TeacherTool Brandenburg

  • Liebe Forengemeinde,


    ich verfolge nun schon einige Jahre die foreninterne Diskussion bzw. den Austausch bzgl. der Unterstützung durch Apps wie TeacherTool & Tapucate. Ich gestehe - es reizt mich schon. Nun möchte ich aber ungerne so viel Geld in die Hand nehmen, mir ein iPad & die App kaufen, nur um es dann eventuell in meinem BL nicht nutzen zu können. Der Datenschutz ist ein großes Thema und ich weiß, dass man das Tablet und die App mit Passwörtern schützen und verschlüsseln kann. Diese Maßnahmen scheinen in einigen BL dennoch nicht auszureichen. Vielleicht habe ich was übersehen, aber hat Brandenburg sich jemals dazu positioniert? Für Berlin habe ich etwas gefunden, für BRB aber nicht. Weiß jemand mehr?


    Sonnige Grüße

  • Willst du explizit eine positive Position oder reicht es dir, wenn es keine negative gibt? Faustregel: Wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt.


    Daten die auf einem verschlüsselten elektronischen Gerät liegen sind imho deutlich sicherer (sofern die Daten nicht auf irgendeinem Server abgelegt werden) als die üblichen Lehrerkladden von TimeTex und Co.

  • Solange die Daten nicht jedem zugänglich sind und nichts passiert, wird sich niemand beschweren. Das gilt gleichermaßen für analoge wie digitale Datenverarbeitung.
    Und irgendwie müssen wir unsere internen Dokumentationen ja führen...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ahh... also mal einfach bei google "datenschutz schule brandenburg" eingeben und gleich der erste Treffer ist der Gesetzestext.
    Insbesondere §5 ist für dich wichtig.
    http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212951#5



    Und Lehrerkladde vs. elektronisch. Da gibt es schon deutliche Unterschiede und es ist auch ganz richtig, dass man nicht mal so eben elektronisch speichern darf, da eine Kladde nun mal deutlich sicherer ist.

  • Daten die auf einem verschlüsselten elektronischen Gerät liegen sind imho deutlich sicherer (sofern die Daten nicht auf irgendeinem Server abgelegt werden) als die üblichen Lehrerkladden von TimeTex und Co.


    Ich will nicht wissen wie viele (hardcopy) Kalender&Co. in den letzten Jahren verschwunden (verloren, geklaut, etc.) sind bzw. in wie viele unbefugt Einblick genommen wurde. Selbst einfach gesicherte Tablets & Co dürfte da ein Vielfaches an Sicherheit biten. Hinzu kommt die Option der Datensicherung, die im Hardcopy-Bereich seltenst erfolgt.


    Aber das Alles ist viel zu nah an Neuland dran...

  • Daten die auf einem verschlüsselten elektronischen Gerät liegen sind imho deutlich sicherer (sofern die Daten nicht auf irgendeinem Server abgelegt werden) als die üblichen Lehrerkladden von TimeTex und Co.

    Verschlüsselung alleine reicht bei weitem nicht. Damit erfüllt du gerade mal eben den ersten Punkt des Antrags in Brandenburg (Vertraulichkeit). Weiterhin müsst du noch für Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz sorgen. Das kann man nicht mit Verschlüsselung.


    Hast du mal in den letzten Tagen Zeitung gelesen? Dann ist dir ja bekannt, dass man gerade mal wieder Lücken gefunden hat, sodass im Moment sowohl bei Android als auch bei Apple Mac OS X Rootrechte erhalten kann. Bei Android sogar aus der Ferne. Also selbst wenn du deinen Rechner in der Hosentasche trägst, kann er die ganze Zeit zugegriffen werden ohne das du es merkst. Bei Mac OS braucht man im Moment einen Gastzugriff, aber dafür hat dann auch jeder Computeranfänger sofort Root Rechte, da dies mit einer einzigen Zeile Code zu erhalten ist und diese Zeile findet man überall im Netz. z.B. auf http://www.heise.de. Bei Android ist es zwar grundsätzlich gefährlicher, aber diese Lücke können die Skipt-Kiddies im Moment noch nicht ausnutzen (mangels Anleitung). Ist aber wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit.


