1 Freier Tag für Teilzeitkräfte?

  • Hallo,
    ich arbeite an einer sehr kleinen Grundschule mit nur 10 Kollegen und Kolleginnen. Leider hat es in letzter Zeit ein wenig Ärger um den Stundenplan gegeben, 2 Lehrkräfte bestehen immer auf einen freien Tag in der Woche. Dadurch hat sich für andere Teilzeitkräfte aber die Arbeitssituation sehr zum Nachteil verändert, da sie ja diese freien Tage auffangen müssen. Es entstand nun ein Streit bezüglich des Rechtes auf diesen freien TAg.
    Ist es in Niedersachsen tatsächlich gültiges Recht, dass eine Teilzeitkraft , ein unumstößliches Anrecht auf diesen freien Tag hat oder ist das mehr eine "Soll-Bestimmung" a la wenns geht, dann wird das gemacht, aber wenn es nicht zu realisieren ist, dann muss dieser freie Tag nicht gewährt werden.
    Ich freue mich auf Antworten

  • Huhu,


    in Hamburg ist es tatsächlich ein Recht. Bis 75% ein freier Tag, bis 50% zwei.


    Zu Niedersachsen habe ich dieses Gesetz gefunden. http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm
    2. Erleichterung der
    Arbeitsbedingungen
    [...]
    2.2 Bei der Stundenplangestaltung sowie bei der Zuweisung
    außerunterrichtlicher Aufgaben ist Folgendes zu beachten:
    2.2.1 So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte
    Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen,
    Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen,
    Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten
    Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden.


    2.2.2 Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie
    ein Einsatz am Vor- und Nachmittag desselben Tages sind bei
    Teilzeitbeschäftigten nach § 62 NBG ausgeschlossen und sollten bei
    den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine
    solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.


    2.2.3 Soweit Springstunden nicht vermieden werden können, sollten
    teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer reduzierten
    Unterrichtsverpflichtung belastet werden.


    2.2.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung
    nach § 62 NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl
    ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei
    denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht
    gewünscht.


    2.2.5 Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach § 62 NBG auf die
    familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt
    insbesondere auch für die Festlegung von Unterrichtsbeginn und
    Unterrichtsende.


    2.3 Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf
    Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihr gegenüber zu begründen.


    LG Anja

  • Gefunden habe ich das hier:

    Zitat

    2.2.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach § 62 NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht gewünscht.


    Guckst du hier (komme nicht aus Niedersachsen, hoffe, das ist eure entsprechende Seite): Regelungen Teilzeitkräfte


    Mir wurde auf einer Fortbildung der GEW gesagt, dass z.B. die Formulierung "soll" in Gesetzen eigentlich in etwa heißt "muss, wenn nicht wirklich wirklich gute Gründe dagegen sprechen". Gerade bei kleinen Grundschulen kann es natürlich sein, dass so etwas tatsächlich schwer umzusetzen ist.
    Ich würde mich vermutlich mal an den Personalrat wenden und da nachfragen. Eventuell müsstet ihr bei euch auch mal ein Teilzeitkonzept an eurer Schule erarbeiten - aber da hilft es bestimmt, die entsprechenden Gesetzestexte zu lesen und sich ggf. vom Personalrat o.ä. erläutern lassen.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Zitat

    nach § 62 NBG


    Möchte ich noch einmal hervorheben. Es kommt darauf an, mit welcher Begründung die TZ beantragt wurde. (§62 NBG = familäre Gründe, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen). Alle anderen fallen unter die bereits erläuterte "sollte" Regelung.


  • Ist es in Niedersachsen tatsächlich gültiges Recht, dass eine Teilzeitkraft , ein unumstößliches Anrecht auf diesen freien Tag hat oder ist das mehr eine "Soll-Bestimmung" a la wenns geht, dann wird das gemacht, aber wenn es nicht zu realisieren ist, dann muss dieser freie Tag nicht gewährt werden.
    Ich freue mich auf Antworten


    Eine Teilzeitkraft hat mit Sicherheit kein unumstößliches Anrecht auf einen freien Tag. Falls es tatsächlich ein Recht auf einen freien Tag gibt, hängt dieses mit Sicherheit mit dem Umfang der Teilzeit zusammen.
    Wie viel % arbeiten die beiden Personen denn?

  • Hallo!


