Noten nach oben oder unten korrigieren

  • Hallo.


    Welcher Paragraph in der ASchO regelt die Korrektur von schon gegebenen Noten? Folgender Fall: Schüler bekommt eine 2- im Test, entdeckt aber, dass die Lehrerin die Punkte fehlerhaft addiert hat. Darf die Lehrerin daraufhin die Note auf eine 2+ verbessern? Und wie sieht es aus, wenn die Note dadurch schlechter wird; bspw. von einer 2 zu einer 3?


    MfG

  • Paragraph kann ich dir nicht sagen, aber ich habe es so im Kopf dass man nach oben problemlos hochgehen kann. Ich würde nur GENAU sicherstellen, dass der Schüler nicht manipuliert hat. Hatten gerade 2 Kollegen von mir mit ein und der selben Schülerin. Zum Glück hatten sie aus einem Gefühl heraus unabhängig von einander die jeweilige Arbeit kopiert und hatten somit einen Beleg.


    Nach unten benoten ist immer schwierig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.


    Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • Zitat aus "Schulrecht. Aus der Praxis - für die Praxis" von Gunther Hoegg, S. 75:


    "Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Klassenarbeit fest, dass er sich bei einer Note zu Gunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig. Die ist vielen Lehrern unbekannt. Sie glaube, sie seien an die gegebene Note gebunden und dürften diese nicht ändern, auf jeden Fall nicht zum Schlechteren. Trotz weiter Verbreitung dieser Ansicht ist das falsch. Wie jeder andere Teil der öffentlichen Verwaltung hat der Lehrer das Recht, einen Irrtum zu korrigieren, notfalls auch zulasten des Schülers."

  • Es gibt in NRW schon seit Jahren keine ASchO mehr, die alten Rechte sind im Schulgesetz aufgegangen. Das Schulgesetz macht in dem §48 zu den allgemeinen Grundlagen der Leistungsbewertung keine Angabe, bis auf die Festlegung, dass ein Test (im Gegensatz zu einer Klausur) Teil der Bewertung der "Sonstigen Mitarbeit" ist. Diese ist nahezu nicht geregelt, auch nicht in der APO-WBK (und meines Wissen in der APO-GOSt auch nicht.) Wenn der Gesetzeskommentar sich auf Klassenarbeiten, d.h. Klausuren bezieht, hat das für SoMi-Bewertungen nichts zu sagen. Wenn es im Bereich deiner Bezirksregenten keine gesonderten Erlasse aus Dezernentenhand gibt, was mich anders ehrlich gesagt wundern würde, ist diese Frage ungeregelt und fällt in deinen Ermessensspielraum.


    Ganz pragmatisch gefragt - wo ist das Problem? Wenn du dich geirrt hast, dann änderst du das natürlich. Folge einfach deinem pädagogischen Bauchgefühl, das sagt dir schon, was gerecht und sinnvoll ist.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

    • Offizieller Beitrag

    gerade gestern machte mich ein Schüler darauf aufmerksam, dass ich eine Aufgabe vergessen hatte zu addieren. Meine Bewertung stand am Rand, aber es war sehr viel drumherum geschrieben. Also habe ich neu gerechnet und konnte aus einer 5 eine 4 machen. Ist doch klasse! Probleme sehe ich da nicht.


    Ich würde nur GENAU sicherstellen, dass der Schüler nicht manipuliert hat. Hatten gerade 2 Kollegen von mir mit ein und der selben Schülerin. Zum Glück hatten sie aus einem Gefühl heraus unabhängig von einander die jeweilige Arbeit kopiert und hatten somit einen Beleg.


    ich photographiere alle Arbeiten, bevor ich sie korrigiere oder zurückgebe. Und tatsächlich, es gab schon Manipulationsversuche, die damit aufgedeckt wurden. Leider.

  • Ich darf mich sehr oft freuen, dass ich Arbeiten nach oben korrigieren darf. *seufz* (Nein, ich freue mich wirklich. Aber ich kann einfach nicht mehr Punkte zählen, wenn ich nach so einem Stapel durch bin... Deswegen der erste Satz bei der Rückgabe: "Zählt die Punkte." Und nein, das ist nicht manipuliert, ich übersehe nur gerne Punkte vor alem wenn ich sie mal Rechts und mal Links am Rand schreiben muss, weil die SuS mal wieder keinen Korrekturrand hinbekommen.)


