Änderungen in NRW SI

  • Da steht ja nichts von einem Verbot von Hausaufgaben von Freitag auf Montag.


    "Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
    Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."


    Der Freitag ist noch kein Wochenende, sondern ein normaler Schultag, und es ist den Schülern zuzumuten, die Hausaufgaben für Montag am Freitagnachmittag zu erledigen.
    Zumindest wird das bei uns so gehandhabt.


    Die anderen Änderungen sind nicht wirklich SO neu - bei uns wird das schon seit 2 - 3 Jahren so gehandhabt wie in dem Runderlass beschrieben. Deswegen ist bei uns auch keine Tagung dazu angesetzt worden. Wie sieht es an anderen Schulen in NRW aus?


    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    Wir hatten diese Woche das Thema bei der Lehrerkonferenz und uns wurde nicht mitgeteilt, dass wir tagen müssten.
    Wir sind im gebundenen Ganztag und mir graust es ein bisschen vor dieser Regelung, dass man keine Hausaufgaben für zuhause aufgeben dürfte. Einige unserer SchülerInnen haben nämlich dank "Profilbildung" keine Lernzeiten und somit dürfte ich in keiner meiner Lerngruppen Hausaufgaben aufgeben. Für Fremdsprachen ein Genuss...


    Chili

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    "Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
    Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."


    Zitat

    Der Freitag ist noch kein Wochenende, sondern ein normaler Schultag, und es ist den Schülern zuzumuten, die Hausaufgaben für Montag am Freitagnachmittag zu erledigen.
    Zumindest wird das bei uns so gehandhabt.


    Hm. Der Tag vorm Feiertag ist auch noch kein Feiertag - trotzdem darf man da keine Hausaufgaben aufgeben. Hieße im Umkehrschluss - der Freitagnachmittag zählt auch nicht.
    (Wir handhaben das auch nicht so, wie von mir überlegt. Feiertag - keine Hausaufgaben, Wochenende - Hausaufgaben. Aber logisch wäre es. Oder?)


    kl. gr. frosch

  • Der Wortlaut ist aber doch eindeutig:


    "Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."


    Da steht also ganz klar AN, nicht VOR Wochenenden und Feiertagen. Das müssen Familien halt bei der Freizeitplanung bedenken.

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    Putzmunter, aber du schreibst ja oben richtig, dass der Freitag nicht als Wochenende zählt und es daher Hausaufgaben aufgibt.
    Aber analog dazu gilt der Nachmittag vorm Feiertag auch nicht als Feiertag - ergo müsste man dann auch vor einem Feiertag Hausaufgaben aufgeben dürfen.


    Damit ist aber die ganze "Keine Hausaufgaben, wenn ..."-Regelung überflüssig.


    kl. gr. frosch

  • Zitat

    Putzmunter, aber du schreibst ja oben richtig, dass der Freitag nicht als Wochenende zählt und es daher Hausaufgaben aufgibt.


    Richtig.


    Zitat

    Aber analog dazu gilt der Nachmittag vorm Feiertag auch nicht als Feiertag - ergo müsste man dann auch vor einem Feiertag Hausaufgaben aufgeben dürfen.


    Richtig.


    Zitat

    Damit ist aber die ganze "Keine Hausaufgaben, wenn ..."-Regelung überflüssig.


    Falsch. Du darfst den Schülern HA aufgeben, die sie am Freitag/am Tag vor dem Feiertag erledigen können. Du darfst ihnen keine Aufgaben geben, die vom Umfang so groß sind, dass die Schüler am Feiertag, am Samstag oder am Sonntag arbeiten müssen.

  • Der Wortlaut ist aber doch eindeutig:


    "Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."


    Da steht also ganz klar AN, nicht VOR Wochenenden und Feiertagen. Das müssen Familien halt bei der Freizeitplanung bedenken.



    Das ist richtig, aber dann ist diese Regelung eh für die Katz. Weil an Feiertagen gibt eh keine Schule HA auf, weil da eben keine Schule ist.

  • Ist relativ einfach:


    Ist vor einem Wochenende oder vor Feiertagen Nachmittagsunterricht, so dürfen keine Hausaufgaben für den ersten Schultag nach dem Wochenende oder den Feiertagen aufgegeben werden.


    Ist vor einem Wochenende oder vor Feiertagen kein Nachmittagsunterricht, so müssen die Hausaufgaben für den ersten Schultag nach dem Wochenende oder den Feiertagen am selben Tag in der festgelegten Zeit (im Mittel) zu erledigen sein.