    In Niedersachsen hat man ab einer Stundenreduzierung von mindestens 50% das Recht auf einen freien Tag! Das macht auch - wie ich finde -Sinn.
    Bei mir selbst ist es so aus familiären Gründen. Ich habe eine lange Anfahrt zur Schule ( Hin u Rück zusammen 90Min).Müsste ich meine verbleibenden 14 Stunden auf 5 Tage aufteilen, würde ich täglich ja nur für max 3 Stunden hinfahren. Ausserdem macht- aus familiären Gründen- ein freier Tag ebenfalls Sinn. Denn ein wirklich freier Tag ist es ja nicht. Als Mutter von zwei kleinen Kindern, erledigt man dann an dem Tag alles was an den Schultagen nicht geht.
    Es gibt sogar die Möglichkeit dann 2 Tage frei zu haben. Allerdings kenne ich dafür die rechtliche handhabe nicht. Eine Freundin hat aus den gleichen Gründen nur eine halbe Stelle und hatte im letzten Jahr zwei Tage frei. Allerdings unterrichtete sie nur Nebenfächer. Bei Hauptfächern ist es organisatorisch schon schlecht, wenn eine Klasse an zwei Tagen kein D oder Mathe hat.
    Ich kann natürlich deinen Unmut verstehen, wenn Kollegen das dann abfangen müssen. Aber wie gesagt, das Recht ist auf Seiten der Teilzeit-Lehrer.
    Und "richtig" "Teilzeit , also so dass ALLES geteilt ist- ist es ja leider nicht.
    Man muss trotzdem zu jeder DB/Fachkonferenz/ Jahrgangskonferenz/ Schulveranstaltungen usw.
    Die nicht Teilzeit-Lehrer weren jetzt sagen "Richtig so"....
    Aber ich gebe ehrlich zu, dass es manchmal schon blöd ist, gerade wenn man Kinder hat. So hatte ich es gerade diese Woche: Mi DB und Do Fachkonferenzen, beides erst um 15:45...ich hatte aber schon vormittags bzw mittags frei. Also, hiess es für mich warten....Denn bei der langen Anfahrt lohnt es nicht nach Hause zu fahren, zumal meine Kinder dann ja eh bis Abends untergebracht sein müssen. Also, verliess ich -als Teilzeikraft- um 6:45h das Haus und war abends m 18h wieder daheim, am Mi sogar erst um 18:30! :staun:


    LG

  • 2.2.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung
    nach § 62 NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl
    ermäßigt ist, zu ermöglichen


    @anj82: Du hast es doch selbst zitiert und da steht "ist zu ermöglichen" , also ein "MUSS", wenn es Teilzeit aus familiären Gründen ist (§62) - und das selbst bei nur einem Drittel Ermäßigung. Bei den restlichen Teilzeitleuten ist es eine SOLL-Regelung.

  • Davon schreibt Füllerfuxi aber nichts, sondern dass alle Teilzeitkräfte mit 50% Reduzierung das Recht hätten und das ist eben nicht so.


    Unter 67%, wenn ich das richtig sehe und dann muss eben nur aus §62-Gründen und alle anderen nur sollte.


    Noch dazu steht im Ausgangstext ja nun, dass andere Teilzeitleute Nachteile haben, wobei bei niemandem der Grund für Teilzeit steht.


    LG Anja

  • Also ich habe jetzt hier so flink keinen Gesetzestext zur Hand...nur so viel:
    Als ich meine jetzige (Teilzeit-)Stelle antrat,wusste ich nicht ob ein freier Tag ein MUSS ist(bei Reduzierung aus fam. Gründen)...folglich fragte ich bei der Sl nach,ob das wohl möglich wäre...
    Und da sagte sie mir,dass es GESETZLICH VERPFLICHTEND ist,dass ich einen freien Tag habe.
    Soweit so gut.


    LG

  • ch habe eine lange Anfahrt zur Schule ( Hin u Rück zusammen 90Min)



    Hier muss man allerdings fairerweise sagen, dass das dein Privatvergnügen ist. Es zwingt dich ja keiner zu dieser langen Anfahrt. Dass das bei so Situationen wie Elternabenden u.ä. lästig ist, ohne Frage. Mir geht es genauso. Allerdings steht es dir durchaus die Möglichkeit offen, direkt in die Nähe der Schule zu ziehen.


    Wenn allerdings Dienstbesprechungen und Fachkonferenzen immer erst um 15:45 Uhr (wie von dir geschildert) sind finde ich das aber auch recht fragwürdig.

    • Offizieller Beitrag

    inwiefern ist es fragwürdig?
    Ich gehe mal davon aus, dass die Schule Unterricht oder ANgebote bis 15uhr30 macht, da kann man nicht einfach ein paar Stunden ausfallen lassen, damit die Dienstbesprechung früher anfängt.
    Ist bei uns auch so.
    Fachkonferenzen in der Regel nicht vor 17uhr, es sei denn die Elternvertreter können ausdrücklich früher.

  • inwiefern ist es fragwürdig?
    Ich gehe mal davon aus, dass die Schule Unterricht oder ANgebote bis 15uhr30 macht, da kann man nicht einfach ein paar Stunden ausfallen lassen, damit die Dienstbesprechung früher anfängt.
    Ist bei uns auch so.
    Fachkonferenzen in der Regel nicht vor 17uhr, es sei denn die Elternvertreter können ausdrücklich früher.



