Ungerechtferigte Minusstunden?

  • Hi,


    an meiner Schule wird seit einiger Zeit ein Neubau hochgezogen. Das Ergebnis ist, dass einige Klassen aufgrund unfertiger Klassenräume nach den Sommerferien erst 1-3 Wochen später eingeschult werden konnten. Für die Lehrkräfte entstand so eine erhebliche Anhäufung von Minusstunden, obwohl das Angebot der Arbeit durch die Lehrkräft durchgehend bestand, die Schule diese Dienstleistung jedoch nicht annehmen konnte. Aus welchem Grund sind also die Minusstunden gerechtfertigt?


    Grüße


    T aus S.H.

  • an meiner Schule wird seit einiger Zeit ein Neubau hochgezogen. Das Ergebnis ist, dass einige Klassen aufgrund unfertiger Klassenräume nach den Sommerferien erst 1-3 Wochen später eingeschult werden konnten. Für die Lehrkräfte entstand so eine erhebliche Anhäufung von Minusstunden, obwohl das Angebot der Arbeit durch die Lehrkräft durchgehend bestand, die Schule diese Dienstleistung jedoch nicht annehmen konnte. Aus welchem Grund sind also die Minusstunden gerechtfertigt?

    Aus gar keinem. Ich würde mir die Minusstunden schriftlich bestätigen lassen (mit Grund ihrer Entstehung) und dann gegen diesen Bescheid vorgehen. "Übergeordnete Stellen" leiden überdurchschnittlich oft am Pippi-Langstrumpf-Syndrom, was die Rechte von Arbeitnehmern und ganz speziell von Beamten angeht.



    Viele Grüße
    Fossi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Für die Lehrkräfte entstand so eine erhebliche Anhäufung von Minusstunden, obwohl das Angebot der Arbeit durch die Lehrkräft durchgehend bestand, die Schule diese Dienstleistung jedoch nicht annehmen konnte.


    ist das nicht eine ähnliche Situation wie bei Glatteis, wenn der Unterricht ausfällt? Dann sind die Lehrer auch in der Schule und bieten ihre Dienstleistung an, die jedoch nicht angenommen werden kann mangels Schüler.


    Vll den Personalrat befragen ? :gruebel:

  • @fossi, vielleicht doof gefragt, aber den Begriff Pippi-Langstrumpf-Syndrom hab ich noch nie gehört, erklär doch bitte mal.

    • Offizieller Beitrag


    Da es mich betrifft, wäre ich dankbar, wenn du das erklären könntest. Was ist damit gemeint?


    Man darf von einem Halbjahr zum anderen maximal zwei Wochenstunden zuviel oder zu wenig machen. In der beruflichen Schule haben die meisten Lehrkräfte 25 Wochenstunden, also wäre ein Stundenplan mit 23 oder 27 Stunden OK. Das Stundenkonto darf nie unter -2 bzw. über +2 gehen! Steht alles in der Pflichtstundenverordnung!

  • Man darf von einem Halbjahr zum anderen maximal zwei Wochenstunden zuviel oder zu wenig machen. In der beruflichen Schule haben die meisten Lehrkräfte 25 Wochenstunden, also wäre ein Stundenplan mit 23 oder 27 Stunden OK. Das Stundenkonto darf nie unter -2 bzw. über +2 gehen! Steht alles in der Pflichtstundenverordnung!

    Hallo Trantor,
    macht es einen Unterschied, ob man eine SBS ist oder nicht? Kann also z.B. eine Gesamtkonferenz beschließen, dass Kollegen über Jahre hinweg mehr als die derzeitigen 24,5 Stunden unterrichtet? Und wo steht das mit den 2 Stunden? Ich habe gerade nichts dazu gefunden, bzw. nur das HBG §61


    "Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern.Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen innerhalb von zwölf Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig entsprechend der bewilligten Arbeitszeit zu kürzen. 4st die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte Mehrarbeitsvergütung nach § 50 des Hessischen Besoldungsgesetzes erhalten."

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Trantor,
    macht es einen Unterschied, ob man eine SBS ist oder nicht? Kann also z.B. eine Gesamtkonferenz beschließen, dass Kollegen über Jahre hinweg mehr als die derzeitigen 24,5 Stunden unterrichtet? Und wo steht das mit den 2 Stunden? Ich habe gerade nichts dazu gefunden, bzw. nur das HBG §61

    Die Pflichtstundenverordnung gilt unabhängig von der rechtlichen Form der Schule.



