Nachsitzen - rechtliche Grundlage?

  • Hallo!


    Heut schreib ich mal als Mutter:


    kennt jemand die rechtliche Grundlage zum Nachsitzen?


    Mein Sohn (3. Klasse) soll entweder morgen oder übermorgen (soll ich mir aussuchen) von 15. - 16.30 Uhr nachsitzen, weil er wiederholt den Unterricht gestört hätte. er soll dann in der Zeit über sein Fehlverhalten nachdenken.
    Auf dem Schrieb steht weder eine Zimmernummer, WO er sich einfinden soll, noch wer ihn beaufsichtigen wird, noch trägt der Wisch eine Unterschrift.
    Normalerweise ist mein Sohn um diese Zeit im Hort und es werden Hausaufgaben gemacht. Im Hort ist er ja, damit ich arbeiten kann und die HA erledigt sind, wenn er um 17 Uhr nach Hause kommt.
    Frage auch: Wie kommt er vom Hort in die Schule? Klar, er kann laufen - aber wie sieht es rechtlich aus?? Mir ist es gar nicht recht, da lungern am Weg immer ziemlich viele Hauptschüler rum, die den Grundschülern Angst machen.


    Ich bin zienlich angenervt, wie ih vielleicht merkt - liegt wohl auch daran, dass ich heute UV hatte (die war übrigens gut!) und die letzte Nacht nur wenig geschlafen - und jetzt so was!


    Vielleicht weiß ja jemand was dazu???


    Die Tel. - Nr. vom Lehrer hab ich übrigens nicht - er rückt sie nicht raus.


    Danke,
    gudsek

  • Hallo,


    also wie die rechtliche Grundlage ist weiß ich nicht. an unserer Schule ist es aber durchaus üblich, die Schüler am Nachmittag zur Nacharbeit "einzuladen".


    Deine Bedenken und offenen Fragen kann ich gut verstehen. Aber du kannst doch diese Bedenken auch dem Lehrer mitteilen und bitten, dass er dich entsprechend aufklärt bzw. am abend anruft. Vorher würde ich ihn dann nicht zum Nachsitzen gehen lassen. So lässt sich vielleicht manches klären und du / ihr wisst woran ihr seid.


    Schlumpfine

  • HAllo!


    Ein Grundschüler soll so spät am Nachmittag nachsitzen (Er ist doch Grundschüler, oder? Du schreibst ja, dass ihm auf dem Weg vom Hort zur Schule Hauptschüler auflauern)?!
    Das wundert mich sehr! Wenn überhaupt, dann kenne ich das nur so, dass ein Kind die 5. und / oder 6. Stunde dableiben muss, aber nicht länger!



    Was die anderen Dinge angeht:


    Ich würde deine Bedenken dem Lehrer mitteilen (auch was das formelle seiner Benachrichtigung angeht, also die fehlende Unterschrift etc.) und seine Reaktion abwarten. Zur Not kannst du ihm ja deine Telefonnummer geben und bitten, dass er dich anruft.
    Ich finde, er kann nicht verlangen, dass dein Sohn um diese Uhrzeit und nach so wenigen Informationen für dich dableiben muss. Ich finde das Verhalten des Lehrers - vorsichtig formuliert - merkwürdig.



    LG


    Sina

  • Hallo,


    wie wäre denn vom Lehrer aus das korrekte Vorgehen?


    Ähnliches ist uns auch schon öfters passiert, und es gab nicht mal eine Wahl, welcher Nachmittag uns passen würde.


    füchsle

    • Offizieller Beitrag

    Das korrekte Vorgehen, so wie ich es kenne, läuft folgendermaßen ab:
    Ich schreibe- natürlich mit Unterschrift einen Zettel mit vorgegebenem Termin. (Schließlich soll das ja eine Konsquenz sein, kein Spaß, bei dem man wählen kann, wann es denn am besten passt)- allerdings ist der Termin meistens erst in der kommenden Woche, so dass die Eltern, sollte wirklich etwas Gravierendes dem Termin entgegen stehen, die Möglichkeit haben, mich übers Sekretariat oder Briefchen im Hausaufgabenheft davon zu verständigen. Meist kann man sich dann schon auf einen 'Termin einigen.
    Lg, Hermine

  • Ich habe heute früh meinem Sohn einen Brief mitgegeben, in dem ich darum gebeten habe, im Anschluß an den Unterricht nachsitzen zu lassen, da es aus organisatorischen Gründen um die angegebene Uhrzeit nicht möglich ist (15.00 - 16.30 Uhr!).
    Der Lehrer hat zurückgeschrieben, dass er nicht von der Uhrzeit abweicht, weil er die betreffenden Kinder bestrafen will.



    Ich KOCHE vor Wut, weil jetzt nämlich hauptsächlich ICH bestraft werde!


    Der Lehrer spinnt doch - eineinhalb Stunden nachsitzen, am späten Nachmittag, mit 8 Jahren! Und dann soll er da "sprachliche Arbeiten" machen, hat der Lehrer geschrieben...


    gudsek

  • Du fragtest nach rechtlichen Grundlagen zum Nachsitzen , in By kenne ich mich leider nicht so aus, in NRW gilt folgendes



    Dürfen Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsschluss zum Nachsitzen in der Schule festgehalten werden?


    Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden.


    quelle: bildungsprotal NRW

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    gudsek schrieb am 08.02.2006 17:21:
    Ich habe heute früh meinem Sohn einen Brief mitgegeben, in dem ich darum gebeten habe, im Anschluß an den Unterricht nachsitzen zu lassen, da es aus organisatorischen Gründen um die angegebene Uhrzeit nicht möglich ist (15.00 - 16.30 Uhr!).
    Der Lehrer hat zurückgeschrieben, dass er nicht von der Uhrzeit abweicht, weil er die betreffenden Kinder bestrafen will.
    gudsek


    Tja, dann hast Du jetzt mehrere Möglichkeiten:


    1. Du nimmst es hin
    2. Du schickst Deinen Sohn nicht zum Nachsitzen (ob er dann "krank" ist oder nicht, wäre noch eine taktische Alternative)
    3. Du legst der Schulleitung Deine Position dar und erhebst Einspruch gegen diese erzieherische Maßnahme mit obenstehender Begründung


    Gruß
    Bolzbold, der sich gerade fragt, wieso es hinsichtlich der Strafe ein Unterschied zwischen "frühem" und "spätem" Nachsitzen geben soll...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich KOCHE vor Wut, weil jetzt nämlich hauptsächlich ICH bestraft werde!


    Das würde ich dem Lehrer irgendwie klar machen- organisatorische Gründe klingt so nach "das passt mir jetzt aber nicht in den Kram"- und das würde bedeuten, dass du die Strafe nicht ernst nimmst. Bei uns in der Sek II lassen wir in der Regel Freitag nachmittag nachsitzen, weil das am meisten "wehtut" und zwar den Schülern.
    Schreib doch konkret, was das Problem ist.
    (Allerdings fürchte ich, so wie sich dein Post anhört, dass du da wohl wirklich an ein uneinsichtiges Exemplar von Lehrer geraten bist.)
    lg, Hermine

  • Das spätere Nachsitzen erzeugt doppelte Wege. Je nach Situation kann das problematisch werden.


    Ich würde die Horterzieher bitten, die Aktion zu regeln. Wenn sie gut sind, haben sie ein belastbares Verhältnis zur Schule.


    Grüße Enja

  • Hallo Bolzbold,


    für mich gibt es wohl einen Unterschied zwischen frühem und spätem Nachsitzen:


    bin alleinerziehend, bin Referendarin, mein Kind ist im Hort, damit ich arbeiten kann, und im Hort werden die Hausis genau um die Uhrzeit gemacht, wo mein Sohn nachsitzen soll. Und das weiß der Lehrer auch.
    Es liegt nun also eine doppelte Bestrafung für meinen Sohn vor:
    1. das Nachsitzen an sich
    2. er muß am Abend seine Hausis machen (kommt immer erst um 17 Uhr nach Hause)


    und
    3. ist es für mich auch eine Bestrafung, weil ich inzwischen ja nicht einkaufen gehen kann, sondern mich für Fragen/Probleme bei den HA bereit halten muß.


    Ich bin sauer auf diesen Typen, weil er die uhrzeit MIT ABSICHT in die Hausaufgabenzeit gelegt hat. Das hat er auch auf seinen Zettel so geschrieben, damit es nämlich eine ECHTE STRAFE wird...
    Dieser Lehrer (auch `n Ref. übrigens) ist sowieso ein wenig seltsam, total autoritär mit wenig Einfühlungsvermögen.


    Kannst du mich verstehen, Bolzbold??

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    gudsek schrieb am 08.02.2006 19:01:
    Kannst du mich verstehen, Bolzbold??


    Ich Dich schon, aber Du mich nicht.


    Es ging um die Haltung des Lehrers. Ich wollte damit sagen, dass es dem Lehrer nun wirklich hätte wurscht sein können, wenn Dein Sohn entsprechend früher nachsitzt.


    Er will Deinen Sohn durch Nachsitzen bestrafen - und da ist es im Grunde wurscht, wann es ist.


    In anderen Worten: Der Kollege soll sich nicht so anstellen. Du hast ja zum Ausdruck gebracht, dass Du grundsätzlich "kooperierst". Mehr kann er nicht verlangen.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Hi Gudsek,


    ich kann deinen Ärger gut verstehen!
    Vielleicht ringt der Refi auf seine Art um Autorität.


    Ich finde Enjas Vorschlag gut: lass das doch, wenn möglich, den Hort regeln. Du kannst dein Kind nicht betreuen, deshalb besucht es den Hort. Muss es in dieser Zeit nachsitzen, läuft das auch über den Hort.


    Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen und meinen Sohn nicht am Nachsitzen teilnehmen lassen.


    Nachsitzen um des Nachsitzens Willens ist m.E. auch verboten. Es geht nur darum, versäumte UNterrichtszeit nachzuarbeiten.
    Kinder nachsitzen zu lassen, damit sie über ihre Sünden nachdenken, halte ich für einen pädagogischen Fehlschlag!


