Gehalt bei Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hoffe, ihr könnt mir auch bei meiner nächsten Frage helfen... Am 24.8. endet mein Vorbereitungsdienst und ab 25.8. bin ich im selben Bundesland als Förderschullehrer angestellt. So wie es aussieht, werde ich als Schwangere nicht an der Schule arbeiten können. Wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme stellt sich nun die Frage, wie hoch mein Gehalt ist. Wird mein Lohn als Refi mit angerechnet, da ich in den letzten 3 Monaten ja noch im Vorbereitungsdienst bei dem selben Arbeitgeber war??? Oder zählt nun das Gehalt als angestellter Lehrer? Was ja sicher (gerade auch für das Elterngeld) besser wäre...


    Wer kennt sich aus oder war sogar in der selben Situation?


    Lg, Sara

  • beamte bekommen ihre besoldung voll weiter.
    bei angestellten wird normal das gehalt der letzten 13 wochen angeschaut und daraus ein durchschnittsverdienst gebildet.
    den bekommst du für die zeit dann weiter..


    ob es bei dir eine sonderregelung gibt bzgl. des refs ist fraglich..
    .
    Ändert sich das Gehalt der Schwangeren im Beschäftigungsverbot?


    Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder
    völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom
    Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem
    Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei
    Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten
    ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere
    Stelle versetzt wurde.
    Kommt die Schwangere im BV in den Genuss
    einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen
    entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere
    Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorrübergehende
    Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei
    Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte
    Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem
    Berechnungszeitraumes eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV
    steht, fließt in die Berechnung ein.

  • Genau, der Durchschnitt der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen. Das heißt, meine Bezüge aus dem Vorbereitungsdienst als Beamtin zählen dazu.


    ABER: im Mutterschutzgesetz steht im Paragraph 1 (1): "Wird das Arbeitsverhältnis erst nach nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist das Durchschnittsgehalt aus dem Arbeitsentgelt der ERSTEN 13 Wochen oder 3 Monate der Beschäftigung zu berechnen."


    Mein Arbeitsverhältnis ab dem 25.8. (Lehrer) ist zwar bei dem selben Arbeitgeber, aber doch eine andere Anstellung/anderes Verhältnis als zuvor als LehramtsAnwärter. Sehe ich das richtig????


    Wer könnte denn darüber Auskunft geben? Das Schulamt möchte ich nicht unbedingt anrufen...


    Solche komischen Formulierung " ... vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.". Sehr merkwürdig.

  • Die Antwort ist eindeutig im MuSchG geregelt, es zählt das Gehalt, was du bei der neuen Stelle ohne BV erhalten würdest, ohne neue Stelle würden die 13 Wochen bzw. Vollen drei Monate bevor du schwanger würdest zählen und nicht die letzten drei.

  • Seit wann gibt es die Regelung mit den 3 Monaten? War das nicht mal so, dass das Gehalt der letzten 12 Monate als Grundlage für die Berechnung genommen wurde? Oder bringe ich da jetzt was völlig durcheinander? (Sorry, kinderlos und darum nicht so ganz fit in dem Bereich, nur grad etwas verwirrt.)

  • Warst du im Ref denn verbeamtet in Sachsen??


    Ich verstehe das MuSchG so, dass du das aktuelle Gehalt der neuen Stelle weiterbekommst. Sprich: das, was du als Lehrer in den ersten 13 Wochen durchschnittlich bekämst, bekommst du bis zum Beginn des Mutterschutz weiter. Unterschreib den Vertrag, lass dir das Verbot erteilen und teile das dem Schulleiter auch sofort mit, dass er dich nicht einplant.

  • Ja genau, ich bin noch bis 24.8. verbeamtet. Von der Bezügestelle wusste auch niemand was mit den 13 Wochen bzw. 3 Monaten. Aber ich glaub, ich hatte auch keinen Experten in der Leitung. Es wurde gesagt, dass das ganz normale Gehalt der neuen Stelle gezahlt wird. Am sichersten ist es, wenn das Beschäftigungsverbot erst ab dem 25.8., und nicht gleich jetzt, ausgestellt wird.


    Gut, dann ist das ja geklärt.


    Danke!


    Sommerblüte, genau. Die letzten 12 Monate VOR dem Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt) zählen für die Berechnung des Elterngeldes.

  • Wieso hast du überhaupt ein Beschäftigungsverbot? Ich hatte schon einige schwangeren Kolleginnen, die trotzdem weitergearbeitet haben. Wenn du schon anonym bleiben willst, verrätst du auch, welche Probleme mit der Schwangerschaft sind, dass man ein Beschäftigungsverbot erhält? Mögliche Infektionskrankheiten von den Schülern kann doch gar kein Grund sein. Und schwer heben oder tragen (ausser deiner eingenen Tasche) musst du in der Schule auch nicht.


    Oder musst du wochenlang liegen? (Musste eine Freundin von mir. 8 Wochen lang. Eine schreckliche Zeit!)

  • Hi!
    Ich bekam ein Beschäftigungsverbot bei der 3. Schwangerschaft (vorher wurde es wohl nicht routinemäßig untersucht, war mir nicht bekannt), da ich keinen Immunstatus gegen Ringelröteln habe. Bis zur 20.SSW durfte ich am Schulamt arbeiten, da dort die Gefahr als gering angesehen wurde, sich anzustecken.
    Also nichts mit Daheimbleiben, aber ich fand den Blick 'hinter die Kulissen' spannend. Anschließend durfte ich entscheiden, wo ich bis zum Mutterschutz arbeite, Schule oder Amt.
    Mein Gehalt war dasselbe, es darf nicht gekürzt werden.


    LG und eine schöne Zeit!

  • Genau, so sieht es bei mir auch gerade aus.


    Marie74, doch doch. Ich bin kein Fachmann. Aber Kinderkrankheiten können schwerwiegende Schäden am Embryo hervorrufen. Ich habe nicht gegen alle "gängigen" Krankheiten einen Immunschutz. In der Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung wird da sehr drauf geachtet. Man hat viel körperlichen Kontakt zu den Schülern. Das Umsetzen der Schüler geht auch nicht mehr.


    Bei meiner ersten Schwangerschaft (war zwar in einem anderen Förderschwerpunkt) wurde das auch nicht gefragt. Habe man laut Amt anscheinend übersehen. Schade, mit der jetzigen Kenntnis hätte ich die fehlenden Impfungen auffrischen lassen können. Und wenn das Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, werde ich verantwortungsbewusst dagegen nichts sagen (können).


    PS: ich mache meine Arbeit sehr gern ;-)

  • Ne... Wollte bisschen inkognito bleiben ;-)


    Wenn du dein Bundesland nicht angibst, kannst du hier keine korrekte Antwort zu dieser Frage erwarten. Es gibt keinen bundeseinheitlichen Tarifvertrag für Lehrer.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Aber ein bundeseinheitliches Mutterschutzgesetz in dem das geregelt ist. Nur leider für mich nicht verständlich/eindeutig.


    Danke an alle!

  • Wie gesagt, das wird wie eine nicht nur vorübergehend e Lohnerhöhung angesehen und dort stehr auch etwas davon, was passiert wenn der Job erst nach Eintreten der Schwangerschaft beginnt, ich kann nur leider dir die Stelle gerade nicht rauskopieren. Nur wenn würden ja eh nicht die letzten 3 Monate, sondern die letzten 3 vor Eintreten der Schwangerschaft zählen.

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