    "Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern.Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen innerhalb von zwölf Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig entsprechend der bewilligten Arbeitszeit zu kürzen. 4st die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte Mehrarbeitsvergütung nach § 50 des Hessischen Besoldungsgesetzes erhalten."

    Die 5 Stunden sind Arbeitsstunden und werden in 2 Unterrichtsstunden umgerechnet (interessanterweise gibt es da keine Unterschiede nach Schulform, der Umrechnungsfaktor ist ja eigentlich unterschiedlich, um auch die unterschiedlichen Pflichtstunden rechtzufertigen).

  • Vielen Dank, Trantor! Dann läuft bei uns also was falsch... Auf meinem Stundenkonto stehen mittlerweile über +5 aus den vergangenen zwei Jahren und für das kommende ist bereits angekündigt, dass es auch mehr als 24,5 werden.

    • Offizieller Beitrag

    Trantor hat Recht mit den dauerhaften 2 Unter-/Überstunden - die stehen in der Dienstirdnung für Lehrer und zwar dergestalt

    Zitat

    (4) Um eine sinnvolle Unterrichtsverteilung sicherzustellen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Festsetzung der wöchentlichen Unterrichtsstunden einer Lehrkraft nach deren Anhörung bis zu zwei Stunden von der Pflichtstundenzahl nach der Pflichtstundenverordnung abweichen. Diese Abweichung ist möglichst im zweiten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr auszugleichen. Dieser Anspruch bleibt auch bei Wechsel der Schule erhalten. § 61 HBG bleibt unberührt.

    - heißt, hier werden einem ein ganzes Halbjahr/Jahr lang regelmäßige Stunden mehr zugewiesen. Die dann nächstes Halbjhr abgezogen werden müssen.


    Das ist aber, denke ich, nicht das, was mit Minusstunden hier und in den ähnlichen Nachbarthreads ("Hitzefrei" und der andere mit der angeordneter Präsenz wegen Abistreich war das, glaube ich) gemeint ist, sondern eine Bilanzierung ausgefallener Stunden wegen Hitze, Kälte, Umzug, etc. als Minusstunden, die man dann später nacharbeiten muss.
    Wird in Hessen auch an genügend Schulen so praktiziert. Mal berechtigt (die sog. "Statt-Stunden" - also du unterrichtest halt statt der ausgefallenen 8a, die auf Klassenfahrt ist, die 10b, weil da grad Lehrer fehlen), und mal unberechtigt, wenn dauerhaft Listen mit Stunden, die Lehrern irgendwann mal ausgefallen sind, geführt werden, die dann "irgendwann später" eingelöst werden. Oder wenn (also nicht regelmäßig und nur notfallmäßig begründet) schon zu Beginn des Schuljahres die 3 Mehrarbeitsstunden, die ein beamteter Lehrer in zwingenden dienstlichen Verhältnissen (!!) (also nur notfallmäßig und begründet) nach HBG 61 (hier entsprechen 5 Zeitstunden 3 Unterri8chtsstunden) unentgeltlich machen muss, im Vorhinein in den Stundenplan eingebaut oder geblockt werden. Oder andere kreative Ideen.



    Zu @Alterras Frage:

    Zitat

    macht es einen Unterschied, ob man eine SBS ist oder nicht? Kann alsoz.B. eine Gesamtkonferenz beschließen, dass Kollegen über Jahre hinweg mehr als die derzeitigen 24,5 Stunden unterrichtet? Und wo steht das mit den 2 Stunden? Ich habe gerade nichts dazu gefunden, bzw. nur das HBG §61

    Nein, auch an einer selbstständigen Schule kann die Gesamtkonferenz laut 133 hessischen Schulgesetz und Konferenzordnung nur regeln, was nicht anderweitig gesetzlich geregelt ist. Und unsere Arbeitszeit ist in der Pflichtstundenverordnung, Dienstordnung (+/-2) und hessichen Arbeitszeitverordnung sowie der Mehrarbeitsvergütungsverordnung geregelt, darüber hinaus gibt es keinen Spielraum. Weder für Schulleitungen noch für Gesmtkonferenzen. Diese Gesetzte und Verordnungen gelten slebstverständlich auch in einer selbstständigen Schule.



