Ungerechtferigte Minusstunden?

  • Aber auch wenn die GK das abstimmt, ist das nicht zulässig. Beschlüsse der GK, die nicht zulässig sind, gelten nicht

    Interessanterweise wäre es aber natürlich Aufgabe des Schulleiters, über die Rechtmäßigkeit von GeKo-Beschlüssen zu wachen.
    Schade, wenn er das nicht tut, weil unrechtmäßige Beschlüsse in seine Hände spielen. Umso wichtiger, dass es PRs (oder eben Kollegen) gibt, die sich nicht scheuen, sich mit dem Dienstrecht zu beschäftigen.

  • Die 3 (!) Stunden echte Mehrarbeit, die sich aus dem §61 HBG ableiten (Umrechnungfaktor ist c.a. 1,6) sind die, die über die Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu zahlen sind, sobald die (in zwingenden dienstlichen Verhältnissen!) zulässigen 3 Stunden im Monat überschritten werden, dann werden alle 4,5, 6... Stunden bezahlt, nicht nur die, die über 3 Stunden liegen. Dazu gibt es in jedem Kreis ein Antragsformular, das irgendwie keiner kennt, das man aber unbedingt nutzen sollte! Achtung: laut HBG muss diese Mehrarbeit schriftlich angewiesen sein. Schulen müssen darauf achten, dass keine Mehrarbeit "auf Zuruf" passiert, so dass man das Geld nachher nicht bekommt. Personalratsaufgabe!

    Sehr aufschlussreich! Danke! :)


    Gilt dieses Formular hessenweit oder gibt es für jeden Schulamtsbezirk ein eigenes?
    Bei uns werden die Vertretungsstunden über den Durst mit einem * auf dem aushängenden Vertretungsplan gekennzeichnet. Reicht das als schriftliche Anweisung?

  • Nein, das reicht nicht. Weiß ich definitiv.


    Und ob jedes SSA sein eigenes Formular bastelt oder nicht, weiß ich nicht, vermute/befürchte es aber.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Nein, das reicht nicht. Weiß ich definitiv.


    Und ob jedes SSA sein eigenes Formular bastelt oder nicht, weiß ich nicht, vermute/befürchte es aber.

    Diese Pläne werden schon aufgehoben und unser Planer hat dann die Übersicht. Mit der Geltendmachung gab es blich nie ein Problem. Früher bekamen wir eine Kopie des Plans ins Fach gelegt, wenn wir betroffen waren. Aus Umweltgründen machen wir das nicht mehr.


    Welcher Form bedarf es denn dann? Oder besser gefragt: was ist das Minimum, um es als schriftliche Anweisung zu verstehen? Es muss ja irgendwie auch alltagspraktisch sein.

  • Irgendwas mit Unterschrift des SL drunter. Darauf kommt's an.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Irgendwas mit Unterschrift des SL drunter. Darauf kommt's an.

    In der Praxis stelle ich mir das so vor, dass ich die ersten drei Vertretungsstunden einfach laut Vertretungsplan akzeptiere und bei der vierten Stunde dann beim Chef stehe und einen entsprechenden Wisch mit Unterschrift einfordere - sonst übernehme ich die Vertretungsstunde nicht. Klingt gar nicht so unpraktisch für den Alltag.

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