schullaufbahnempf.-widerspruchsfähig?

  • schullaufbahnempfehlung-rechtlich


    Wer hat einen rechtlichen Rat, wie man eine ganz offenbar falsche Schullaufbahnempfehlung korrigieren lassen kann?
    Es eilt von der Zeit her!


    Das Zeugnis ist vom Notenbild her eine eindeutige RS-Empfehlung (2-3), Arbeits- und Sozialverhalten sind gut, Kind ist sehr fleißig, bemüht, hat immer die Hausaufgaben, war Klassensprecher.


    Dennoch bekam das Kind eine HS-Empfehlung...- u.U. ein "Racheakt" für "nicht willfähriges Verhalten" der Eltern...
    (das liegt für Informierte hier sehr klar auf der Hand)


    Klar kann man das Kind dennoch zur RS schicken, - so weit ich informiert bin, hat die Schullaufbahnempf. aber doch rechtliche Auswirkungen z.B. auf die Möglichkeit der Klassenwdh.


    Wie sind die Anfechtungsmöglichkeiten bei einer so offensichtlich falschen Empfehlung?


    So eine "Empfehlung" ist ja eigentlich ein Verwaltungakt - insofern "widerspruchsfähig" - Wo steht das Gesetz dafür???


    Eilt!!!


    Liebe Grüße, Cecilia

  • Um welches Bundesland gehts denn? Soweit ich weiß, sind diese Empfehlungen - der Name sagt's ja schon - nicht in jedem Bundesland verbindlich für die Eltern.

  • Niedersachsen....- Neuland also die Zuweisung nach Klasse 4 auf die weiterführenden Schulen.


    (Das Kind ist nicht mein Kind - ich frage für befreundete Eltern, kenne das Kind aber so gut, dass ich mir ein Urteil über sein Lern- und Leistungsverhalten erlauben kann... habe auch die meisten Klassenarbeiten gesehen/gelesen.)


    Danke für rasche Antworten, es eilt, da nächste Woche die Anmeldungen.


    Der erste Trend war (auch wunschgemäß) Realschule - es bestand ein VERSPRECHEN der Lehrkraft, sich sofort zu melden, wenn sich daran irgend etwas ändern sollte...noch Pfingsten lt. Telefon alles "im grünen Bereich" - das kann sich ja nicht mal eben in zwei Wochen geändert haben.


    Hauptschule wäre ein Kind mit Trend 4 in den Hauptfächern...und/oder einem sehr schlechtem Sozial- /und/oder Arbeitsverhalten... - all` dies ist hier nicht so.
    Deutsch/Mathe/Sach: 3, Nebenfächer: 2+3 Schnitt von etwa: 2,5 ...und gutes Verhalten in allen Bereichen...


    Anzunehmen ist hier (ein leider nicht zu beweis.) MOBBING der Lehrkraft.


    Cecilia

  • Hier wird dir geholfen. Die relevante Stelle zitiere ich direkt mal:


    "Wer entscheidet darüber, ob ein Kind auf die Hauptschule, die Realschule oder aufs Gymnasium geht?


    Maßgeblich ist allein der freie Elternwille. [...]"


    Rechtsmittel etc. gegen die Empfehlung der GS-Lehrerin sind also nicht nötig, aber wahrscheinlich auch nicht möglich? Aber bei dieser Notenlage sehe die Lehrerin in der Erklärungspflicht. Vielleicht sollten die Eltern mal beim Schulleiter vorstellig werden.


    In der Notengebung unabhängig zu sein, heißt ja nicht, daß die Empfehlung völlig willkürlich sein kann.

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Hallo phil,
    danke für die rasche Antwort... Schulleitung wurde heute schon antel. (erkrankt...) - auch der Dez. wurde schon informiert.


    Es kann in den Augen der Eltern nicht sein, dass ihr Kind bei gutem AV und SV und DIESEN Noten eine HS-Empf. erhält (gleichgestellt z.B. mit einem Kind der Klasse, bei dem GAR NICHTS stimmt), andere Kinder aber eine gute RS-Empf. (z.T. mit schwächeren Noten)
    Und wenn man dann die Hintergründe überblickt, die ich hier nicht "en Detail" schildern möchte (Mutter erwischte die Lehrkraft MEHRFACH bei einer Lüge und sagte ihr dies auch!), dann lässt dies ein gezieltes Mobbing gg. das Kind vermuten!


