Krank in den Ferien-habe ich Anspruch auf fehlende Urlaubstage?

  • Ich bin seit 6 Wochen mit einem Bänderriss krank geschrieben. Nun beginnen die Sommerferien. Falls meine Krankschreibung weiter besteht, habe ich dann Anspruch auf fehlende Urlaubstage?

  • Mal ganz gemein ausgedrückt:



    Die Sommerferien beginnen - was hat das mit Urlaub zu tun? Du bist im System Schule und hast der Theorie nach eine 39-41 Stundenwoche und der Theorie nach ca. 30 Urlaubstage.


    Die Rolle der Ferien ist richterlich nicht geklärt (Home-Office für die Schule? Ausgleich von de-facto Mehrarbeit?), ebenso sind die Arbeitszeiten von Lehrern nicht explizit geklärt (nur die Deputate sind quantifiziert). Du musst aber deine 30 Urlaubstage innerhalb der 60-65 Ferientage nehmen.



    Mein Vorschlag: warte bis deine Erkrankung geheilt ist und gehe dann in den Urlaub - es sei denn, du hattest vor deinen Jahresurlaub in den Sommerferien abzufeiern und dafür die anderen Ferien durchzuarbeiten. Aber auch dann wird man dir nahelegen, den entgangen Urlaub in den Herbstferien abzufeiern.

  • Ja, wenn du bei allen Ferientagen deine mit Krankschreibung abziehst und dann damit weniger Ferientage als dir Urlaub zustehen würde (maximal 30 im Jahr) übrig bleiben, hast du Anspruch auf Urlaub.


    Habe ich schon mal gemacht, hat ziemlich blöde Gesichter verursacht, aber letztendlich habe ich sie ausgezahlt bekommen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr groß, bei mir ging es eben nur deshalb, weil Berlin bei Vertretungslehrern alle langen Ferien unbezahlt lässt. So mussten sie die dann doch z.T. zahlen.

    • Offizieller Beitrag

    bist du Angestellter?
    Dann hast du ja sicher deinen Urlaub anmelden müssen, und dann kannst du gegen Vorlage der Krankmeldung die Urlaubstage, an denen du krank bist, gutgeschrieben bekommen und zu einem anderen Zeitpunkt "nehmen".


    Musst du jedoch als Beamter oder auch als Anegstellter keine Urlaubstage anmelden, hat sich die Sache eh erledigt. Worauf solltest du Anspruch haben, wenn du eh kein bestimmtes Kontingent an Urlaubstagen hast??

  • Ferien = "Unterrichtsfreie Zeit". Hat nix mit "Urlaub" zu tun. Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne hast du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Anspruch auf ca. 30 Tage Urlaub. Die sind mit den Ferien eh abgegolten…..
    insofern….

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Erster Post und dann eine Frage, deren Antwort jeder Referendar in den ersten Stunden Schulrecht erklärt bekommt?
    Da deucht mir, dass jemand im Sommerloch eine ferientechnische Neidhammeldebatte im Sinn hatte.


    Ich muss dich enttäuschen. Wir Lehrer haben weder Ferien, noch Urlaub. Wir haben nur unterrichtsfreie Zeit - auch an den Wochenenden. :pfeifen:


    Und pflichtbewusste Kollegen legen ihre Krankheiten sowieso in die unterrichtsfreie Zeit - soweit dies möglich ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll


  • Musst du jedoch als Beamter oder auch als Anegstellter keine Urlaubstage anmelden, hat sich die Sache eh erledigt. Worauf solltest du Anspruch haben, wenn du eh kein bestimmtes Kontingent an Urlaubstagen hast??


    Naja, das stimmt so natürlich nicht, denn das Kontingent bestimmt der Tarifvertrag bzw. das Beamtenrecht. Aber man kann eben nur Urlaub außerhalb der Ferien noch bekommen, wenn mit den Ferien das Kontingent nicht erreicht werden kann, weil man entweder so oft krank war oder weil der Vertrag in der Ferien nicht galt usw.


    Also sobald man damit mit allen noch verfügbaren Ferientagen nicht auf die Anzahl Urlaubstage kommt, stehen einem welche innerhalb der Schulzeit zu, die im Zweifelsfall ausgezahlt werden müssen.

  • Ich klinke mich mal ein.
    Wie wäre es beispielsweie in Hamburg. Hier haben wir laut Arbeitszeitmodell jede Woche "verordnete Überstunden", die zusätzlich zum "normalen" Urlaub dann die Ferien abdecken. Was passiert also, wenn man in den Ferien krank geschrieben ist und entweder seine Überstunden dann nicht abbummeln kann oder eben den Urlaub nicht nehmen kann? Diese Diskussion haben wir in unserem Kollegium seit Jahren... ;)

  • Ich klinke mich mal ein.
    Wie wäre es beispielsweie in Hamburg. Hier haben wir laut Arbeitszeitmodell jede Woche "verordnete Überstunden", die zusätzlich zum "normalen" Urlaub dann die Ferien abdecken. Was passiert also, wenn man in den Ferien krank geschrieben ist und entweder seine Überstunden dann nicht abbummeln kann oder eben den Urlaub nicht nehmen kann? Diese Diskussion haben wir in unserem Kollegium seit Jahren... ;)


    Wie gesagt, dies wurde hier dann extra vom Senatseigenen Juristen geprüft und es musste dann ausgezahlt werden. Da gibt's gar keine Diskussion. Beantrage doch mal die Auszahlung der Überstunden, da du sie nicht abbummeln kannst. Evtl. ist das überhaupt kein Problem, evtl. musst du es erst noch begründen warum oder ähnliches, aber das das einfach komplett abgelehnt wird, kann ich mir nicht vorstellen.


    Achso, ich habe es damals über die Gewerkschaft formulieren lassen und zur Zahlung auffordern lassen, das wirkt natürlich auch noch mal mehr, wenn das ein Jurist schreibt usw.

  • Wie gesagt, dies wurde hier dann extra vom Senatseigenen Juristen geprüft und es musste dann ausgezahlt werden. Da gibt's gar keine Diskussion. Beantrage doch mal die Auszahlung der Überstunden, da du sie nicht abbummeln kannst. Evtl. ist das überhaupt kein Problem, evtl. musst du es erst noch begründen warum oder ähnliches, aber das das einfach komplett abgelehnt wird, kann ich mir nicht vorstellen.


    Achso, ich habe es damals über die Gewerkschaft formulieren lassen und zur Zahlung auffordern lassen, das wirkt natürlich auch noch mal mehr, wenn das ein Jurist schriebt usw.


    Bestätigt meine Meinung zu der Sache. Das betrifft konkret eine Kollegin, die eben genau das versucht hat. Ich werde ihr nochmal den Rat mit der Gewerkschaft geben.

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