Verlängerung einer Abordnung

  • Hallo,


    momentan bin ich mit einer vollen Stelle an eine Universität für einen Zeitraum von vier Jahren abgeordnet. Nun würde ich auch nach Ablauf dieser Zeitspanne gerne weiterhin dort arbeiten. Leider ist eine komplette Versetzung nicht möglich, weil die Gelder für diese Art von Stelle immer nur befristet für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Prinzipiell würde mich der Lehrstuhl, an dem ich arbeite, auch für Folgeprojekte weiterbeschäftigen, wenn sie genehmigt werden.
    Nun frage ich mich, ob es Beschränkungen für die Dauer bzw. für die Verlängerung Abordnungen gibt. In den gesetzlichen Regelungen (§ 24 LBG NRW und § 14 BeamtStG) habe ich keine solchen Beschränkungen gefunden, aber ich habe gehört, dass die Bezirksregierungen Abordnungen angeblich in einem übersichtlichen Zeitrahmen halten wollen.
    Weiß jemand Genaueres dazu?

  • Erfreulicherweise ist meine Abordnung zwei Jahre verlängert worden. Angeblich ist das die Höchstdauer. Jetzt wüßte ich gern, wo das festgelegt ist. Das konnte mir bisher noch keiner sagen. Es muss doch auch irgendeine Richtlinie für die Dauer geben.
    Und vielleicht weiß jemand, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, eine dauerhafte Versetzung an die Universität zu erreichen.

  • Hast du dich mal an den Personalrat gewandt?


    Grundsätzlich muss man natürlich sagen, dass du eigentlich für den Schuldienst eingestellt worden bist. Versetzung ist ja ganz anderer Haushaltsposten dann. Zumal die (unbefristeten) Planstellen für das wissenschaftliche Personal, welches kein Lehrstuhl ist, extrem rar sind. Bis auf ein paar Akademische Räte u.ä. fällt mir da eigentlich kaum was ein. Ich kann das durchaus nachvollziehen, dass die Bezirksregierungen hier doch ein Veto einlegen bzw. das nicht so gern sehen.

  • Die Fristen kommen aus dem Abordnungserlass von 2000.


    Für einen dauerhaften Wechsel an die Uni brauchst du entweder eine Stelle im Mittelbau oder musst habilitieren und dich um eine Professur bewerben.
    Blöderweise sind die meisten Mittelbaustellen in den 80er und 90er Jahren abgebaut oder in befristete Stellen umgewandelt worden.

  • Die Fristen kommen aus dem Abordnungserlass von 2000.

    Danke! Das war genau das, was ich gesucht habe!


    Für einen dauerhaften Wechsel an die Uni brauchst du entweder eine Stelle im Mittelbau oder musst habilitieren und dich um eine Professur bewerben.
    Blöderweise sind die meisten Mittelbaustellen in den 80er und 90er Jahren abgebaut oder in befristete Stellen umgewandelt worden.

    Das weiß ich ja auch. Darum habilitiere ich ja auch im Moment im Rahmen meiner Abordnung. Aber das ist noch lange keine Sicherheit für eine Festanstellung.

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