    Warum sollen die Eltern nun mühsam erklären müssen (in der RS), warum sie ihr Kind entgegen der Empf. dort hinschicken? Warum dem Kind zusätzlichen Druck machen?


    LG Ceci

  • Cecilia Wieso stellen die Eltern die Frage erst jetzt? Die Laufbahnempfehlungen gingen doch vor 3 - 4 Wochen raus!
    Und: Wieso haben die gewählten Klassen-Elternvertreter bei der Konferenz der Laufbahnempfehlungen nicht aufgezeigt und nachgehakt, als es um das betroffene Kind ging?


    Zum Problem würde ich sagen: Termin mit Schulleitung & Lehrkraft & Eltern. Schulleiter erkrankt würde für mich bedeuten, Termin mit Konrektor & Lehrkraft & Eltern.
    Evt. Schulelternrat einschalten.
    Aber beeilen, denn wenn bis nächste Woche die Kinder nicht in den Schulen angemeldet sind, übernimmt die Grundschule die Anmeldung in der von ihr empfohlenen Schulart.


    LG, das_kaddl

  • Hallo Kaddl:


    die Kinder haben die Empfehlungen gestern erst erhalten (übrigens auch mein Sohn einer anderen Grundschule!).


    Anmeldungen sind nächste Woche, Mo-Di.


    Klassen-Elternvertreter: Sind in dieser Klasse leider "Abnicker", die nicht kritisch Stellung nehmen, Entscheidungen "hinnehmen". Was da gelaufen ist, wissen wir nicht, da Vetreter ja sowieso Schweigepflicht haben.


    Was einfach unglaublich ist, ist die Tatsache, dass es vormals eine RS-Trend-Empfehlung gab (bei sogar etwas schlechterem Notenbild...), und die Lehrkraft VERSPRACH (auch auf die eindringliche Bitte der Eltern), sich zu melden SOFORT, wenn irgend etwas nicht mehr RUND läuft.


    Das hat sie ja nun offensichtlich NICHT getan!


    Also: Vor zwei Wochen , Pfingsten, alles im grünen Bereich, jetzt die HS-Empfehlung aus heiterem Himmel...


    DAS KANN NICHT SEIN!


    Der Schulrat ist bereits durch die Eltern informiert worden ,ebenfalls die Ko-Direktion, Widerspruch schrftl. geht morgen an Schule und Bez.Reg. !


    Für uns jedenfalls ganz klar ein Racheakt von der Lehrkraft an Kind und Eltern für "nicht willfähriges " Verhalten, als letzte Retourkutsche sozusagen. Kind heute an mich: "Ein Glück, in 4 Wochen seh` ich sie nicht mehr!" Wobei das Kind wirklich nett und brav ist, aber die ständige Lügerei der Lehrkraft nicht immer hinnimmt... (z.B. wenn die etwas kaputtmacht und dann behauptet, ein Kind sei es gewesen...)


    (Die "Speichellecker" haben die Gym-Empf. bekommen!!!) Man mag es kaum glauben...


    Jedenfalls kann es nicht sein, dass eine so zukunftsträchtige Entscheidung einfach aus den Fingern gesogen wird.


    (Ich hab` das "Gutachten" gelesen... Schon der opt. Eindruck ist mehr als armselig...! Keine gescheite Formatierung z.B....)


