Geschenke für Lehrer

  • Schaut euch doch mal folgenden Link an:


    http://www.news4teachers.de/20…afbefehl-ueber-4000-euro/



    Eine Lehrerin in Berlin hat das Geschenk ihres Abi-Kurses angenommen und dafür einen Strafbefehl i.H.v. 4.000,00 Euro erhalten.


    Ich dachte, ich falle vom Stuhl, als das gelesen habe. Wahrscheinlich ist es mir auch passiert, dass ich Blumenträuße als Dankeschön angenommen habe, die mehr als 10,00 Euro wert waren. Interessant ist, dass Lehrer nur Geschenke im Wert von 10,00 Euro pro Jahr angenehmen dürfen, aber Abgeordnete i.H.v. 400,00 Euro.


    Ist euch auch schon mal etwas ähnliches passiert? Habt ihr ein Geschenk bekommen, das wertvoll war?

  • Politiker erhöhen sich ja auch selber das Gehalt und sagen dann zu den Verhandlungen im öD, dass dafür kein Geld da ist und man nicht so gierig sein soll (bei weniger als die Hälfte dessen was die Flitzpiepen sich selber gegeben haben).


    Was ich auch lustig finde, wenn der Staat dann Geld sparen kann (siehe Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze), dann ist "Bestechung " wieder super tutti frutti!
    Nur wenn der böse Lehrer (oder Beamte oder allg. der öD Beschäftigte) sich selber "bereichert", ne wo kommen wir denn da hin.


    Zum Schluss, das Antikorruption Gesetzt ist ja in DE auch quasi als letztes auf der Welt eingeführt worden.
    https://www.youtube.com/watch?v=j3WXVhPkfGw

  • Zumal das nach der damals geltenden AV zulässig war, da da immer die Rede von pro Schuljahr du Schüler war. Und dann bei etwas teureren Geschenken das mit Zustimmung des Schulleiters auch zulässig war.


    Nun gibt es eine genauere AV!


    Aber viel schlimmer als dieses bescheuerte Urteil finde ich den bekloppten Vater!
    Neidisch oder was?!?

  • Ja, ich verstehe auch überhaupt nicht, was in solchen Eltern vorgeht. Es soll ja auch Eltern geben, die die Lehrer ihrer Kinder verklagen, weil diese Lektüren etc. für ihre Kinder kopieren statt teures Geld einzufordern.


    Die Lehrer meiner Kinder haben übrigens auch Weihnachtsgeschenke im Wert von über 10 € bekommen und angenommen. Ich sage jetzt mal besser nicht, wo wir wohnen und wo die Kinder zur Schule gehen, nicht, dass einer noch auf die Idee kommt, eine Anzeige zu erstatten ;)


    Aber mal ehrlich: Wenn da Eltern vor eurer Tür stehen mit einem Blumenstrauß oder einem Büchergutschein etc. im Wert von 15 oder 20 €, schickt ihr die wieder nach Hause und lehnt dankend ab? Das wäre doch wohl extrem unhöflich und der Zusammenarbeit wohl eher abträglich.

  • Als Lehrer dürfen wir niemals vergessen, dass wir als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Teil der staatlichen Exekutive sind. Wir treffen Verwaltungsentscheidungen, die wichtige Auswirkungen auf das Leben von Bürgern (d.h, unseren Schülern!) haben. In der Bundesrepublik Deutschland wird das als hoheitliche Aufgabe verstanden, wodurch überhaupt erst der Beamtenstatus und damit die besondere Loyalitätsbindung des Lehrers an den Staat begründet wird.