    Nach unten hin musste ich noch nicht korrigieren, das würde für mich von der Situation abhängen. Sprechen wir uns nochmal, wen mir das passiert.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • ich photographiere alle Arbeiten, bevor ich sie korrigiere oder zurückgebe. Und tatsächlich, es gab schon Manipulationsversuche, die damit aufgedeckt wurden. Leider.

    Das ist sicher eine gute Idee, beim Fotografieren kann man aber schnell "alt" dabei werden, wenn man bedenkt, dass man jedes Blatt einzeln fotografieren muss bzw. Doppelseiten fotografiert.


    Da ist es sicher praktischer, die Arbeiten durch den Scanner zu ziehen, wobei das auch nur bei losen Blättern möglich ist.


    Darf man überhaupt als Lehrer zu Hause (elektronische) Kopien solcher Arbeiten und Tests überhaupt anfertigen?

  • Darf man überhaupt als Lehrer zu Hause (elektronische) Kopien solcher Arbeiten und Tests überhaupt anfertigen?


    Ich würde es mal so formulieren:
    Das Dokumentieren von Schülerleistungen ist deine Aufgabe.
    Du musst jedoch verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten bekommen können.


    Pack's in ein verschlüsseltes Verzeichnis - und gut is.
    Falls du Kopien der Arbeiten auf Papier ziehst, sollten die eigentlich in einen Safe. Ich vermute jedoch, dass kein Staatsanwalt bei dir eine Hausdurchsuchung anordnet, weil vermutet wird, dass du Aufsätze deiner 6-Klässler nicht ordnungsgemäß im Giftschrank verwahrst.
    Im Papiermüll sollten sie jedoch niemals ungeschreddert landen - sonst hast du ein Problem an der Backe, falls eine (oder mehrere) der Arbeiten plötzlich bei youtube, flickr oder so auftauchen. Da könnten SEHR unangenehme Fragen bezüglich Datenschutz an dich gestellt werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich fahre übrigens sehr gut damit, meinen Schülern so lange mit Vertrauen gegenüber zu treten, wie sie mir nicht ausreichend Anlass gegeben haben, das nicht zu tun. In all den Jahren habe ich noch keinen Grund gehabt, das zu bereuen...


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Das ist sicher eine gute Idee, beim Fotografieren kann man aber schnell "alt" dabei werden, wenn man bedenkt, dass man jedes Blatt einzeln fotografieren muss bzw. Doppelseiten fotografiert.


    Da ist es sicher praktischer, die Arbeiten durch den Scanner zu ziehen, wobei das auch nur bei losen Blättern möglich ist.


    Darf man überhaupt als Lehrer zu Hause (elektronische) Kopien solcher Arbeiten und Tests überhaupt anfertigen?


    ich lösche die Photos sofort von der Speicherkarte, wenn ich die zurückgegebenen Arbeiten ins Seki zum Archivieren gegeben habe. Weiö ich immer alles lösche, sobald ich es nicht mehr brauche.


    Und ja, man wird "alt" dabei, weil es eben doch meist mehrere Seiten sind. Aber okay.


    Nachdem man an einer Schule mehrfach versucht hatte, Tests nach der Rückgabe zu manipulieren, bin ich da mit dem Vertrauen etwas sparsamer geworden. Frei nach Lenin.... :pfeif:

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Als Quintessenz kann ich jetzt mitnehmen, dass laut Schulrecht eine nachträgliche Korrektur einer Note (nach oben oder nach unten) durchaus gesetzlich zulässig und somit erlaubt ist!


    Lohnt es sich eigentlich bspw. das genannte Buch " Schulrecht: Aus der Praxis" zu besorgen?

  • Ich denke, es ist sehr viel wichtiger, tatsächlich die Rechtsvorschriften gründlich zu lesen, das Amtsblatt zu verfolgen und sich einfach regelmäßig bei der Schulleitung und den routinierten Funktionern über Auslegung und Rechtslage zu informieren.


    Nele


  • Lohnt es sich eigentlich bspw. das genannte Buch " Schulrecht: Aus der Praxis" zu besorgen?


    Mir hat es geholfen. Es ist eine gute Grundlage für ein wesentliches Verständnis von rechtlichen Grundlagen im Schulalltag. Gibt auch gute Praxistipps, wie man in bestimmten Situationen reagieren kann. Die konkreten schul- und bundeslandspezifischen rechtlichen Vorgaben muss man sich darüberhinaus natürlich auch draufschaffen.


    Gruß

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