    LG silke

  • Formulierungen aus dem Zeugnis und dem Gutachten des Kindes:


    AV
    -strengt sich sehr an
    -arbeitet aktiv mit
    -überwiegend sorgfältig und ausdauernd
    -zuverlässig in vorgegebener Zeit
    -Kann gut in Gruppen und mit Partnern arbeiten
    -Hausaufgaben vollständig und richtig

    SV
    -freundlich und hilfsbereit
    -faires Verhalten
    -verantwortungsvoll
    -übernimmt Aufgaben in der Klassengemeinschaft

    im Gutachten
    -positive Lernhaltung
    -arbeitet aufmerksam und aktiv mit
    -selbstständig und sachgerecht
    -freundlich und aufgeschlossen

    FÜR MICH Realschul-Definitionen!
    Bei Dreien in den Hauptfächern und sonst 2+3 eine Sache für die Realschule...! Notenschnitt 2,8 ...heute errechnet


    LG Ceci

  • "...strengt sich sehr an..." kenne ich aus Arbeitszeugnissen noch aus Gewerkschaftszeiten. Übersetzt heißt es da: "Hat alles versucht, kriegt aber nichts hin." Ich hoffe, das ist hier nicht gemeint?


    Warum sind eigentlich an den Schulen bei Euch in der Gegend die Empfehlungen so spät raus? Und warum hat die Konferenz hier eine Hauptschulempfehlung beschlossen? Das war ja dann nicht nur die eine Lehrerin.


    Kann es sein, das hier die Eltern nur das wahrnehmen, was sie wahrnehmen wollen? Und das Du nicht wirklich objektiv bist, weil Du das Kind schon lange kennst und magst und auch nur das erfährst, was Dir Eltern und Kind berichten?


    (Ist alles nicht persönlich gemeint, ich habe halt nur meine eigenen schlechten Erfahrungen mit Freunden, denen ich helfen wollte und bei denen ich die Situation halt nur so kannte, wie sie sie mir geschildert haben. Ich habe dann im Nachhinein feststellen müssen, dass sie alles was sie mir erzählt hatten auch selbst so geglaubt haben, das aber nicht ganz mit den Tatsachen übereinstimmte ->subjektive Wahrnehmung.)

  • Nein, "strengt sich sehr an" ist als objektive Beschreibung gemeint. Es soll wirklich nur heißen: Dieses Kind ist sehr bemüht!
    Ich erlebte und erlebe das Kind als konzentriert, ordentlich, engagiert.
    Nichts anderes sagt das Zeugnis und die Empfehlung. Aber auch so ein Kind hat sicher mal das Recht, zwischendrin eine "4" zu schreiben- obwohl es mehr weiß und kann. Der Druck in diesem 4.Schuljahr war enorm... Diese Klasse hat z.B. erheblich mehr Arbeiten geschrieben als mein Sohn an einer benachbarten Schule in der gleichen Kl.-Stufe. Die Lehrkraft ist (lt. eines Schulrektors) bekannt dafür, dass sie sehr STRENG werten würde.
    (Es gab im letzten Herbst bei einer Mathearbeit mit über 80% der Punkte die Note "4"! Die ELtern haben nachgerechnet! Lehrerin holte sich das O.K. von der Schulleitung, so werten zu dürfen!)
    Die KL unterrichtet fast alle Fächer in dieser Klasse, sonst nur noch zwei Fachlehrer für Sport, Kunst usw. - eine davon ist keine Lehrerin sondern Soz.Päd.!
    Die Klassenelternvertreter send diesem Kind gegenüber mit Sicherheit nicht objektiv, da eine "Feindschaft" auf anderer Ebene besteht.


    Warum die Empf. so spät kamen, weiß ich nicht - sagt uns vermutlich auch keiner.
    In jedem Fall wird das Kind auch mit der HS-Empf. an der RS angemeldet! (Bei uns ist die HS "Restschule" - mehrheitlich für hochauffällige Kinder - dahin gehört dieses Kind auf gar keinen Fall!)


    Das folgende fand ich auf dem Bildungsserver unseres Bundeslandes (als Hilfestellung für Lehrer):


    Beispiel für eine Realschulempfehlung:


    B. arbeitet im Unterricht aufmerksam und fleißig mit, er erledigt Aufgaben in der Regel
    selbstständig und sachgerecht. B. ist hilfsbereit und mitfühlend und kann Konflikte angemessen
    lösen. Seine Arbeitsergebnisse in den Kernfächern sind im Durchschnitt befriedigend,
    sein besonderes Interesse gilt Sachthemen. Seine Lernentwicklung verlief
    nach anfänglichen Schwierigkeiten im Leselehrgang und bei der Eingewöhnung in die
    Klassengemeinschaft ansteigend positiv.