    Staatliche Korruption ist weltweit ein reales und vor allem ein schleichendes Phänomen. Es lässt sich eben nicht genau bestimmen, wo die Grenze zwischen der Annahme eines kleinen Dankeschöns und der beginnenden Vorteilsnahme im Amt liegt. Und wir alle wissen, es wird oft genug hier im Forum darüber berichtet, dass eine vermutete Einflussnahme auf die Notenbildung, ob durch Eltern, Schulleitungen Schüler immer im Raum stehen kann. Vom Beamten wird verlangt, dass schon der ANSCHEIN eines Fehlverhaltens vermieden werden muss. Und so ist die durch den Dienstherrn sehr niedrig gehaltene Grenze auch zu verstehen, schon die Vermutung einer Vorteilsnahme im Amt wird durch den geringen Geldwert vermieden. Ich würde das nicht als Gängelung durch den Dienstherren verstehen, sondern als eine Schutzfunktion für den Lehrer, insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch nicht so wirklich über Problematik nachgedacht haben.


    Wir sind als Lehrer eben nicht Oma Kruse, die in ihrer Freizeit den Jugendchor leitet, und weil das allen so eine große Freude macht, schmeißt jeder 10 Euro in den Topf um der Oma mal einen richtig schönen Wellnessgutschein zu schenken. Auch das Bewußtsein, dass man als Lehrer amtlich offiziell handelt, gehört mit zur Professionalisierung. Man darf auch hier dienstliches und privates nicht durcheinanderwerfen, genau so wenig, wie bei der Anschaffung von Arbeitsmaterial für dienstliche Zwecke. Dass das in einem pädagogischen Beruf nicht immer ganz einfach ist, versteht sich von selbst. Aber das Bewußtsein dafür muss immer da sein.


    Was die hamburger Kollegin angeht... Wie kuhäugig muss man eigentlich durchs Leben gehen, wenn man als fertiger Lehrer noch nicht von den Regelungen für die Annahmen von Geschenken gehört hat? Mein Mitgefühl hält sich in engen Grenzen, hoffentlich wirkt das Lehrgeld.


    Nele

  • Persönlich würde ich in einem solchen Fall übrigens die Schüler bitten, eine Spende für wohltätige Zwecke zu leisten oder vielleicht dem Förderverein der Schule zukommen zu lasesn, weil mich das sehr viel mehr freuen würde als ein Geschenk an mich alleine.


    Nele


  • Was die hamburger Kollegin angeht... Wie kuhäugig muss man eigentlich durchs Leben gehen, wenn man als fertiger Lehrer noch nicht von den Regelungen für die Annahmen von Geschenken gehört hat? Mein Mitgefühl hält sich in engen Grenzen, hoffentlich wirkt das Lehrgeld.


    Nele


    Du weißt aber schon, dass es eine Berliner Kollegin war und das wie gesagt in Berlin sogar nach der damals gültigen AV rechtens war. Du darfst nämlich pro Schüler pro Schuljahr einen geringen Betrag nicht überschreiten. Der wurde uns bisher immer mit max. 5-10 Euro (was bei uns beim Abiturjahrgang dann mal eben 1500 Euro gewesen wären wenn alle zusammenlegen!). Wobei man darüber eben in Absprache mit dem Vorgesetzten das auch noch annehmen durfte.


    Nun gibt es wohl eine konkrete AV mit konkreten Zahlen und wohl nicht mehr pro Schüler und Zusammenlegen ;)

  • Ich habe den Artikel auch gelesen (Spon?, keine Ahnung wo) und vielleicht stelle ich mir die falsche Frage dabei, doch es war ein Abikurs, der das Geschenk machte, richtig? Wenn das doch Abiturienten waren, die der Lehrerin ein Geschenk machten, dann waren diese Schüler doch bereits fertig mit der Schule, wurden demnach nicht mehr von dieser Lehrerin benotet. Inwiefern sollte sich daraus dann also eine Vorteilsnahme ergeben oder gar eine Bestechung?

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den Artikel auch gelesen (Spon?, keine Ahnung wo) und vielleicht stelle ich mir die falsche Frage dabei, doch es war ein Abikurs, der das Geschenk machte, richtig? Wenn das doch Abiturienten waren, die der Lehrerin ein Geschenk machten, dann waren diese Schüler doch bereits fertig mit der Schule, wurden demnach nicht mehr von dieser Lehrerin benotet. Inwiefern sollte sich daraus dann also eine Vorteilsnahme ergeben oder gar eine Bestechung?


