Besoldungstabellen für Sekundarschullehrer in Sachsen-Anhalt

  • Hat jemand eine aktuelle?


    Ist sie anders als diese?



    http://www.dbb.de/fileadmin/pd…sachsen-anhalt_140701.pdf


    Sind Sekundarschullehrer mit A12 einzuordnen?


    Entschuldigt die vielen Fragen, aber meine Freundin war gerade hier und bekommt mit 3 Kindern 56% Arbeitszeit und Steuerklasse 5 nur 1200 Euro raus und das kommt nach dieser Seite:


    http://oeffentlicher-dienst.in…stj=2015&stkl=2&r=0&zkf=0


    überhaupt nicht hin. Zumal sie diesen Monat ohne Abrechnung bisher einfach 500 Euro mehr überwiesen bekommen hat!


    Wer kann helfen?

  • Bei deinem ersten Link bekomme ich komische Werbung angezeigt.


    Bei deinem zweiten Link ist die Teilzeit auf 80% gestellt, wenn ich das richtig sehe. Und du hast angegeben, dass deine Freundin nur 56% arbeitet. Liegt es evtl. an der falschen Teilzeitangabe im zweiten Link?

  • Bei deinem ersten Link bekomme ich komische Werbung angezeigt.


    Bei deinem zweiten Link ist die Teilzeit auf 80% gestellt, wenn ich das richtig sehe. Und du hast angegeben, dass deine Freundin nur 56% arbeitet. Liegt es evtl. an der falschen Teilzeitangabe im zweiten Link?


    Nein, daran kann es nicht liegen, das ist die Einstellung, die sie jetzt hat auch mit Steuerklasse 2.


    Mit 56% und Steuerklasse 5 ohne Kinderfreibeträge kommt das raus:
    http://oeffentlicher-dienst.in…stj=2015&stkl=5&r=0&zkf=0, ca. 300 Euro mehr als man ihr bisher immer überwiesen hat.
    NUr nach Steuerklassenänderung hätte sie demnach 350 Euro mehr erhalten sollen, es gab dafür zwar 500 Euro mehr, dann fehlen aber immer noch über 100!


    Der 1. Link müsste folgender sein:
    http://www.dbb.de/fileadmin/pd…sachsen-anhalt_140701.pdf

  • Wie ist das denn in Sachsen-Anhalt, sind die Lehrer Beamte?


    Wenn sie Angestellte wäre könnte das gut passen. Ich bekomme mit halber Stelle und Lohnsteuerklasse 5 um die 1000 € ausgezahlt.


    LG M.

  • Wie ist das denn in Sachsen-Anhalt, sind die Lehrer Beamte?


    Wenn sie Angestellte wäre könnte das gut passen. Ich bekomme mit halber Stelle und Lohnsteuerklasse 5 um die 1000 € ausgezahlt.


    LG M.


    Wenn sie Angestellte wären würde nach der Gehaltstabelle und nicht der Besoldungstabelle gezahlt ;)


    Also nein, sie ist natürlich Beamtin, sonst gäbe es ja auch keinen Familien- und Kinderzuschlag mehr ;)

  • Die meisten Sekundarschullehrer alten Rechts bekommen tatsächlich nur in die Gruppe A12. Nur neue Lehrer am Gym und der Berufsschule bekommen A13.
    Vlt ist ja deine Freundin Lehrerin alten Rechts, d.h. sie "nur" ihren Abschluss aus der DDR-Zeit.
    Es gab und gibt jedoch Möglichkeiten, sich um Aufstiegen zu bewerben. Dies ist aber von der individuellen Bildungsbiografie der einzelnen Lehrer abhängig. Manche sind sogar auch Beamte geworden.
    Auf der anderen Seite gibt es auch Lehrer "neuen" Rechts, die einen Abschluss nach 1990 und Referendariat gemacht haben, und trotzdem "nur" Angestellte sind und keine Beamten.


    Wie auch immer: 1200 netto bei Steuerklasse V und einer Beschäftigung von 56% ist gutes Geld. Das sie so viel Steuern zahlt liegt ja in ihrer persönlichen Lebenssituation begründet.

  • Die meisten Sekundarschullehrer alten Rechts bekommen tatsächlich nur in die Gruppe A12. Nur neue Lehrer am Gym und der Berufsschule bekommen A13.
    Vlt ist ja deine Freundin Lehrerin alten Rechts, d.h. sie "nur" ihren Abschluss aus der DDR-Zeit.
    Es gab und gibt jedoch Möglichkeiten, sich um Aufstiegen zu bewerben. Dies ist aber von der individuellen Bildungsbiografie der einzelnen Lehrer abhängig. Manche sind sogar auch Beamte geworden.
    Auf der anderen Seite gibt es auch Lehrer "neuen" Rechts, die einen Abschluss nach 1990 und Referendariat gemacht haben, und trotzdem "nur" Angestellte sind und keine Beamten.


    Wie auch immer: 1200 netto bei Steuerklasse V und einer Beschäftigung von 56% ist gutes Geld. Das sie so viel Steuern zahlt liegt ja in ihrer persönlichen Lebenssituation begründet.


    Darum geht es doch gar nicht, ob das gutes Geld ist oder nicht. Sie hat einen neuen Abschluss, weit nach 1990 gemacht, ist verbeamtet und hat nach den angegebenen Tabellen eben mit den genannten Merkmalen deutlich zu wenig bekommen.


    Es ging darum, ob es evtl. eine gibt, die andere Werte drin stehen hat. Selbst bei A12 hat sie ja zu wenig bekommen.
    Scheint es aber nicht zu geben, also muss sie sich mit dem AG auseinandersetzen, warum sie zuwenig erhalten hat!


    Achso, nach ihren persönlichen Lebensumständen hat sie ihr Ex monatelang über Ohr gehauen, denn ihr stand nach Aussage des Finanzamtes schon lange Steuerklasse 2 und 1,5 Kinderfreibeträge zu. Damit hätte sie ja noch einmal deutlich mehr, aber auch die Summe taucht nicht auf ihrer Abrechnugn in der Höhe auf, wie alle Rechner sie rausgeben.

  • Wenn ihr Dienstherr sie als Beamtin nicht rechtmäßig besoldet hat, dann muss sie sich eben vor dem Verwaltungsgericht mit dem Dienstherren auseinandersetzen. Da kann ich immer nur persönlich raten: in die GEW eintreten und die Rechtsberatung der GEW für solche Fälle nutzen.

  • Wenn ihr Dienstherr sie als Beamtin nicht rechtmäßig besoldet hat, dann muss sie sich eben vor dem Verwaltungsgericht mit dem Dienstherren auseinandersetzen. Da kann ich immer nur persönlich raten: in die GEW eintreten und die Rechtsberatung der GEW für solche Fälle nutzen.


    Das war ja aber genau die hier zu klärende Frage, ob sie rechtmäßig besoldet wurde (und wir nur in falschen Tabellen usw. nachgeguckt haben) oder nicht.
    Die Rechtsberatung der GEW bringt ihr jetzt nicht mehr viel, da die keine Fälle vor dem Eintritt übernehmen. Daher wird sie das nun alleine klären müssen. Also sie würden sie zwar beraten wahrscheinlich, aber nicht vertreten.

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