    Beispiele für Empfehlungen zur Hauptschule:


    C. nimmt zurückhaltend am Unterricht teil, er braucht häufig Hilfe und Bestätigung.
    C. erkennt vereinbarte Regeln an, übernimmt gelegentlich Aufgaben für die Klassengemeinschaft
    und kann mit anderen zusammen arbeiten.
    Seine Arbeitsergebnisse in den Kernfächern sind im Durchschnitt ausreichend, im Mathematikunterricht
    auch befriedigend, dagegen in der Rechtschreibung überwiegend
    mangelhaft. Seine Lernentwicklung verlief wechselhaft, insbesondere in Klasse 3 und 4.
    D. ist überwiegend bemüht, Aufgaben sachgerecht zu bearbeiten, er benötigt dabei
    Ermunterung und Anleitung. Er kann Aufgaben mit einem Partner erledigen und Hilfe
    annehmen. Seine Arbeitsergebnisse in den Kernfächern sind zum Teil ausreichend. Er
    kann bei intensiver, individueller Förderung in den Bereichen Lesen und Schreiben und
    Entwicklung positiver Lernhaltung erfolgreich am Unterricht der HS teilnehmen.
    E. kann nur bei weiterer Förderung und differenzierten Methoden und Inhalten am Unterricht
    der Hauptschule teilnehmen.



    Die Formulierungen, die im Zeugnis und ind er Empfehlung gewöhlt worden sind, sprechen für die hier beschriebene RS-Empfehlung!


    LG Cecilia

  • Das Rechtliche:
    Eine Empfehlung für die weiterführende Schule ist auch m.E. ein Verwaltungsakt wie ein Abschlusszeugnis oder eine Nichtversetzung. D.h. erst bei der Schule Widerspruch einlegen. Wenn diese nicht abhilft, geht es mit der nächsthöheren Behörde weiter. Schafft auch diese keine Abhilfe, bekommt man einen Widerspruchsbescheid, gegen den man vor dem Verwaltungsgericht (auch im Eilverfahren auf einstweilige Verfügung) klagen kann.


    P.S.: Ich denke, es muss analog zur Zivilprozessordnung etwas für die Verwaltungsgerichtsbarkeit geben. Da müsstest du aber mal selber googeln.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Hallo Cecilia,


    du setzt dich sehr für das Kind deiner Bekannten ein, aber ich bekomme langsam einen ähnlichen Eindruck wie MarkusDiedrich.


    Zitat

    Ich erlebte und erlebe das Kind als konzentriert, ordentlich, engagiert.


    Unterrichtest du das Kind oder kennst du es so von Besuchen bei deinen Freunden? Zwischen unterrichtlichen und freizeitlichen Aktivitäten bestehen meiner Erfahrung nach oft seeehr große Unterschiede. (Der größte ist, dass in der Schule auch Dinge getan werden, die das Kind nicht mag/nicht gut kann. In der Freizeit wird so etwas so weit wie möglich vermieden - z.B. lese ich in der Schule nicht gut/gern, werde ich meine Freizeit zu Hause auch anders gestalten.)


    Zitat

    Die Klassenelternvertreter send diesem Kind gegenüber mit Sicherheit nicht objektiv, da eine "Feindschaft" auf anderer Ebene besteht.


    Irgendwie muss doch da mehr im Argen liegen - die Eltern sind scheinbar mit allen verfeindet auf "irgendwelchen Ebenen", die für's Forum nicht nachvollziehbar sind... Also, mhm, vorsichtig gefragt: versuchen die Eltern vielleicht die ganzen "nebenbei" gelaufenen Verfeidungsaktivitäten jetzt über die Empfehlung aufzuarbeiten bzw. auszutragen? Haben sie evt. eine Mitschuld an den Verfeindungen mit Klassenlehrerin / Elternvertretern / Schulleitung? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, wie man sich "unschuldig" einfach so verfeinden kann (überhaupt muss m.E. ziemlich viel auf/von beiden Seiten passieren, damit man als Erwachsener ernsthaft von "Verfeindung" spricht).