    Noch eine kleine Korrektur zu vorrigen ausführungen:
    Die +/-2 Stunden aus der Dienstordnung in Hessen sind keine (!) Mehrarbeit, da sie im nächsten Schuljahr spätestens ausgeglichen werden MÜSSEN. Sie sind also eher angeordnete Schwankungen in der Arbeitszeit. Darauf zu achten ist Pflicht jedes SL, jedes PR und vor allen auch der Kollegen selber! Es gibt nämlich keine Regelungen für Ausgleich NACH dem einen Schuljahr. Das liest man in machen Schulen so, dass sie dann "verfallen" sind. Ob dem auch so ist, hat meiner kenntnis nach bisher kein Verw.Ger. festgestellt.


    Die 3 (!) Stunden echte Mehrarbeit, die sich aus dem §61 HBG ableiten (Umrechnungfaktor ist c.a. 1,6) sind die, die über die Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu zahlen sind, sobald die (in zwingenden dienstlichen Verhältnissen!) zulässigen 3 Stunden im Monat überschritten werden, dann werden alle 4,5, 6... Stunden bezahlt, nicht nur die, die über 3 Stunden liegen. Dazu gibt es in jedem Kreis ein Antragsformular, das irgendwie keiner kennt, das man aber unbedingt nutzen sollte! Achtung: laut HBG muss diese Mehrarbeit schriftlich angewiesen sein. Schulen müssen darauf achten, dass keine Mehrarbeit "auf Zuruf" passiert, so dass man das Geld nachher nicht bekommt. Personalratsaufgabe!

  • Ganz lieben Dank, Meike! Und du hast Recht, ich meine damit nicht den einzelnen Ausfall von Stunden wg. Praktika etc. oder einzelne Vertretungsstunden, sondern eine Erhöhung der Unterrichtsstunden über das gesamte Schuljahr. Nicht wenige schuften bei uns über 28 plus "Mehrarbeitsvertretungsstunden" statt der eigentlichen 24,5 und das über Jahre.

    • Offizieller Beitrag

    Auf meinem Stundenkonto stehen mittlerweile über +5 aus den vergangenen zwei Jahren und für das kommende ist bereits angekündigt, dass es auch mehr als 24,5 werden.

    Ich stand mal bei +9 ... manche stellvertretenden Schulleiter kennen zwar die 2-Stunden-Regel, aber nicht, dass die sofort wieder ausgeglichen werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es gibt kein Stundenkonto... wenn ihr diese Stunden wieder haben wollt, ist das Verhandlungssache. Eine Rechtsgrundlage haben nur die 2 Std aus der D.O. und nur für ein Jahr. Danach muss man sehen. Weshalb ich ja immer empfehle, sie nicht anzusammeln, außer man hat eine sehr verlässliche Zusagen machende SL in dieser Hinsicht.

  • Was eine Farce... es ist ja nicht so, dass wir um mehr Stunden als eigentlich laut PVO gebeten haben, sondern dass der Stundenplaner alias stellvertretender Schulleiter uns die Stunden eben in den Plan bastelt. Und jetzt muss ich verhandeln, dass die Stunden nicht verfallen? Heftig...
    Ich warte mal den neuen Stundenplan ab und bereite mich auf ein interessantes Gespräch vor....Danke, ihr zwei!

    • Offizieller Beitrag

    Also eigentlich sollte es keine Farce sein, weil es, wenn es richtig gehandhabt wird, nicht so laufen sollte wie bei euch.
    2 Stunden regelmäßig/für ein HJ/SChJ mehr geht laut DO nur nach deiner Anhörung (durch den Schulleiter!).
    1-3 (+) Stunden spontan (also nicht im Stundenplan) Vertretung geht nur bei zwingenden dienstlichen Verhjältnissen, also Krankheit oder anderen konkret benennbaren Notfällen.
    Für sowas (die Verhandlungen) gibt es ja eigtl. den Personalrat.
    Ich halte es auch nicht für eine gute Idee, dass bei euch jeder für sich selber kämpfen muss. Da wird einer gegen den anderen ausgespielt.


