Wer entscheidet über eine Versetzung aus pädagogischen Gründen?

  • In der APO-SekI des Landes NRW steht:


    § 22
    Allgemeine Versetzungsanforderungen [...]
    (3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. [...]


    Was ich leider nicht finde: Wer entscheidet, ob all diese Bedingungen erfüllt sind? Entscheidet das die Schulleitung? Müssen die unterrichtenden Kollegen in der Versetzungskonferenz darüber abstimmen? Könnte mir jemand einen freundlichen Hinweis geben, wo das steht? Danke!

  • Ich glaube die Versetzungskonferenz müsste darüber abstimmen.


    Manchmal wird dieses Dilemma auch so umgangen, dass der entsprechende Schüler statt einer 5 eine pädagogische 4 bekommt oder in einem Fach, wo er einen Ausgleich braucht, eine pädagogische 3 bekommt.


    Besondere Umstände können z.B. ein längeres Fehlen aufgrund einer Erkrankung sein (solange die Noten auf den Zeugnissen vorher stimmten) oder z.B. auch traumatische Ereignisse wie der Tod eines Angehörigen (wiederum wenn die Noten vorher ok waren).


    Wo es steht, weiß ich leider nicht. Aber frag doch mal eure Unter-/Mittelstufenkoordination (je nachdem in welcher Klasse der Schüler ist). Ich würde auch die SL hinzu ziehen, da diese das ggf. mittragen muss (bzw. zumindest informiert sein sollte, wenn Elternbeschwerden kommen).

  • Wir entscheiden das in der Versetzungskonferenz.
    Ist schon öfter vorgekommen.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Bei uns entscheidet es auch die Versetzungskonferenz durch Diskussion mit Abstimmung. SL ist in Hessen Vorsitzende der Versetzungskonferenzen, auch wenn sie die Klassen NICHT unterrichtet.

  • Ja, bei uns wurde so etwas auch in der Versetzungskonferenz entschieden. Der Klassenlehrer stellt den Antrag und dann wurde bei uns abgestimmt.
    Meistens gibt es dafür ja auch wirklich pädagogisch sinnvolle Gründe und bisher wurde das bei uns (fast immer einstimmig) bewilligt.


    Auf dem Zeugnis erfolgt dann eine Zeugnisbemerkung mit dem entsprechenden §, dass der Schüler aus pädagogischen Gründen versetzt wurde. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr - das hat damals meine Schulleitung herausgesucht.

  • Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr - das hat damals meine Schulleitung herausgesucht.


    Es steht übrigens jedem Lehrer frei, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu konsultieren, dass ist kein Schulleitungsprivileg. Und es könnte unter Umständen tatsächlich bei der Alltagsarbeit als Staatsbediensteter beim Umgang mit Bürgern (d.h. den Schülern) helfen, wenn man die gültigen Gesetze kennt...


    Nele

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