    Zitat

    Anzunehmen ist hier (ein leider nicht zu beweis.) MOBBING der Lehrkraft.


    Auch mit dem Vorwurf des Mobbings sollte man seeehr vorsichtig sein, gerade wenn man in einer Konfliktsituation (Kind hat andere Empfehlung als angenommen/gehofft) nur eine Position (die der Eltern) kennt. Dass ein Kind sagt, "in ein paar Wochen sehe ich die zum Glück nicht mehr" kann auch Anzeichen von Abneigung sein, dass man einfach nicht auf einer Wellenlänge liegt, sozusagen.


    Vielleicht schreibst du später noch mal, wie ein Gespräch mit Eltern / Schulleitung / Lehrerin ausgegangen ist? Würde mich interessieren...


    das_kaddl


    PS: Ich bestreite mit meinem Posting nicht, dass Mobbing in Grundschulen existieren kann!

  • Zur 1.Frage: Ja, ich kenne das Kind aus einer unterrichtenden Situation heraus, und nicht nur einfach "privat"... außerdem habe ich das Kind auch im Klassenunterricht erlebt.
    Zur 2.Frage: Entschuldigt bitte, dass ich diesen Punkt nicht näher ausführen kann, da damit "Anonymität" nicht mehr gewährleistet wäre. Es gibt eine Vorgeschichte, die ich hier weder erzählen kann noch möchte, an der diese Eltern keine Schuld haben, aber "mitbetroffen" sind (vielleicht: Sie haben rechtmäßige Kontakte gepflegt, die sie nach Ansicht von KL und Eltern nicht hätten haben sollen oder dürfen...! Danach wurden sie "ausgegrenzt" ! Das Kind wurde gemeinsam mit einem anderen, welches gleichfalls rechtmäßige private Kontakte mit Dritten (unliebsamen Personen) pflegte in der Schule von der KL als solches "geoutet".
    "Die gehen da hin!" Darauf wurden die Kinder gehänselt!
    .................................
    Ja, ich weiß, ihr fragt, wie das sein kann... Es ist leider so passiert. Warum? Ist leider nicht zu eruieren!


    LG Cecilia

  • Hallo Cecilia,


    ich wollte nur mit meinen Fragen sicherstellen, dass Du nicht in einer Sache engagierst und dann hinterher unerwartet auf die Nase fällst.


    Wenn sich die Situation wie von Dir beschrieben darstellt, bleibt nur der von Timm empfohlene Rechtsweg, mit Widerspruch, Widerspruchsbescheid, ggf. Klage und das alles im Eilverfahren. Informiert Euch auch mal über die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" im Erfolgsfall, für Sozialgerichtsbarkeit gibt es das, da sollte im Schulverwaltungsrecht etwas ähnliches existieren. Diese Regelung soll dazu dienen, das widerrechtliche, fehlerhafte oder falsche Verwaltungsakte keinen Schaden anrichten können. Wenn es diese Möglichkeit gibt, könnt ihr zum Beispiel die Frist zur Anmeldung in der Realschule gar nicht verpassen.


    Markus

  • Hallo,


    Rückmeldung der Eltern - das Kind wurde mit der HS-Empfehlung an der RS angemeldet. Die Eltern wollten weiteren Stress und Streit vermeiden, haben aber dem RS-Leiter ausführlich und glaubwürdig unter Vorlage zahlreicher Schriftstücke die Vorgeschichte berichtet.


    Nach Durchsicht dieser und der Zeugnisse sowie der Empf-Begründung hält der RS-Leiter das Kind für eine RS-Kind und kann offenbar nicht so recht nachvollziehen, wie die KL der GS auf HS kommt........ (nun ja, das erklärt sich halt aus der Vorgeschichte...)
    WIR HOFFEN, dass die RS der abgebenden GS eine Rückmeldung gibt..., u.U. Konsequenzen für die Betreffenden erwachsen...


    LG Cecilia

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