Otto-Rechnung vom 16.1.2013 bekommen - Was nun?

  • Hallo ihr Lieben,


    da wir hier viele Leutchen sitzen haben die rechtlich gut bewandert sind und ich einfach mal meiner Verwunderung Luft machen muss:


    Ich bestelle sehr selten einmal etwas bei Otto, alle paar Jahre, nun wieder der Fall gewesen. 4 Artikel bestellt, einer davon ging zurück und dann habe ich leider mangels Erhalt einer angepassten Rechnung die Zahlung schlicht vergessen, kann in der Hektik des Alltages denke ich jedem passieren.


    Nun aber der blaue Brief, 7 € Mahngebühr, was soweit ich weiß für die erste Zahlungserinnerung unangemessen hoch ist. Ich meine, dass eine erste Erinnerung gar nichts kosten darf, die erste Mahnung dann kostendeckend (2-5 € werden wohl als angemessen betrachtet.)


    Der dicke Hund kommt aber jetzt, ich soll nämlich ein angebliches Minus auf meinem Otto-Konto von 10 € haben, datiert auf den 16.1.2013 und die soll ich auch gleich noch zahlen, sind also 17 € über Bestellwert. Ich meine mich dunkel zu erinnern, im Oktober 2012 ein Paar Schuhe bestellt und bezahlt zu haben, wobei ein Gutschein eingesetzt wurde über genau diese Summe von 10 €. Leider tauchte er auf der Rechnung damals nicht auf, weswegen ich den Service anrief und mir die nette Dame versicherte, sie würde den Fehler beheben. Da ich bis heute keine Mahnung erhalten habe, habe ich mich natürlich nicht mehr darum gekümmert und es abgehakt. Das ist jetzt auch schon so lange her, dass ich mir nicht mehr sicher bin über den genauen Ablauf und es auch nicht beweisen kann.


    Wie würdet ihr vorgehen (bezüglich der 7 € Mahngebühren und der 10 € von vor über 2 Jahren) und wie ist der rechtliche Hintergrund für so etwas? Ich sehe es nicht ein das Geld zu berappen und habe nun erst mal nur die Bestellsumme von 70 € samt Porto überwiesen. Das war jedenfalls mit Sicherheit meine letzte Otto-Bestellung, so oder so.


    Gruß Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Anrufen und nachfragen erst einmal?

  • Ich habe auch letztens eine Mahnung von einem Versand bekommen, ich solle das Geld überweisen, obwohl auf der Rechnung stand, es werde abgebucht - ich habe dann angerufen und erfahren, dass mein IBAN falsch war und das Geld nicht abgebucht wurde. Es konnte dann alles schnell geklärt werden; manchmal ist es glaube ich wirklich am besten, erstmal nachzufragen und seine Annahmen zu prüfen

  • Klar werd ich anrufen und nachfragen,


    möchte aber nicht ganz unbedarft ins Gespräch gehen was die rechtliche Handhabe angeht, sollten sie auf der Bezahlung beider Posten bestehen. Es kann sicher nicht schaden ein paar Argumente in der Hinterhand zu haben...


    Gruß Jenny

  • Ich meine, dass eine erste Erinnerung gar nichts kosten darf,


    Kosten können erhoben werden, sobald Zahlungsverzug besteht, einen Anspruch auf eine kostenfreie Erinnerung/Mahnung gibt es nicht (mehr).


    die erste Mahnung dann kostendeckend (2-5 € werden wohl als angemessen betrachtet.)


    Das scheint nicht festgelegt zu sein, hier müsste man wohl den Rechtsweg beschreiten, wenn einem die Kosten zu hoch erscheinen.


    http://www.svz.de/nachrichten/…en-duerfen-id4406491.html


    Der dicke Hund kommt aber jetzt, ich soll nämlich ein angebliches Minus auf meinem Otto-Konto von 10 € haben, datiert auf den 16.1.2013 und die soll ich auch gleich noch zahlen, sind also 17 € über Bestellwert. Ich meine mich dunkel zu erinnern, im Oktober 2012 ein Paar Schuhe bestellt und bezahlt zu haben, wobei ein Gutschein eingesetzt wurde über genau diese Summe von 10 €. Leider tauchte er auf der Rechnung damals nicht auf, weswegen ich den Service anrief und mir die nette Dame versicherte, sie würde den Fehler beheben. Da ich bis heute keine Mahnung erhalten habe, habe ich mich natürlich nicht mehr darum gekümmert und es abgehakt. Das ist jetzt auch schon so lange her, dass ich mir nicht mehr sicher bin über den genauen Ablauf und es auch nicht beweisen kann.


    Forderungen verjähren auch ohne jede Erinnerung/Mahnung erst nach drei Jahren. Ich würde aber anrufen und die Sache mit dem Gutschein erläutern. Und dann auf Kulanz setzen. Und - wenn möglich - ruhig hartnäckig sein. Was hat "Otto" denn in den letzten Jahren ca. an Dir verdient? Könnte ein Argument sein.

  • Klar werd ich anrufen und nachfragen,


    möchte aber nicht ganz unbedarft ins Gespräch gehen was die rechtliche Handhabe angeht, sollten sie auf der Bezahlung beider Posten bestehen. Es kann sicher nicht schaden ein paar Argumente in der Hinterhand zu haben...


    Gruß Jenny

    Mal wieder typisch Lehrer ! Sich immer (!) schön brav vorbereiten, selbst wenn es Zeit kostet und man sich die Arbeit hätte sparen können.


    Einfach anrufen, höflich und korrekt den Sachverhalt darstellen und erst bei evt. Unstimmigkeit darauf hinweisen, dass man sich eine Rechtsberatung vorbehält. Und dann erst (!) tätig werden.


    Meine Erfahrung ist die, dass sich wie im o.g. Fall die Gegenseite meistens verständig zeigt. Sie will ja keine Kunden verlieren. In solchen Fällen habe ich immer neben einer Entschuldigung einen Extra-Bonus bekommen, z.B. einen Gutschein.-Der Ton macht die Musik !8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

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