geschriebenen Klausur nicht werten wg. Krankschreibung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute mal eine Frage einer Schülerin ;))


    Sie hat das in einem anderen Forum gepostet und da sie hier sicher mehr Feedback bekommt, habe ich ihr angeboten, es hierher weiterzuleiten (ich habe ihre Zustimmung)



    Also, was meint ihr? Ich habe von sowas so gar keine Ahnung..


    Gruß und vielen Dank


    Petra

  • Ich würde hier als rechtliche Referenz die üblichen Prüfungsordnungen, die vom Abi bis um 2. Staatsexamen alle das gleiche sagen, heranziehen:


    Demnach muss ein Schüler sich vor Beginn einer Prüfung krank melden, sie ggf. unmittelbar auch vor Beginn verlassen. Wer nun die Prüfung antritt, gibt zu verstehen, dass er gesund ist.


    Diese Bestimmung ist ja normalerweise zum Nachteil der Prüflinge, hier spricht sie aber eine klare (positive) Sprache:


    Eine einmal geschriebene Prüfung ist unter diesen Gesichtspunkten ohne Ausnahme zu werten!


    Für Klassenarbeiten sollten diese Regelungen im Zweifelsfalle übernommen werden, da (in Baden-Württemberg) die Notenverordnung dafür keine Regelungen trifft.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Im Ergebnis würde ich Timm zustimmen.


    Zu bedenken ist aber auch, dass jemand, der ein Attest abgibt damit zu erkennen gibt, dass er in der fraglichen Zeit nicht in der Lage war zu arbeiten/zur Schule zu gehen.
    Die Schule könnte sich nun auf den Standpunkt stellen, dass krankheitsbeeinflusste Arbeiten keine faire Beurteilung zulassen.
    Aus Sicht der betreffenden Lehrer sieht es ja auch so aus:
    Schüler schreibt Arbeit mit --> offensichtlich leistungsfähig
    Attest wird ausgestellt --> offensichtlich nicht leistungsfähig
    Schüler gibt Attest ab --> Schüler möchte, dass seine Krankheit zur Kenntnis genommen und entsprechend gehandelt wird
    Schüler bittet trotzdem um Bewertung -----> Problem des Lehrers: bei ggf. schlechter Note verweist der Schüler wieder auf das Attest

  • Ich finde die Reaktion des Lehrers eigentlich sehr fair! Mir ging das als Schülerin einmal ähnlich, schrieb unter Antibiotika-Einnahme eine Lateinklausur mit und versemmelte sie völlig. Die Klausur wurde nicht gewertet, was ich dem Lehrer hoch anrechnete.
    Bei dir liegt der Fall ja nun etwas anders. Ich kann dazu eigentlich keine wirkliche Antwort geben. Sprich mit deinem Lehrer! Ich persönlich finde, er hat richtig gehandelt. Müsstest du die KLausur denn nachschreiben?

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