Krankenversicherung Privat oder gesetzlich während Elternzeit?

  • Hallo,


    ich hoffe es kann jemand helfen. Ich war einige Jahre bei einer Privatschule (Grundschule) angestellt und habe aber jetzt zum 31.07.2015 gekündigt. Hierfür gab es zwei Gründe:


    1. Mein zweites Kind wurde letzte Woche geboren und ich möchte zwei Jahre in Elternzeit gehen.
    2. Das war wohl meine letzte Chance "zum Staat zu kommen", ich stehe seit 2011 auf der Liste.


    Ergebnis: Hat super geklappt! Zum neuen Schuljahr (14.09.2015) wurde ich in das Beamtenverhältnis auf Probe einberufen!!! Soweit so gut.

    Frage: wie schaut das jetzt mit der Krankenversicherung aus? Im Ref war ich Privat versichert, während meiner Zeit an der Privatschule dann bei der Barmer. Allerdings hatte ich monatlich ca. 15€ gezahlt, damit die Privatversicherung lediglich stillgelegt ist. Was ist jetzt in den beiden Jahren, in denen ich daheim bei den Kindern sein werde? Gesetzlich über meinen Ehemann? Muss ich jetzt bereits privat versichert sein?


    Ich hoffe ihr könnt helfen ....


    LG Steffi

  • Erst mal herzlichen Glückwunsch fürs Baby und für den geglücken Einstieg! :rose:


    Zur Frage der Krankenversicherung wendest du dich am besten an deine PV und an die Barmer.


    Die können dir sicher die richte Auskunft geben.


    Gruß simone

  • Hallo Simone,


    danke für Deinen Post. Bei der Barmer war ich schon; die konnten mir da nicht weiterhelfen. Was meinst Du mit "PV"? Für was steht das bei Dir?


    Liebe Grüße
    Steffi

  • PV=Privatversicherung


    Du schreibst doch, dass du noch in der PV versichert bist, zumindest als stillgelegtes Mitglied.
    Könne die dort nicht weiterhelfen?

  • Soweit ich weiß, kannst du es dir aussuchen ob PV oder gesetzlich.
    Bei mehreren Kinder kann die gesetzliche Kasse günstiger sein.
    Es sei denn, dein Mann / Partner verdient mehr als du, dann müssen die Kids bei ihm versichert sein.
    Es gibt hierzu schon mind. einen Thread, in dem es um Vor/Nachteil von PV vs. gesetzlich Versichert geht.

  • Aha. Bei uns wurde das aber so entschieden. Ich bin als angestellte Lehrerin gesetzlich versichert, mein Mann als beamteter Lehrer ist in der PV. Zuerst war unserer Sohn bei mir familienversichert, nach unserer Hochzeit wurde uns eben diese Auskunft gegeben.

  • Ich bin verbeamtete Lehrerin, mein Mann ist angestellt. Ich verdiene mehr als mein Mann, liege aber unter der Grenze. Und daher können meine Kinder gesetzlich oder privat versichert sein. Bei uns ist eine Tochter gesetzlich, eine privat. Die Freibetragsgrenze wurde auch schon mehrfach hier im Forum genannt.


    Edit: http://www.aok-business.de/fac…der-familienversicherung/
    Für Kinder ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und darüber hinaus sein monatliches Gesamteinkommen regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.


    2015: 4.575,00 € (1/12 von 54.900 €)

  • Aktuell bist du ja in der GKV gesetzlich pflichtversichert und das beitragsfrei durch das Mutterschaftsgeld, das bleibst du auch in der Regel so lange, wie du Elterngeld beziehst.
    Erst danach musst du dich dann selber um dein Versicherung kümmern und überlegen, ob Familienversicherung geht oder GKV freiwillig oder PKV.

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