann dieses gern machen (die betreffendne SuS müssen sich dann aber selbst hinter die Bedienung ihres anderen GTR-Modells klemmen. Wir erklären nur die Nutzung des von uns eingeführten und nicht jeden x-beliebigen anderen.)

  • [...]Man gibt das Ding nach 6 Jahren in Gebrauch doch nicht mehr ab, damit können auch nachfolgende Schülergenerationen nichts mehr anfangen, weil ja auch die Technik irgendwann nicht mehr soooo aktuell ist.[...]


    Da normalerweise nicht das Topmodell, sondern eins ohne 'CAS' gekauft wird, veralten die Geräte kaum. Eine Weitergabe bietet sich hier geradezu an. Die Schule sollte nur bei ihren Neubestellungen bei einer Standartmarke bleiben, damit es keine zu großen Brüche im Bedienkonzept gibt.

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