Versetzung von Bundesland zu Bundesland immer möglich?

  • Liebes Forum,


    kann man eigentlich von Bundesland zu Bundesland versetzt werden oder geht das nur innerhalb bestimmter Verbünde?
    Ich bin an einer Grundschule in NRW und es könnte auf lange Sicht so sein, dass ich aus familiären Gründen das Bundesland wechseln möchte.
    Sind bestimmte Bundesländer ausgeschlossen?


    Und ist es zulässig, dass man in der Gehaltsstufe wieder "von vorne" anfängt? So ging es einer Kollegin, die von Bayern nach NRW gewechselt hat.

  • Ich arbeite in Bayern, vor ein paar Jahren stand ein evtl. Umzug nach Niedersachsen an, deshalb habe ich mich damals näher mit dem Thema befasst. Mit dem Ergebnis, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich habe zuerst im Netzt nach Infos gesucht und dann das Schulamt des Bezirkes, in den wir ziehen wollten, angerufen und einfach mal nachgefragt, die haben mir extrem freundlich alles erklärt.

  • Es dürfte zwischen allen Bundesländern ein Wechsel möglich sein, wie etwa hier http://www.mk.niedersachsen.de…ticle_id=106232&_psmand=8 nahegelegt wird (der erste Link, der mir beim Suchen unterkam).


    Ob allerdings etwa eine Verbeamtung mitgenommen werden kann, ist damit noch nicht geklärt. Äußerst kritisch ist hierbei der auf der angegebenen Seite zu findende Satz zu sehen:


    Zitat

    Endgültige Einsatzorte und die Übernahmekonditionen im Falle eines Tausches - beispielsweise Übernahme in das Beamtenverhältnis oder Veränderungen in der Besoldung - erfahren Sie vom aufnehmenden Land.


    Die Rückstufung von KollegInnen könnte - vermute ich jetzt einfach einmal - etwas mit der Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen zu tun haben. Diese (auch von vielen KollegInnen kurzsichtigerweise bejubelte) Umstellung hat den Lehrerberuf näher an andere Bereiche herangeführt, in denen die Arbeit mit "Erfahrungsstufen" längst zum Tor für Sparmaßnahmen von Ländern und Kommunen genutzt wird. Besonders lustig ist dabei, dass die Erfahrungsstufen systematisch genutzt werden, um Erfahrungen NICHT zu belohnen. Der Fall Deiner Kollegin dürfte jedenfalls die Frage nach der "Rechtmäßigkeit" bereits klären - ich hoffe doch, dass sie das hat juristisch überprüfen lassen.

  • Eine Verbeamtung nach Niedersachsen wird z.B: mitgenommen inklusive dem Status (Lebenszeit). Amtsarztbesuch fällt auch weg, selbst bei chronischen Krankheiten. Das ganze läuft (Freigabeerklärung vorausgesetzt) als "Versetzung auf Bundesebene". Falls eine Rückstufung auftreten sollte (A13->A12), musst du eine Verzichtserklärung unterschreiben.


    Achtung: Die Dienstaltersstufe wird neu festgesetzt, abhängig von den aktuellen Regelungen im aufnehmenden Bundesland. Gerade für ältere Kollegen, die erst seit drei oder vier Jahren Beamte sind und noch nach dem Lebensalterprinzip eingruppiert wurden, können sich hier dramatische Änderungen ergeben (da sind durchaus vier und mehr Stufen Verlust drin).


    Das "offene Versetzungsverfahren" wird in jedem Bundesland anders geregelt. By stellt höchst ungern Freigabeerklärungen aus und zickt auch bei dem Wechsel dorthin rum (die wollten einer 45jährigen Kollegin mit entsprechenden Dienstzeiten eine Probezeit aufs Auge drücken), Amtsarzt ist auch unterschiedlich geregelt.

  • Sachsen-Anhalt nimmer überhaupt nicht am Ländertauschverfahren teil. Erkundige dich deshalb immer am besten beim zuständigen Kultusministerium. Die geben, hoffentlich, die richtigen Informationen.

Werbung