Schwanger in Hessen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Grundschullehrerin in Frankfurt und schwanger.
    Seit geraumer Zeit versuche ich herauszufinden, wer für mich hinsichtlich einer Gefährdungseinschätzung am Arbeitsplatz zuständig ist. Meine Schulleitung hat da keine Erfahrung (es waren wohl noch nicht viele schwanger) und legt das in meine Hände...

    Das Gesundheitsamt bzw. der amtsärztliche Dienst sagen, dass sie nicht zuständig seien, sondern meine Frauenärztin.
    Die verneint dies und sagt, das mache das Gesundheitsamt, welches mir auf wiederholte Nachfrage mitteilt, dass das dann doch Aufgabe meines Betriebsarztes sei. Einen solchen hat meine Schule nicht und kann mir auch keinen nennen. Ich hab mir jetzt selbst einige aus dem Telefonbuch gesucht und sogar einen (!) gefunden, der bereit ist, mich zu beraten - wenn ich eine Kostenübernahmeerklärung mitbrächte. Diese stellen mir auf Nachfrage aber weder die Beihilfestelle noch die Krankenversicherung aus.
    Meine Hausärztin konnte mir das auch nicht beantworten, wer für etwaige Beschäftigungsverbote zuständig ist.
    Keinesfalls geht es mir darum, mich rausziehen zu lassen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen, aber ich weiß nun einfach gar nicht, wen ich um Rat fragen soll.


    Kann mir hier jemand helfen und sagen, an wen ich mich wenden kann?


    Seit heute Nachmittag weiß ich auch, dass eine der meldepflichtige Krankheiten (wie z.B. Röteln, Mumps, Scharlach, ...) in der Schule aufgetreten ist, die mich eigentlich zwingen daheim zu bleiben. Aber wer schreibt mir da das Beschäftigungsverbot? Muss ich jetzt zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen - kann ja eigentlich nicht sein, da ich ja nicht diejenige bin, die krank ist.


    Ich bin da gerade wirklich hilflos und wäre froh, falls sich hier jemand findet, der mir antworten und helfen kann.


    Vielen Dank und einen schönen Abend!
    Myarha

  • Im Saarland gibt es den BAD Gesundheitsschutz, da muss jede Schwangere hin wegen Rötelschutz etc. Das weiß bei uns jede Schulleitung, seitdem es einen Fall von Ringelröteln gab.
    Für Hessen habe ich nur das gefunden:
    http://schuleundgesundheit.hes…wangerer-lehrerinnen.html
    Ansonsten Frauenbeauftrage, Gewerkschaft, Personalrat usw.
    Aber das muss doch auch eine Schulleitung wissen oder in Erfahrung bringen können.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass niemand weiß, was zu tun ist...
    Obwohl, ich kann es mir doch vorstellen...
    Alles Gute für dich!
    Gruß
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Vielen Dank für Eure raschen und hilfreichen Antworten!


    Ich hab das direkt ausgedruckt und lege das meiner FA vor. Beim weiterschauen hab ich dann auch noch ein wenig mehr gefunden


    Eine Frage bleibt für mich noch: Wenn dann tatsächlich Scharlach vorliegt in der Schule, muss ich ja rausbleiben.
    So steht es in dem Flyer des hess. Ministeriums für Soziales und Integration bzgl. des "Mutterschutzes für Beschäftigte in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung":

    • SCHARLACH
      Impfschutz möglich: Nein
      Behandlung mit Antibiotika ist i. d. R. möglich.
      Befristetes Beschäftigungsverbot beim Auftreten von Erkrankungen in
      der Einrichtung bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall

    Bedarf es dazu auch einer Krankschreibung bzw. eines Schreibens meines Arztes oder ist das dann etwas, dass meine Vorgesetzte (=Schulleitung, die ja auch eine Fürsorgepflich hat) ausspricht und gut?


    Tausend Dank und Gute Nacht!

  • Für hessische Schulen ist der Medical Airport Service (MAS) mit den Aufgaben als externe FASi beauftragt. Das sollte aber eigentlich sowohl Deine SL als auch der bestellte Sicherheitsbeauftragte wissen.

  • Nein, das Beschäftigungsverbot in diesem Falle kommt nicht vom FA, sondern vom AG, weil es kein individuelles, sondern generelles BV nach dem MuSchG ist und das stellt der AG, sprich dein Vorgesetzter aus und da bedarf es dann maximal einer Empfehlung vom Arzt.

    • Offizieller Beitrag

    Bedarf es dazu auch einer Krankschreibung bzw. eines Schreibens meines Arztes oder ist das dann etwas, dass meine Vorgesetzte (=Schulleitung, die ja auch eine Fürsorgepflich hat) ausspricht und gut?


    Du bist ja nicht krank, das macht (eigentlich) der Dienstherr. In der Praxis funktioniert das leider oft nicht so, dann ist es schon gut, wenn Arzt / Betriebsarzt eine Bescheinigung ausstellt.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

Werbung