    Fragwürdig im Sinne der Fürsorge, man kann nicht erwarten dass ich um 8 Uhr zum Unterricht auftauche, dann Unterricht bis z.B. 16 Uhr mache und dann noch Fachkonferenzen um 17 Uhr habe, die dann auch gerne mal bis 19 Uhr dauern könnten. Und dann kommt noch Vorbereitung für den nächsten Tag dazu. D.h. ich habe, alleine 11 Stunden Anwesenheit an der Schule (selbst mit 1 Std Pause sind wir noch bei 10 Stunden). Und Freistunde =/ Pause. Das ist rechtlich schon eigentlich nicht gestattet bzw. nur gerade so. Und auf Elternvertreter würde ich persönlich da keine Rücksicht nehmen. Ich sehe nicht ein, dass ich da dann dumm rumsitze bis die auftauchen.


    Vielleicht bin ich da auch nur das Gesamtschulsystem gewöhnt, bei uns ist Dienstag Konferenztag, d.h. Fachkonferenzen beginnen um 13:45 Uhr.


    Und mir würde auf Anhieb auch kein Schultyp einfallen, welches Angebote (durch Lehrer) macht, die jeden Tag bis 15:30 Uhr gehen

    • Offizieller Beitrag

    ja, vielleicht...
    Vielleicht hast du auch ein besonderes Verständnis von Demokratie und Partizipation, wenn du der Meinung bist, dass die Eltern- und Schülervertreter nicht dazugehören.
    Bei uns am Gym ist der Dienstag auch Konferenztag, aber wir haben trotzdem Nachmittagsunterricht. 9./10. Stunde ist da nur Qualiphase an dem Tag, also kriegen sie an den wenigen Konferenztagen Aufgaben. Die Fachkonferenzen sind da, wo es "am besten" passt.


    und ja, die Tage sind lang, aber nein, es ist nicht verboten.
    Wäre nur fraglich, wenn es jede Woche 3 Tage am Stück so wäre.


    Chili, die diese Woche an 2 Tagen 7.55 bis 18uhr machen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Und mir würde auf Anhieb auch kein Schultyp einfallen, welches Angebote (durch Lehrer) macht, die jeden Tag bis 15:30 Uhr gehen


    Dann erweitere ein ganz kleines bisschen deinen Horizont, der erscheint ein bisschen zu eng.
    Bei uns gibt JEDEN Tag Unterricht bis 16uhr35, außer freitags, da geht es "nur" bis 15uhr.
    Nicht jeder Schüler, nicht jeder Lehrer, aber halt immer jemand, und nicht wenig.


    chili

  • Wo du herausliest, dass ich der Meinung bin, dass Eltern- und Schülervertreter nicht dazugehören, ist mir schleierhaft. Kannst du mir gerne die Stelle zeigen?


    Ich bin aber nicht bereit, nachmittags einige Stunden nur rumzusitzen um auf Elternvertreter zu warten (die dann häufig gar nicht kommen). Wenn der Elternvertreter Schichtdienst hat, wird die FK dann um 21 Uhr angesetzt? Wer sich bei uns für eine Fachkonferenz einträgt bzw. mitmachen will, weiß, dass diese Dienstags um ~14 Uhr stattfinden. Und es finden sich immer Elternvertreter.

    • Offizieller Beitrag

    Die Stelle "auf Elternvertreter würde ich keine Rücksicht nehmen" klingt für mich so.


    Jede Schule hat ihren anderen Terminkalender. Eine partizipationsorientierte Schule, die eh selbst keinen Konferenznachmittag hat (weil sie es sich von den Stunden eben nicht leisten kann), hat kein Interesse daran, nur die Teilueitmamis zu haben, sondern hat eben diese "späten" Stunden (die eh schon früh sind, für arbeitende Eltern).
    Klar sitzt man nicht nur rum, sondern nimmt einfach was vorzubereiten mit.


    Ich gehöre zu den Kollegen mit den meisten Fachkonferenzen (weil viele Fächer) und ich finde, die paar Mal im Jahr kann man innerlich schimpfen, aber sich freuen, dass Eltern kommen.
    Wenn die (deine) Schule ein anderes Konzept hat, schön, aber nicht jede Schule kann es sich - von der Stundentafel, vom Fachangebot, usw.. - leisten, einen freien Nachmittag zu blockieren. Der Dienstag-Nachmittag ist für unsere Sek I frei, aber nicht für die Sek II- Und selbst die Sek I hat die Förder- und Forderstunden, einige Wahlpflichtstunden (die 3. Fremdsprache hat mehr Stunden, usw..) und da kann man nicht regelmässig die Stunden canceln.


    chili

  • hat kein Interesse daran, nur die Teilueitmamis zu haben



    Warum? Sind die weniger wert?



    Gut, ihr habt dann ein anderes Konzept, was imho auf dem Rücken der Lehrkräfte ausgetragen wird. Warum man für jedes Fach, was man unterrichtet, in eine FK muss, ist mir auch schleierhaft. Bei uns müssen wir zwei FK machen, haben wir 5 Fächer, ist das auch egal. Dann liest man sich von den drei anderen halt nur das Protokoll durch.


    Und inwiefern nach einem 9 Stunden Tag noch einigermaßen produktive Arbeit möglich ist... lasse ich mal im Raum stehen.

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