    In diesem Zusammenhang auch passend: Vor einiger Zeit habe ich mal mit jemanden gesprochen, der auch Ahnung von Rechnern hat. Sein Handy schön verschlüsselt und passwortgeschützt. Wenn man mit einem Rechner direkt darauf zugreift, kommt nur das verschlüsselte Dateisystem. Das zu knacken geht auch, ist aber natürlich schwierig. Witzig war aber, dass ich sein Handy einfach an meinen Rechner angeschlossen habe und nicht mein Rechner darauf direkt zugegriffen hat, sondern sein Handy eine automatische Laufwerksfreigabe angeboten hat. Die hatte er übrigens nicht extra eingerichtet, sondern war Standardmäßig eingeschaltet. Ergebnis: Ich konnte all seine Daten auslesen, obwohl sein Handy mit Passwort geschützt ist und das Dateisystem verschlüsselt ist; Und er dachte die ganze Zeit sein Handy wäre sicher gewesen.

  • Es geht dabei nicht (nur) am das Abhandenkommen. Wenn mein Notenbuch weg ist, dann merke ich das. Wenn eine Note darin hinzugefügt oder geändert wurde, dann werde ich das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch merken. Wenn das Buch weg ist/war, dann würde ich die Eintragungen nicht mehr für die Zeugnisse benutzen (Nur nach genauer Prüfung). Beim Handy/Tablett geht das oft nicht. Bei Zugriff über das Netz merkst du (ggf.) weder den Zugriff noch die Änderung und würdest die Noten auf das Zeugnis übernehmen. Es geht auch um die anderen 6 Punkte des Datenschutzes.

  • Ich erinner mich noch gut dran, wie damals unser Klassenscherzkeks in der Notenkladde unseres etwas unkonzentrierten Mathelehrers viele seiner Noten geändert hat, einfach so mit Kuli ... Und der hat es nicht gemerkt. Weder am Schriftbild noch in der Erinnerung. Wobei ich dieses Ereignis für in etwa so singulär halte, wie das Hacken eines Lehrerlaptops mit anschließendem Ändern einzelner Noten, das unbemerkt bleibt.
    Sollte mir das trotzdem einmal passieren, und ich bemerke es (was ich garantieren kann), nehm ich halt das backup von letzter Woche...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Natürlich gibt es bei beiden Systemen Vor- und Nachteile. Es ist ja auch nicht so, dass Computer/Handy/... verboten sind. Man darf sie ja auch benutzen; man muss dieses Gerät aber auch beherrschen. Eine Kladde ist nun mal einfacher zu beherrschen.


    Ich könnte mir vorstellen, dass in ein paar Jahren evtl. sogar Kladden nicht mehr erlaubt sind, sondern nur noch Rechner. Dafür muss sich aber noch so einiges tun.


    Ich denke es ist (muss) so wie im Straßenverkehr (sein):
    Ein Fahrrad (Vergleich: Kladde) darf man auch so fahren. Dafür braucht man keinen Führerschein oder ähnliches. Ich muss mir auch nicht vom TÜV/DEKRA/... bestätigen lassen, dass es verkehrstüchtig ist.
    Wenn man aber ein Motorad (Vergleich: Computer) fahren will, dann benötigt man einen Führerschein. Außerdem muss es vom TÜV/DEKRA/... geprüft und für zulässig erklärt werden.


    Sprich:
    Die benutze Software muss von einem Experten für zulässig erklärt werden und der Antragsteller muss die Software auch beherrschen.


    Vom Prinzip haben wir auch auch schon heute beides so. Bei den Anträgen, die in einigen Bundesländern nötig sind, zeigt der Anwender schon bei seiner Beschreibung, dass er den Umgang mit der Software versteht/beherrscht. Anhand der eingesetzten Software kann der Genehmigende erkennen, ob die Software zulässig ist.