    Man könnte eben darauf was konstruieren, in dem Sinne, dass es eine nachträgliche "Entlohnung" für gute Abi-Noten sei. Es ist natürlich weit hergeholt ...


    Grundsätzlich darf man im Amt (und das war hier so) eben nur sehr eingeschränkt Zuwendungen abnehmen, selbst wenn mit dem gebenden keine dienstliche Beziehung (mehr) besteht.

  • es ist ja auch sinnvoll, das keine Geschenke angenommen werden dürfen. ich finde es schon heftig, dass die die lehrerin so einen hohen bußgeldbescheid bekommen hat. mich würde interessieren, was das für ein geschenk war.

  • Dass Bestechung teilweise ein großes Problem ist, ja da stimme ich zu.
    Dass man oft in eienr Grauzone ist, was denn nun ein Danke oder was eine Bestechung sein könnte, auch wahr.
    Eine Grenze soll es auf jeden Fall geben.
    Ob die nun bei 10 Euro liegen muss? Unser Physik und Klassenlehrer and er BOS hat ein lustiges T-Shirt für 20 Euro bekommen.


    Nur in DE wird ja wieder mit zweierlei Maß gemessen, siehe Politiker.
    Die wo wirklich was entscheiden können, da ist alles offen.
    Und selbst wenn kein geld fließt, nach der Politiker Karriere gibt es dann den Vorsitz mit entsprechendem gehalt in Firma X.
    Schön!

  • Ich finde die 10 Euro Regelung lächerlich. Der Punkt, dass man dafür nicht mal einen Blumenstrauß bekommt, ist absolut richtig. Und wie verbohrt muss der Vater bitte sein, dass er das auch noch anzeigt. tz tz tz tz :autsch:

    "If you're going through hell, keep going." -Winston Churchill

    Einmal editiert, zuletzt von immergut () aus folgendem Grund: Zusammenlegung. :)

  • Hier der Artikel von Spon: http://www.spiegel.de/schulspi…ergeschenk-a-1011666.html


    Es geht tatsächlich um eine 10. Klasse, die der Lehrerin ein Abschiedsgeschenk machte.

    Man könnte eben darauf was konstruieren, in dem Sinne, dass es eine nachträgliche "Entlohnung" für gute Abi-Noten sei. Es ist natürlich weit hergeholt ...

    Die Behörde argumentiert jedoch wirklich so, wie Du es sagtest, Trantor: Falls die Lehrerin die Schüler in der Oberstufe unterrichten sollte oder deren Geschwister, so sei sie mit dem Geschenk nicht mehr unvoreingenommen.
    Leider wird im Artikel weder die Schulform noch das Lehramt der Lehrerin erwähnt, sodass hier keiner weiß, ob die Lehrerin nochmals auf die Schüler treffen würde (Gymnasium).


    Ich frage mich nur echt, was diesen Vater geritten hat...

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Grundsätzlich halte ich die Regelungen für Geschenke für richtig (und daran ändert auch nichts, dass es in anderen Bereichen - Abgeordnete - Regelungen gibt, die ich für falsch halte). Ein Abschiedsgeschenk von einer Klasse im Wert von 200 € anzunehmen, finde ich unangemessen. Es ist auch irrelevant, dass die betroffenen Schüler keinen direkten Vorteil mehr davon haben können, das Annahmeverbot bezieht sich generell auf Geschenke, bei denen ein Zusammenhang zur dienstlichen Tätigkeit besteht.


    Was man von der Höhe des Strafbefehls (völlig überzogen) oder dem Verhalten des Vaters (kleinkarriert) hält, steht auf einem anderen Blatt, aber eben weil man damit rechnen muss, dass es immer auch Menschen gibt, die nach einer Gelegenheit suchen, einem nachträglich noch mal an den Karren zu fahren, gehört Kenntnis und Einhalten der Rechtslage gerade in diesem Punkt zum Handwerkszeug eines Lehrers.

