Autorenvertrag und Elternzeit

  • Hallo zusammen, ich brauche euer Schwarmwissen :rose:


    Folgende Situation:
    Ich bin Beamtin in NRW. Seit Mitte Mai bin ich Mama, seit Anfang/Mitte Juli in Elternzeit. Im Oktober 2013 habe ich einen Autorenvertrag unterschrieben, das "Werk" ist im Januar 2014 veröffentlicht worden.
    Die Abrechnung erfolgt -laut Vertrag- zum Ende jeden Jahres, also kommt die erste Rechnung Ende 2014, die Auszahlung wohl Anfang 2015. Ich hab nicht die geringste Ahnung, wie viel das sein wird/ sein könnte....
    Und meine Frage ist nun, wird mir das Elterngeld gekürzt, oder darf ich das als Nebenverdienst behalten? Die eigentliche Arbeit (die Erstellung des Werkes erfolgte ja schon 2013.


    Wer hat Erfahrungen, wer war in einer ähnlichen / der gleichen Situation?


    Über einen Austausch würde ich mich sehr freuen. :_o_)

  • das liegt jetzt nun schon wieder zurück (2009), aber vielleicht kann ich ja was beisteuern. mein mann ist freiberufler und hat damals bei der elterngeldstelle nachgefragt, wie das mit seiner elternzeit wäre. aussage der netten dame dort: solange kein geld fließt, ist das unproblematisch. er hat also gearbeitet, die rechnungen aber nach den zwei monaten gestellt.
    könnte also schwierig werden mit deinem autorenvertrag.


    wende dich einfach an eure elterngeldstelle und lasse dich beraten. das geld wird ja in jedem falle kommen, der verlag wird das ja nicht hinausschieben wollen und können.

  • Danke für eure Antworten. :)


    Ich habe bei meiner Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle nachgefragt. Ich hatte das Gefühl, sie hat direkt DIE Chance gesehen, Elterngeld einzusparen. Von Beratung kann da keine Rede sein. :(
    Ich habe dann einfach eine andere Dame angerufen, sie meinte, dass man ja in der Elternzeit stundenweise auch arbeiten darf, auf Honorarbasis. Sie meinte auch, so ähnlich könnte man das ja auch auslegen. Sie war sich aber nicht sicher. Da ich nicht weiß, wo ich sonst nachfragen kann, versuche ich es einfach hier weiter :)


    LG

  • Hast du einen Steuerberater? Dann könnte man dort auch nochmal nachfragen.


    Sorry, aber die haben davon nun in der Regel gar keine Ahnung. Das ist so, als ob du den Steuerberater fragst bei welcher Gehaltsstufe du eingestuft wirst. Woher soll er das wissen?


    Klar darfst du stundenweise arbeiten in der Elternzeit, aber das wird dir IMMER angerechnet beim Elterngeld, also die Berechnungsgrundlage gekürzt. Das ist hier auch so, dein Einkommen vor der Geburt (maximal 2783,33 ) abzüglich deines Gewinnes aus dem Autorenhonorar in dem Lebensmonat bilden die Berechnungsgrundlage für dein Elterngeld. Mindestens 300 Euro Elterngeld bleiben dir aber. Und es wird nur auf den Monat angerechnet in dem gezahlt wird bzw. wenn in mehreren Monaten gezahlt wird, wird der Durchschnitt für diese betreffenden Monate gebildet und der angerechnet.

  • Ich bin im lohnsteuerhilfeverein. Die könnten mir diesbezüglich nicht weiterhelfen, sie können nichtmal die Steuererklärung für dieses Jahr machen (wegen der "Selbständigkeit").
    Danke Susannea.
    Also nur mal angenommen, es wurden sehr, sehr viele von den Werken verkauft, und mir werden 3000€ im Februar 2015 ausgezahlt. Das wird dann mit dem Elterngeld NUR von Februar berechnet? Also bekäme ich eine Kürzung in Höhe von 1500€ (bekomme den Höchstbetrag an Elterngeld)? Und im schlimmsten Fall hab ich nix von der Veröffentlichung, nämlich dann, wenn ich 1500€ ausgezahlt bekomme. Wie gemein.....würde ich "normal" arbeiten, hätte ich was davon:( Und nochmal doppelt gemein, weil die eigentliche Arbeit ja schon in 2013 war, jetzt ernte ich ja quasi nur.....doofdoofdoof!

  • Ich bin im lohnsteuerhilfeverein. Die könnten mir diesbezüglich nicht weiterhelfen, sie können nichtmal die Steuererklärung für dieses Jahr machen (wegen der "Selbständigkeit").
    Danke Susannea.
    Also nur mal angenommen, es wurden sehr, sehr viele von den Werken verkauft, und mir werden 3000€ im Februar 2015 ausgezahlt. Das wird dann mit dem Elterngeld NUR von Februar berechnet? Also bekäme ich eine Kürzung in Höhe von 1500€ (bekomme den Höchstbetrag an Elterngeld)? Und im schlimmsten Fall hab ich nix von der Veröffentlichung, nämlich dann, wenn ich 1500€ ausgezahlt bekomme. Wie gemein.....würde ich "normal" arbeiten, hätte ich was davon:( Und nochmal doppelt gemein, weil die eigentliche Arbeit ja schon in 2013 war, jetzt ernte ich ja quasi nur.....doofdoofdoof!