    Wenn du regelmäßig (also ein HJ oder ain SJ lang qua Anordnung des SL nach deiner Anhörung) mehr als 2 Stunden mehr gearbeitet hast und andere Kollegen auch, dann solltet ihr zusammen beim Personalrat beantragen, dass diese auf der gemeinsamen Sitzung um eine Übersicht aller zusätzlichen Stunden nach Dienstordnung §17 bittet und um einen dezidierten Plan, wann diese wem wie zurück erstattet werden. Diese Informationen stehen dem PR zu.


    Und außerdem sollte sich der PR eine Liste aller schriftlich angewiesenen Mehrarbeitsstunden nach dem §61 HBG (3 unbezahlt, ab drei alle bezahlt) geben lassen, und gucken, ob jeweils immer drei waren oder mehr oder weniger und ob da wirklich "zwingende dienstliche Verhältnisse" vorlagen und ob die formal richtig angewiesen wurden (schriftlich, in akuten Notfällen, nicht vorab, nicht regelmäßig). Und sollte das nicht möglich sein, weil, wie oft, keiner Buch geführt hat, die Stunden auf Zuruf stattfanden, oder gar keiner mitgezählt hat oder sonstwas, dann wäre es wirklich, wirklich eine gute Idee, wenn das mal auf einer Personalversammlung thematisiert und ein gutes Vertretungskonzept erarbeitet wird, das man auf der GeKo abstimmen kann, sowie klar Richtlinien für die Mehrarbeit, die der PR mit der SL vereinbar, in Form einer Dienstvereinbarung oder schriftlich protokolleiuerter Absprachen.


    Ich kenne Schulen, da gibt es die Absprache, dass maximal eine Std pro Monat zugeiwesen wird, ODER gleich 4, so dass der Kolleg/die Kollegin die abrechen kann. Es gibt viele kreative Ideen.


    Du kannst ja schonmal allen Kollegen dieses Formular ins Fach legen ;) ... finden die bestimmt gut, mal so zur Ansicht.

  • Ach, Meike, was wünsche ich mir einen engagierten Personalrat.... Solche "heißen Themen" werden von denen nicht angefasst, obwohl das Kollegium ächzt.


    Eine dezidierte Aufstellung erhalten wir halbjählich, sowohl von den regulären Unterrichtsstunden, die wir zu viel( oder zu wenig) geleistet haben, als auch von Vertretungs- und Ausfallstunden. Und du ahnst es evtl bereits: wir haben ein Plus/Minussystem, Minusstunden bei Klassenabwesenheit (Ausflug, Praktikum, Prüfungen etc) und Plusstunden für gehaltene Vertretungsstunden. Am Halbjahresende wird das gegengerechnet.


    Das Plus-Minus-System wurde auf meine Nachfrage hin wohl auf irgendeiner GK mal abgestimmt. Deshalb fragte ich im Threadverlauf auch mal nach deren Legitimation.

    • Offizieller Beitrag

    Ach, Meike, was wünsche ich mir einen engagierten Personalrat.... Solche "heißen Themen" werden von denen nicht angefasst, obwohl das Kollegium ächzt.

    Im Mai nächsten Jahres wird der neu gewählt. Schnapp dir 4 von den Ächzenden, die du für fit hältst und lass dich aufstellen.
    Es ist aber auch nicht unbedingt notwendig auf den PR zu warten.
    Es kann sich einfach eine Gruppe von Menschen zusammentun, sich in diese Problematik einlesen, es gibt genügend Material zB auf den enstprechenden Personalratsseiten der BVs der GEW (ich weiß es von Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt und Land) und auf der GeKo die enstprechenden Anträge stellen oder einen Ausschuss für ein ordentliches Vertretungskonzept bilden.

    Eine dezidierte Aufstellung erhalten wir halbjählich, sowohl von den regulären Unterrichtsstunden, die wir zu viel( oder zu wenig) geleistet haben, als auch von Vertretungs- und Ausfallstunden. Und du ahnst es evtl bereits: wir haben ein Plus/Minussystem, Minusstunden bei Klassenabwesenheit (Ausflug, Praktikum, Prüfungen etc) und Plusstunden für gehaltene Vertretungsstunden. Am Halbjahresende wird das gegengerechnet.

    Aber auch wenn die GK das abstimmt, ist das nicht zulässig. Beschlüsse der GK, die nicht zulässig sind, gelten nicht (sonst würde ja wohl jede GK sofort einen Pflichtstundenumfang von höchstens 10 beschließen... :D ).

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