  • Gegen einen Blumenstrauß oder ein T-Shirt im Wert von 20 Euro hätte auch ein böswilliger Kollege sicher nichts unternommen. Aber 200 Euro sind schon eine andere Hausnummer - das ist immerhin das Zwanzigfache vom Erlaubten. Die Regelung, die dem leisesten Verdacht der Bestechlichkeit vorbeugen soll, finde ich absolut richtig. Von daher finde ich diese Aufregung entlarvend.


    Auch dass die Schüler schon ihren Abschluss in der Tasche haben, spielt keine Rolle. Es ist doch bekannt, wie so etwas ausarten kann, bei Kindergeburtstagen war man früher auch glücklich, wenn man Schokoladenessen gespielt hat - heute ist es ein Event und einer übertrumpft den anderen. Da ist es schon richtig, einer "Belohnungskultur" von Anfang an einen Riegel vorschiebt. Das ist der Sinn von solchen Regelungen. Und die Lehrerin hätte die kennen müssen.

  • Aber mal ehrlich: Wenn da Eltern vor eurer Tür stehen mit einem Blumenstrauß oder einem Büchergutschein etc. im Wert von 15 oder 20 €, schickt ihr die wieder nach Hause und lehnt dankend ab? Das wäre doch wohl extrem unhöflich und der Zusammenarbeit wohl eher abträglich.

    Naaajaaa, wenn ein Abikurs ein Päckchen packt ist das was anderes, als wenn ein Vater vor der Tür steht und mir rote Rosen überreicht :rose: , wenn bald die Abiklausuren anstehen. Es geht wohl eher um Verhältnismäßigkeit als um Preis und niemand weiß, wer genau was dieser Lehrerin im Wert von 200 Eur überreicht hat. Vielleicht waren alle einfach nur happy und wollten ihr was Gutes tun, vielleicht hat sie auch ein Verhältnis mit einem Schüler gehabt, der ihr ein Wellnesswochenende geschenkt hat. Das "Geschmäckle" hat die B.Z. ja verschwiegen.

  • Vielleicht waren alle einfach nur happy und wollten ihr was Gutes tun, vielleicht hat sie auch ein Verhältnis mit einem Schüler gehabt, der ihr ein Wellnesswochenende geschenkt hat.



    bei dem geschenk handelt es sich um eine skulptur.. angelehnt an loriot.. 2 männer in der badewanne.. also nichts mit wellnessgutschein...
    stand zumindestens in dem anderen artikel.. und da finde ich es schon arg lächerlich die dame vor gericht zu zerren...


    ich z.b. hätte keine ahnung was so eine skulptur kostet (gut mehr als 10E werden es schon sein) aber wer genau kennt den wert einer skulptur...?
    typisch lehrer könnte man meinen.. dass der vater den anderen nichts gönnt und die dame angezeigt hat...

  • Ein Geschenk im Wert von 200 Euro würde ich nie annehmen ... das ist mir völlig klar, dass ich das nicht darf und dass man mir dann Vorteilnahme vorwerfen kann. Aber ... eine CD von der ganzen Klasse im Wert von 20 Euro? Hätte ich wohl angenommen.

  • Ich kenne ja nun keine genauen Hintergründe, aber gegen dieses Urteil würde ich versuchen anzugehen. Woher soll ich denn wissen, ob die besagte Skulptur nicht eine billige Kopie ist? Meine Schwester hat gerade ihren Realschulabschluss bekommen. Alle Lehrer haben feierlich bei der Zeugnisfeier Geschenke bekommen. Da waren sicher einige bei, die mehr als 10 Euro wert waren. Manche Lehrer bekamen von mehreren Kursten Geschenke.


    Also das soll mir mal einer nachweisen, woher ich genau wissen soll, wie teuer das Geschenk war.


    Für den anzeigenden Vater ist das absolut peinlich. Ich würde mal Kontakt zu seiner Schule aufnehmen. Das arme Kind, das schämt sich sicher nun zu Tode.

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