  • ahh... also mal einfach bei google "datenschutz schule brandenburg" eingeben und gleich der erste Treffer ist der Gesetzestext.
    Insbesondere §5 ist für dich wichtig.
    http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212951#5

    Besten Dank. Da hatte ich wohl ein Brett vor dem Kopf und habe tatsächlich immer nur konkret so gesucht wie es die Überschrift auch vorgibt. Auch gut, dann finden hierüber wenigstens Gleichgesinnte nun eine Antwort.
    Und die ist .... nicht gerade ermutigend. Der Verordnung zufolge muss ich nun also erst einmal ein Sicherheitskonzept ausarbeiten?? Keine Ahnung, wie die sich das vorstellen. Und dass es schon wieder keinen Vordruck, sondern nur DAS hier gibt (http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212951#25) nervt mich sehr. Aber was will ich erwarten von einem Amt, das alle anderen Dateien nur als doc rausgibt.... :(


    Da werden doch schon wieder die Augen und Ohren verschlossen, ieh, Fortschritt. Schönen Dank auch :(

  • Also so schlimm ist das doch gar nicht.
    Wenn man bei google "brandenburg genehmigung datenverarbeitung" eingibt, dann ist es wieder gleich der erste Treffer um es als pdf-Dokument zu erhalten:
    http://www.lsa.brandenburg.de/…bb2.a.5788.de/30_5_2F.pdf



    Den Antrag dann ausdrucken, ausfüllen und fertig. Ist nur eine Seite. In dem Antrag steht nirgends, dass du das Sicherheitskonzept schriftlich ausarbeiten musst. Dort steht im Grunde nur, dass du versicherst dich an den Datenschutz zu halten.
    Vom Prinzip würde ich da also z.B. eintragen:
    - meinen Namen, Dienstbezeichnung, ...
    - Grund: Notenerfassung
    - Personenkreis 9a, 9b, ...
    - Gespeicherte Daten: Name, Vorname, Klasse, Note
    - Programm: Teachertool
    - Vorgesehene Auswertung: Bildung der Jahresnote
    - Firsten für die Lösung: ein Jahr (bitte diesen Wert noch mal selbst prüfen)
    - evtl noch Backup: z.B.: wöchentlich auf ...


    Und fertig. Ich denke nach 5 Minuten hat man den Antrag doch ausgefüllt.

  • Naja, dass kann ja schon sein. Dann würden halt 99,5% illegal handeln. Das muss jeder selbst wissen. Ich kenne viele Beispiele, bei denen Leute sich nicht an das Gesetz halten.
    Ich würde mal wetten, dass die meisten Lehrer (egal ob Kladde oder Computer) eh illegal handeln. Es gibt in den Datenschutzgesetzen der meisten Länder nämlich z.B. auch Mindestfristen und Maximalfristen für Daten. Wenn also ein Lehrer in den großen Ferien aufräumt und alle Daten vernichtet, dann kann/ist das genau so illegal wie bei den Lehrern, die ihre alten Daten über mehrere Jahre aufheben (Egal ob Papier oder Rechner).
    Wenn man den Antrag nicht ausfüllt und etwas "passiert", dann bist du der Dumme. Mit Antrag kannst du aber (zumindest einen Teil) der Schuld an deinen Vorgesetzten "weiterreichen", da er es dir genehmigt hat.


    Es könnte z.B. auch mal ein Elternteil sein, der mit der Note seines Kindes nicht einverstanden ist und mal einfach bei deinem Dezernenten nachfragt, ob du überhaupt elektronisch abspeichern darfst. Ich glaube eher nicht, dass der dann nur "du du du." sagen wird. Bei Widerspruch gegen die Note (z.B. wegen Nichtversetzung) könnte ich mir vorstellen, dass diese vor Gericht evtl. nicht hält und ein "Verfahrensfehler" vorliegt.

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