Antrag Elternzeit wo abgeben (Hessen)

  • Da meine Hebamme mir geraten hat, alles was geht schon in den Herbstferien vorzubereiten, brüte ich gerate über meinem Schreiben für die Elternzeit. Jetzt weiß ich aber gar nicht, wo ich den abgeben muss. Bei der Schule oder beim Staatlichen Schulamt. Gleiches gilt für die Bescheinigung über den Entbindungstermin. Kann mir jemand helfen.

  • Hallo,


    der Elternzeitantrag läuft über den Dienstweg, d.h. an deiner Schule abgeben und die leiten das dann weiter ans Schulamt.
    Bringt ja aber vor der Geburt noch nicht viel, da ja der Geburtstag des Kindes auf den Antrag muss und die Geburtsurkunde brauchen sie ja auch...
    Alles Gute für die Geburt!

  • Danke für die Info. Ich dachte, dass ich einfach im Anschluss an den Mutterschutz schreiben kann. ABer dann muss ich wohl noch ein Weilchen warten.


    Danke


    Klar kannst du es machen, ist aber auch kein Antrag, sondern nur eine Anmeldung. Ich befürchte aber, dein AG wird dir eh noch eine Antragsformular zuschicken (weil die es einfach nicht raffen ;).



    Aber was schreibst du denn dann als Ende? Denn wenn es nicht gerade ein geplanter Kaiserschnitt ist und du somit den Geburtstag kennst, kennst du das doch noch gar nicht. ;)

  • Ja, da hast du recht.


    Ich hätte gar kein Ende geschrieben, weil mir nicht bewusst war, dass der Arbeitgeber das für die Elternzeit wissen muss, da es ja nix an der Länge ändert. Aber wenn ich mal so drüber nachdenke, machts ja doch Sinn. 8) Die müssen ja wissen, bis wann die mir Geld bezahlen müsen.

  • Ja, da hast du recht.


    Ich hätte gar kein Ende geschrieben, weil mir nicht bewusst war, dass der Arbeitgeber das für die Elternzeit wissen muss, da es ja nix an der Länge ändert. Aber wenn ich mal so drüber nachdenke, machts ja doch Sinn. 8) Die müssen ja wissen, bis wann die mir Geld bezahlen müsen.


    Du hast mich missverstanden, das Ende des Mutterschutzes kriegen sie ja mit der Geburtsurkunde dann mit, ich meinte das der Elternzeit und das macht ja schon einen Unterschied, wann du wieder kommst ;)

  • Hallo,
    da ich mich gerade in ähnlicher Situation befinde (auch in Hessen), kommen bei mir Fragen auf, ob du das alles richtig verstanden hast.



    1. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen (dies ist unabhängig vom Elterngeld!). Das 3. Jahr kann man auf Antrag auch für einen späteren Zeitpunkt "aufheben"
    2. Die Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn derselbigen beim Arbeitgeber anmelden. Als Frau bei "normaler" Geburt (also keine Frühchen oder Mehrlingsgeburt) also bis zu 1 Woche NACH der Geburt, da der Mutterschutz noch vorgeschaltet ist. (Möchte man als Mann ab Geburt zuhause bleiben, so stellt man den Antrag spätestens 7 Wochen vor errechnetem Termin.)
    Ich habe vom Staatlichen Schulamt, nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Schreiben erhalten, wo im Anhang ein simples Formular ist, welches ich einfach nur ausfüllen muss. Ansonsten reicht aber wohl auch ein formloses Schreiben. Dieses muss über den DIENSTWEG weitergeleitet werden.
    3. Das Elterngeld beantragst du dann zusätzlich. Dies aber nicht beim Arbeitgeber sondern bei den Ämter für Versorgung und Soziales.
    4. Die Bescheinigung über den Entbindungstermin (meinst du die für den Mutterschutz) ist eigentlich für die Krankenkasse. Sofern du angestellt bist und in der GKV schickst du diese dorthin und erhälst dann Mutterschutzgeld (und ein Formular für den Arbeitgeber). Bei Beamten bin ich mir da nicht sicher. Ich würde damit mal einfach zur SL gehen und nachfragen.


    Es gibt einige sinnvolle Broschüren vom Bundesministerium für Familie, ...
    Vielleicht solltest du dir diese nochmal anschaun.

  • Ich ergänze mal kurz noch dein 1. panthasan. Du musst dich bei der ersten Anmeldung aber nur/gleich für zwei Jahre festlegen, die Beantragung der Übertragung des 3. Jahres muss bis zum 2. Geburtstag geschehen. Und bei 2. trifft das nur zu mit der einen Woche, wenn du "nur" 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, was ja nur bei termingerechten oder "verspäteten " Einlingen der Fall ist, sonst hast du noch mehr Zeit!

  • Das man Eltergeld und Elternzeit an unterschiedlichen Stellen beantragt, ist mir schon klar.


    Meine Versicherung benötigt keine Bescheinigung über den ENtbindungstermin. Die wollte nur das Schulamt. Als verbeamtete Lehrerin bekomme ich kein Mutterschutzgeld, sondern mein Gehalt bis zum Ende des Mutterschutzes.


    Jetzt blicke ich gar nicht mehr Susannea. Am Ende meiner ELternzeit ändert der eigentliche Entbindungstermin ja nix. Ich weiß jetzt schon, wann ich wieder einsteigen will (Beginn eines neuen Schuljahres), ganz egal, ob das Baby pünktlich kommt oder nicht. Deswegen hatte ich mich zuerst darüber gewundert, dass man den Antrag auf Elternzeit erst nach der Geburt stellen kann.

  • Doch, eigentlich ändert der Entbindungstermin schon etwas am Ende der Elternzeit, gerade wenn man z.B. nur ein Jahr zu Hause bleibt, dann endet diese Jahr am Tag vor den Geburtstag und dann muss dich das Schulamt auch wieder anfangen lassen bei voller Bezahlung, egal ob es in den Ferien, vor den Ferien oder mitten im Schuljahr liegt! Bei drei Jahren ist es genauso, am 3. Geburtstag musst du wieder arbeiten, egal wann der ist!


    Das du schenbar ans Schuljahr angepasst Elternzeit nehmen willst mag das Schulamt toll finden, ich finde es hingegen dumm, dass man sich so einschüchtern lässt, dass man nicht seine Rechte wahrnimmt sondern sich da anpasst!

  • Ok, dann habe ichs wenigstens richtig verstanden. Danke für deine Erklärungen.


    Mein Baby kommt Anfang Februar/Ende Januar. Ein Jahr ist mir zu wenig. So und dann bleibt mir nur übrig zum neuen Schuljahr anzufangen, da ich ja ansonsten sechs Wochen vor den Sommerferien starten müsste. D.h. Mitte Mai. Da will ich aber noch ein bisschen das Frühjahr mit Baby, bzw. Kleinkind genießen. Von daher passt das schon ganz gut.

Werbung