    LG und gaaanz ruhig ;)


    Melosine

  • In der Tat darf man in Bayern nur nachsitzen lasen "bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht" als "eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft". [Art. 86, 11 BayEUG].


    Die Begründung und Intention des Nachsitzens ist also rechtlich falsch.


    Das Verfahren ist nun einfach: Du legst schriftlichen Widerspruch gegen die Maßnahme ein, damit ist die Maßnahme automatisch aufgeschoben. Entweder schafft der Schulleiter Abhilfe oder das Ganze geht automatisch an die Schulaufsichtsbehörde. Ich gehe aber davon aus, dass der Ref Muffensausen kriegt und das Ganze im Sande verläuft.


    Entgegen der Melosines Meinung halte ich aber Nachsitzen (in B-W nach §90 Schulgesetz erlaubt) für eine wirkungsvolle pädagogische Maßnahme. Ich denke, Wirkung und Reflexion über ein Vergehen erfolgen nachhaltiger in einer zusätzlichen Stunde außerhalb des regulären Unterrichts oder der häuslichen Atmosphäre beim Besinnungsaufsatz.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Ich danke euch für die vielen Antworten! Ihr habt mir echt weitergeholfen!


    gudsek

  • Zitat

    gudsek schrieb am 08.02.2006 17:21:
    Ich habe heute früh meinem Sohn einen Brief mitgegeben,


    Und Du hast nicht um einen Rückruf gebeten? Bist Du in kommunikativen Stresssituation nicht belastbar?


    Ok, ich würde den Termin "absagen" und um ein Gespräch bitten, wenn er es wünscht im Beisein der Schulleitung.


    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Timm schrieb am 08.02.2006 20:09:
    Entgegen der Melosines Meinung halte ich aber Nachsitzen (in B-W nach §90 Schulgesetz erlaubt) für eine wirkungsvolle pädagogische Maßnahme. Ich denke, Wirkung und Reflexion über ein Vergehen erfolgen nachhaltiger in einer zusätzlichen Stunde außerhalb des regulären Unterrichts oder der häuslichen Atmosphäre beim Besinnungsaufsatz.


    Es bestehen sicher Unterschiede zwischen Berufsschülern oder Jugendlichen und Drittklässlern...


    Für Grundschüler halte ich Nchsitzen nicht für sinnvoll!


    Melosine


  • Deine Begründung würde mich schon interessieren. Allein darauf zu verweisen, dass "sicher" Unterschiede bestünden, macht es mir nicht begreiflich.
    Wie du meinem Profil entnehmen kannst, habe ich am Gymnasium unterrichtet. Und hier ist es normal, dass Unterstüfler auch nachsitzen. Warum ein 5.-Klässler auf einmal nachsitzen sollen kann, ein 4.-Klässler aber nicht, hätte ich schon gerne inhaltlich gefüllt, vor allem da du recht heftig in Vorlage trittst ("pädagogischer Fehlschlag")...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Hallo Hermine,


    Zitat

    Hermine schrieb am 08.02.2006 14:26:
    allerdings ist der Termin meistens erst in der kommenden Woche, so dass die Eltern, sollte wirklich etwas Gravierendes dem Termin entgegen stehen, die Möglichkeit haben, mich übers Sekretariat oder Briefchen im Hausaufgabenheft davon zu verständigen.


    danke. Damit kann man leben. Sollte wieder mal Nachsitzen auf den gleichen oder den nächsten Tag verordnet werden, und es gibt dann schon einen Termin, werde ich das mit der Mitteilung so machen.



    lg,


    füchsle

  • Also ich setze Nachsitzen als Strafe nur dann ein, wenn der Vorfall sehr extrem war. Das allerdings auch schon in der 1. Klasse! Brauchte ich aber erst einmal. Bei mir findet das direkt im Anschluss an den Unterricht in einer 6. Stunde statt. Die Eltern bekommen, einige Tage vorher, eine von mir unterschriebene Mitteilung, die sie selbst unterschreiben müssen, mit der Bitte um Rückruf, da ein extremer Fall sowieso besprochen werden muss.


    Eine Bestrafung am Nachmittag halte ich hingegen für gesetzwidrig, da ja erst einmal die versicherungstechnischen Voraussetzungen geklärt werden müssen. Wer tritt nämlich ein, wenn auf einem zusätzlichem Schulweg etwas passiert. Überhaupt, was für ein Schwachsinn. Mit welcher Laune sitzt denn dann der Lehrer da, wenn auch er noch mal zwischendurch in die Schule muss. Außerdem halte ich zwei Stunden in der Grundschule für masslos übertrieben, da muss er ja auch zwei Stunden lang durchgeschwätzt haben, um soviel Unterricht zu versäumen.


    Ich würde also auf jeden Fall offiziell Widerspruch bei der Schulleitung einlegen und erst einmal darum bitten, wie die versicherungstechnischen Dinge zu behandeln sind, da es keine offizielle Schulveranstaltung ist, sondern in diesem Fall wohl mehr der sad... Unterhaltung des entsprechenden Referendars dient.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

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