    War bei uns schon immer so und ist jetzt auch nicht so weltfremd.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Zitat

    Der Wortlaut ist aber doch eindeutig:


    "Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."


    Zitat

    (...) dann ist diese Regelung eh für die Katz. Weil an Feiertagen gibt eh keine Schule HA auf, weil da eben keine Schule ist.


    Sicherstellen, dass die SuS an bestimmten Tagen keine Hausaufgaben machen müssen, ist aber nicht das gleiche wie SuS an bestimmten Tagen keine HA aufzugeben.

  • Das ist mir schon klar. Aber Schulen und Lehrer können sich prima damit rausreden, sie geben ja keine Hausaufgaben für den Feiertag auf, die könnten die Schüler ja eben noch am Mittwochabend erledigen, somit wäre der Donnerstag (als Feiertag) ja frei. Und so ist das imho definitiv nicht gedacht. Der Umfang der Hausaufgaben ist ja eh schon geklärt, der gilt ja unabhängig von Feiertagen. Ich darf also sowieso schon keine Hausaufgaben aufgeben, für die ich 6 Stunden brauche.




    P.S. Können wir dieses "SuS"-Geschreibe hier im Forum sein lassen?

  • Klar angekommen ist aber auf jeden Fall die politische Meinung "G8 ist super und keine zusaätzliche Belastung für die SuS, deshalb gehören Lernzeiten in die Schule".

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    • Offizieller Beitrag

    Nachfrage: ich bin absolut sicher, dass ich gelesen hatte, dass Haus-/Lernaufgaben an einem "langen" Tag zum nächsten Tag nicht aufgegeben werden würden. Wir sind im gebundenen Ganztag und haben an den "langen" Tagen eine Lernzeit am Ende des Tages aber darum geht es mir nicht sondern um das "über Nacht". Nach dem Motto, von Mittwoch auf Freitag wäre es okay, auch wenn Mittwoch und Donnerstag zwei lange Tage wären.
    Ich meine, ich spreche selbstverständlich von Haus-/Lernaufgaben, die man innerhalb der Lernzeit erledigen kann, aber wie ist es, wenn ich sie von Montag (langer Tag) auf Dienstag aufgeben würde? Oder hat sich das auch geändert?
    Hat jemand einen Link dazu?
    Vielen Dank im Voraus,
    chili

  • Hier vielleicht?


    Ministerium


    Oder das ?


    Hausaufgabenerlass


    Den alten Hausaufgabenerlass (in dem das stand, dass man von einen auf den anderen Tag keine Hausaufgaben aufgeben darf, wenn die Schüler Nachmittagsunterricht haben) finde ich irgendwie nicht mehr...

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • https://www.schulministerium.n…rbeiten_-Hausaufgaben.pdf


    Du findest das nicht, weil es diese Regelung nicht gibt. Ihr seid eine gebundene Ganztagsschule. Somit dürft ihr gar keine Hausaufgaben aufgeben. Du darfst jedoch Lernaufgaben verteilen, die innerhalb der in den Schultag eingebauten Lernzeiten erledigt werden können. Du musst also nicht darauf achten, ob du einen langen Tag hast, sondern ob die Kids bis zu deiner nächsten Stunde noch eine Lernzeit im Stundenplan haben.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, haben sie, aber es ist eine "freiwillige" Lernzeit. Spielt es eine Rolle?
    Wir haben 3 freiwillige Lernzeiten (15-15:45 Uhr) und 2 Lernzeiten im Stundenplan. Wenn ich nur auf die Lernzeit des "Kernstundenplans" aufweichen dürfte, hätte ich noch mehr Probleme, dann dürfte ich von 3 Terminen nur einmal Lernaufgaben aufgeben.
    Grr, wie ich diesen Ganztag liebe...

  • Heißt das, sie könnten auch nach Hause gehen, anstatt die Lernzeiten zu nutzen?
    Wir haben 4 Stunden im Stundenplan verpflichtend integriert und bieten in der Mittagspause freiwillige Betreuung an.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so ist es. Aber mein Fehler, wir haben insgesamt nur 4 Stunden.
    An langen Tagen haben wir 7 U-Stunden + 1 Stunde Mittagspause. Und dann die freiwillige Lernzeit.
    Das Konstrukt ist aber älter als die neue Regelung und es war so geplant, dass die SchülerInnen die HA bei uns oder zuhause machen können...
    Chili

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