Wechsel des Bundeslandes nach dem Ref?

  • Hallo zusammen,


    ich mache zur Zeit mein Referendariat fürs Lehramt an Gymnasien in Niedersachsen.
    Ist es möglich nach erfolgreichem Ref in jedem anderen Bundesland an einer Schule anzufangen? Oder ist man auch in diesem Moment schon auf so eine Art Beamten-Tausch angewiesen?
    Mögliche Wunsch-Bundesländer wären Hamburg oder Berlin.
    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Wumbo

    • Offizieller Beitrag

    In Berlin nehmen die dich sofort, allerdings ohne Verbeamtung. Daher bewerben sich so viele Berliner Lehrer ja im "Ausland", arbeiten dort bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit, und nehmen dann den Beamtenstatus mit zurück.

  • Danke!
    Aber wer darf darüber entscheiden, ob "die" mich nehmen? Wenn ichs richtig verstanden habe, kann ich mich nach dem Ref ja direkt bei Schulen bewerben, oder? Muss die Schule dann erst beim Land nachfragen?

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Ref bist du ja erst mal ohne Vertrag, da kannst du dich bewerben, wie du willst. Du bist doch kein Leibeigener deines Bundeslandes. Wie die Bewerbung dann genau aussieht, richtet sich jeweils nach dem Landesrecht, wo du hin willst. Alles andere mit Ländertauschverfahren usw. betrifft nur Lehrkräfte, die bereits im Dienst sind.

  • In den letzten Jahren hat Hamburg viele Lehrer eingestellt, abhängig natürlich von der Fächerkombination und der Abschlussnote. Ich selbst bin eine "Externe". Ach ja, hier wird verbeamtet :)
    Die Bewerbung nach dem Ref war unkompliziert, mir wurde alles anerkannt.

  • Trantor: vielleicht kannst du mir dann eine Spezialfrage beantworten (oder jemand anderes).... Ich habe Wipäd Fachrichtung 1 studiert, also: ohne zweites Fach. Damit hätte ich also in einigen Bundesländern kein Ref machen können. Nun bin ich im Ref mit Wiwi und Politik! So unkompetent fühle ich mich da auch nicht und meine Leistungen bisher waren gut. Nun frage ich mich aber, aber ich noch dem Ref auch in ein anderes Bundesland wechseln kann, sprich, ob mein zweites Staatsexamen das nichtvorhandene erste quasi "heilt". Weißt du zufällig darüber Bescheid?

    • Offizieller Beitrag

    Trantor: vielleicht kannst du mir dann eine Spezialfrage beantworten (oder jemand anderes).... Ich habe Wipäd Fachrichtung 1 studiert, also: ohne zweites Fach. Damit hätte ich also in einigen Bundesländern kein Ref machen können. Nun bin ich im Ref mit Wiwi und Politik! So unkompetent fühle ich mich da auch nicht und meine Leistungen bisher waren gut. Nun frage ich mich aber, aber ich noch dem Ref auch in ein anderes Bundesland wechseln kann, sprich, ob mein zweites Staatsexamen das nichtvorhandene erste quasi "heilt". Weißt du zufällig darüber Bescheid?


    Wenn Du das zweite Staatsexamen hast, interessiert das 1. nicht mehr. Es gibt ja auch in den Bundesländern diverse andere Möglichkeiten , ohne 1. Staatsexamen an das 2. zu kommen. Traditionell waren wir Handelslehrer ja sowieso immer etwas besonderes, weil wir nie (auch ich ncht) ein 1. Staatsexamen gemacht haben, sondern ein Diplom, das mit dem 1. Staatsexamen gleichgesetzt wurde. Mit den neugeordneten Studiengängen bin ich allerdings da jetzt auch überfragt, was für einen Abschluss man dann überhaupt hat.

  • Danke!
    Aber wer darf darüber entscheiden, ob "die" mich nehmen? Wenn ichs richtig verstanden habe, kann ich mich nach dem Ref ja direkt bei Schulen bewerben, oder? Muss die Schule dann erst beim Land nachfragen?


    Nein, das kannst du in Berlin nicht, da gibt es eine zentrale Stelle, wo du dich erst einmal bewerben musst.

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Bundesland-Wechsel. Angenommen, ich habe eine bestimmte Schule in einem anderen BL, an die ich gerne möchte, die aber nicht weiß, ob sie eine Stelle ausschreiben darf bzw. ich ja nicht weiß, ob sie nicht doch einen Mitbewerber nehmen. Kann ich nach erfolgreichem Freistellungsantrag auch einen Rückzieher machen oder wird man dann in jedem Fall dem anderen BL zugeordnet und muss dort irgendwo unterkommen?

  • das schöne für die erste Stelle nach dem Ref, und darum geht's ja in diesem Beitrag, ist ja, dass man keine Freistellung braucht und einfach mal schnuppern kann, was und wo es so geht....

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Bundesland-Wechsel. Angenommen, ich habe eine bestimmte Schule in einem anderen BL, an die ich gerne möchte, die aber nicht weiß, ob sie eine Stelle ausschreiben darf bzw. ich ja nicht weiß, ob sie nicht doch einen Mitbewerber nehmen. Kann ich nach erfolgreichem Freistellungsantrag auch einen Rückzieher machen oder wird man dann in jedem Fall dem anderen BL zugeordnet und muss dort irgendwo unterkommen?

    Vermutlich wird das auch Bundeslandabhängig sein. Wir hatten dieses Mal zum Beginn des Schuljahres Überhang, weil eine Kollegin bereits die Freigabe zur Versetzung bekommen hat und sie dann im anderen Bundesland die Schule doch nicht genommen hat. Sie ist dann geblieben.

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