Längerer Ausfall wegen Krankheit - was ist zu beachten? (Beamter, Baden-Württemberg)

  • Hallo,


    ich würde gerne wissen, was zu beachten ist, wenn ein Lehrer wegen Krankheit für längere Zeit (mehrere Wochen bis Monate) ausfällt, also krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann.
    Der Lehrer ist verbeamtet.
    (Bundesland: Baden-Württemberg, falls das etwas ausmacht)


    Bei Angestellten gibt es ja Regelungen, dass der Arbeitgeber nach einer gewissen Zeit kein Gehalt mehr zahlen muss und dass stattdessen die Krankenkasse das Gehalt teilweise weiterzahlt, aber auch nur für einen gewissen Zeitraum.


    Wie ist das bei Beamten?
    Gibt es noch andere wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind (finanziell, organisatorisch, ...)?

    • Offizieller Beitrag

    Bis du Lehrer?
    Das Profil BWL - Grundschule - Fächer: Klassenlehrerin ist schon irgendwie seltsam...


    Bei Beamten geht das relativ lange, bis man zur Überprüfung der Dienstfähigkeit zum Amtsarzt geschickt werden kann. Es gibt keine feste Zeitvorgabe, sondern es geschieht bei "Zweifel an der Dienstfähigkeit" durch den Dienstherrn.
    Ein Beamter auf Probe kann bei ungünstigem Gutachten aus dem Dienst entlassen werden, ebenso ein LiV, alle anderen können bei Wiederherstellung der Gesundheit reaktiviert werden.
    In vielen Bundesländern gibt es Handreichungen für Schulleiter dazu - da gilt als Richtlinie, dass die DF in Zweifel gezogen werden kann, wenn 3 Monate oder mehr innerhalb eines halben Jahres krank geschrieben wurde.
    Zweifel an der Dienstfähigkeit kann es übrigens auch geben, wenn der Beamte seinen Dienst zwar tut, sich aber Anhaltspunkte für ein "Nachlassen der körperlichen oder geistigen Kräfte ergeben, das die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten verhindert".


    Nach 6 Wochen muss der Dienstherr dir in den meisten BL ein Gespräch anbieten (BEM), wo sondiert werden kann, ansonsten gibt es bei schweren Erkrankungen und Klinikaufenthalten durchaus genug Kollegen, die ein halbes Jahr fehlen. Wobei es auch da jeweils im Schulleiterermessen ist, ob er jemanden zur Überprüfung schickt - wenn "stückchenweise" mit X verschiedenen Attesten gefehlt wird und sich andere Merkwürdigkeiten häufen, ist das was anderes, als wenn jemand schwer erkrankt, 4 Wochen im Krankenhaus, dann in Reha und dann immer noch rekonvaleszent ist und das gescheit erläutert und dokumentiert.


    Danach gibt es Wiedereingliederung - also reduziertes Arbeiten bei vollem Gehalt - was allerdings nach einem Halbjahr schwerer wird durchzusetzen. Eine krebserkrankte Kollegin, der ein halbes Jahr gefehlt hat, dann aber noch eine Art "abgeschwächter Chemo" in Tablettenform weiter machen musste, die auch fies an die Substanz ging, berichetete, dass sie beim zweiten Antrag auf Reduzierung zur Wiederherstellung dee Gesundheit schon Probleme bekam. Bei anderen ging das glatt durch. Hängt wohl, wie immer, vom Amtsarzt ab.


    Was du also beachten musst, ist, dass du klare Ansagen machst und vernünftige Gespräche führst. Du musst deine Diagnose nicht sagen, aber Zweifel an der Dienstfähigkeit kann man vorbeugen, wenn man den ungefähren Ablauf und die Länge der Heilbehandlung im Vorhinein umreißt.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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