Elternzeit in Baden-Württemberg für verbeamtete Lehrer

  • Hallo!


    Kennt sich vielleicht mit dem im Titel genannten Thema aus?


    Hintergrund der Geschichte ist, dass wir im September unser erstes Kind bekommen und eigentlich den ersten Lebensmonat gemeinsam zuhause bleiben wollten.
    Nun wurde der Antrag auf Elternzeit vom RP abgelehnt, 1. wegen eventueller Überlappung der Sommerferien mit der Elternzeit und 2. weil zwischen Ferien und Elternzeit mindestens 3 Wochen liegen müssen.
    Beide Begründungen erschließen sich mir nicht und ich finde nicht die entsprechenden Vorschriften. Hat jemand einen Link dazu oder kann mir die Hintergründe und das weitere Vorgehen erklären?
    Muss bei verbeamteten Lehrern die Mutter wirklich erst einmal allein zuhause bleiben, wenn das Geburtsdatum des Kindes ungünstig fällt?


    Außerdem: Muss man Elternzeit nicht pro Lebensmonat nehmen, also von Geburt bis 1 Monat danach usw., kann man die Elternzeit willkürlich einfach 3 Wochen nach Ferienende beginnen, unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes?


    Mit herzlichem Dank
    notion

  • Außerdem: Muss man Elternzeit nicht pro Lebensmonat nehmen, also von Geburt bis 1 Monat danach usw., kann man die Elternzeit willkürlich einfach 3 Wochen nach Ferienende beginnen, unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes?

    Nein, Elternzeit kannst du schon an die Ferien anpassen, nicht aber die Elterngeldzahlung, somit müsstest du genau mit der Begründung dagegen vorgehen können.

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