    Wenn du 1500 Euro ausgezahlt bekommst vom Autorenvertrag, dann bekommst du von 2783 Euro abzüglich 1500 Euro= 1283 Euro Elterngeld berechnet. Also 65% davon, wären ca. 800 Euro. Du hast also immer mehr, als ohne die Auszahlung, denn selbst bei 2800 Euro Auszahlung gibt es in dem Monat noch 300 Euro Elterngeld.
    Ist dann zwar nicht viel, was bleibt, aber immerhin. Du solltest nur gucken, dass es nicht mehrmalige Auszahlungen oder Teilbeträge über zwei Lebensmonate gibt.


    Mehr auch gerne per pn oder Mail, da wir heute mit der #taufe unseren Urlaub einläuten.

  • Du solltest nur gucken, dass es nicht mehrmalige Auszahlungen oder Teilbeträge über zwei Lebensmonate gibt.


    Also mit der Aussage wäre ich vorsichtig und würde mich an deiner Stelle mal lieber beraten lassen, da der Verdienst bei Nebenjobs in NRW für Beamte begrenzt ist.


    Beispiel: (ohne Beachtung von Elterngeld):


    Ein Beamter des Landes NRW verdient in seinem Nebenjob im Dezember 6000 € und im Januar 6000 €. Dann darf er dieses Geld (unter Abzug der Einkommenssteuer) behalten.
    Wenn er hingegen im Dezember 12000 € erhält, dann muss er 6000 € an das Land NRW abgeben. Die restlichen 6000 € muss er natürlich noch ganz normal versteuern. (Ein Beamter in NRW darf mit seinen Nebenjobs pro Kalenderjahr nur 6000 € verdienen. Alles andere muss er abgeben. Unsere netten Bundespolitiker dürfen hingeben ohne Ende im Nebenjob verdienen. So ist das eben in unserem demokratischen Sozialstaat.)

    • Offizieller Beitrag

    Frag doch mal beim PHV nach. Ich hatte letztens einen guten Vortrag zu Elternzeit und Elterngeld von denen gehört und auf so spezielle Fragen hat die Frau auch immer versucht, einzugehen.

  • Also mit der Aussage wäre ich vorsichtig und würde mich an deiner Stelle mal lieber beraten lassen, da der Verdienst bei Nebenjobs in NRW für Beamte begrenzt ist.


    Beispiel: (ohne Beachtung von Elterngeld):


    Ein Beamter des Landes NRW verdient in seinem Nebenjob im Dezember 6000 € und im Januar 6000 €. Dann darf er dieses Geld (unter Abzug der Einkommenssteuer) behalten.
    Wenn er hingegen im Dezember 12000 € erhält, dann muss er 6000 € an das Land NRW abgeben. Die restlichen 6000 € muss er natürlich noch ganz normal versteuern. (Ein Beamter in NRW darf mit seinen Nebenjobs pro Kalenderjahr nur 6000 € verdienen. Alles andere muss er abgeben. Unsere netten Bundespolitiker dürfen hingeben ohne Ende im Nebenjob verdienen. So ist das eben in unserem demokratischen Sozialstaat.)


    Hier ging es ja nur um die Frage zum Elterngeld, welche Bedingungen das Land NRW generell an seine Beamten stellt, interessiert mich dazu ja nicht, weiß ich auch nicht und war auch nicht Thema und hat deshalb natürlich überhaupt keine Berücksichtigung in meiner Antwort gefunden. Es ging lediglich um die Anrechnung beim Elterngeld. Also muss ich sicherlich nicht vorsichtig mit der Aussage sein ;)

  • Oh, Entschuldigung Susannea, meine Antwort war schlecht formuliert. Mit "der Aussage" meine ich natürlich deine (Susanneas) Aussage, mit "dich" meinte ich aber "zabku". Ich hatte schon gesehen, dass ihr beide aus verschiedenen Ländern kommt. Daher hatte ich auch deine Antwort ergänzt.
    Wir sollten aber schon, auch in Zukunft, darauf achten in welchem Land der Fragestelle arbeitet; weil genau das nämlich das Thema des Fragenden ist. Ansonsten hätten wir ja beide Blödsinn geantwortet - z.B. wenn "zabku" aus Österreich fragt.

  • Klar sollte man auf die Bundesländer achten, wenn es darum ging, aber hier wurde ja nicht gefragt, was für Bestimmungen in ihrem Nebenverdienst gelten, da gehe ich von aus, dass sie die kennt, sondern um Anrechnung beim Elterngeld und das ist ja Bundesrecht ;)


    Und nur dazu habe ich die Frage beantwortet und die Antwort ist bundeslandunabhängig.

  • Ich habe auch nicht behauptet das deine Antwort komplett falsch ist. Nur dein Tipp: "Du solltest nur gucken, dass es nicht mehrmalige Auszahlungen oder Teilbeträge über zwei Lebensmonate gibt. " könnte "ungünstig" sein, da dieser leider bundeslandabhängig ist. Und ich habe für ihr Bundesland geantwortet.
    Ist mir ab jetzt aber ehrlich gesagt auch egal, soll/kann ab jetzt jeder selbst wissen.

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