Teilzeit beantragen / Begründung?

  • Hallo und erstmal vielen Dank für diese Community :top:


    Ich werde in einem halben Jahr mein Referendariat abschließen und freue mich schon darauf, danach als Lehrer zu arbeiten.
    Gleichzeitig starten Freunde von mir ein großartiges (außerschuliches) Projekt das mir am Herzen liegt und in das ich mich inverstieren möchte.
    Ich spiele daher mit dem Gedanken gleich im erstem Jahr Teilzeit (75%) zu beantragen.


    Was würdet ihr mit der Situation umgehen?
    Sollte ich die Schule vor meiner Übernahme darüber in Kenntnis setzen? (ich denke schon)
    Wird einem Antrag auf Teilzeit ohne gesundheitliche / familiäre Gründe statt gegeben? Kann das die Übernahme in den Schuldienst im Beamtenverhältnis blockieren?

  • Nebentätigkeiten sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Das musst du unbedingt berücksichtigen. Dann solltest du dir nichts vormachen: Eine Reduzierung um 25 % bringt jetzt nicht soooooo viel, ichl weiß ja nicht, wie viel Zeit dein Projekt verschlingen wird.


    Ich würde zuerst eine Stelle suchen, unterschreiben und DANN erst den Teilzeitantrag stellen. Er kann immer abgelehnt werden, wenn dienstliche Belange entgegenstehen, da du ja nicht aus familiären Gründen beantragst. Selbst dann könnte er, wird aber in der Regel nicht.

  • Hast du überhaupt schon eine Stelle für nach dem Referendariat?

    Wenn die Fächerkombi stimmt, wird es nicht das größte Problem sein ;-)


    Wir sind in NRW, suchen dich aber. Wir haben in beiden Fächern Bedarf bis Riiiiiiesenbedarf. Wenn du auch noch Physik dabei hast, darfst du dir sicher den Stundenplan aussuchen ;-)


    Zur Frage: niemals vorher sagen!
    Ich glaube aber, dass "dienstliche Belange" bei deiner Kombi ziemlich schnell fallen könnten. Du wirst ja schliesslich nicht eingestellt, um langfristig auszufallen. 25% sind sicher das Maximal, was man zugestehen würde. Viel mehr reduzieren kaum Anfänger, würde ich behaupten. Es ist bei uns die Grenze, um den freien Tag zu bekommen, deswegen haben das einige KollegInnen.

  • Nebenbei bemerkt: In NRW legst du beim Unterschreiben des Vertragsangebots (habe gerade den offiziellen Namen vergessen) fest, ob du mit voller oder reduzierter Stelle arbeiten willst. Du musst da keinen Antrag stellen o.ä. (wobei nur auf höchstens 12 Stunden runter gehen darfst, wenn ich mich nicht irre...)
    Das sieht in anderen Bundesländern allerdings anders aus, deswegen musst du noch auf die Hessen warten, die sich äußern (ich wollte das nur richtig stellen, weil oben jemand aus NRW es so darstellte, als wäre das Verfahren anders).

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Stimmt, in NRW kann man das gleich beim Unterschreiben des Vertrages so festlegen. Ich habe meinen Antrag ja später gestellt, deswegen hatte ich das so geschrieben.

  • Nebentätigkeiten sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Das musst du unbedingt berücksichtigen. Dann solltest du dir nichts vormachen: Eine Reduzierung um 25 % bringt jetzt nicht soooooo viel, ichl weiß ja nicht, wie viel Zeit dein Projekt verschlingen wird.

    Das heißt: Kommerzielle Nebetätigkeiten werden eher nicht gestattet.
    Und es gibt keine Möglichkeit vorher einzuschätzen oder darauf Einfluss zu nehmen, ob man eine Teilzeitstelle bekommt oder nicht.


    Wie funktioniert das überhaupt, mit der Teilzeit?
    Immerhin fehlen der Schule dann 25% Unterrichtsstunden und weder können die Kollegen einfach 25% mehr arbeiten können, noch findet sich einfach ein 25% Lehrer...
    Wo nimmt die Schule diese Stunden her? Wird solchen Anträgen häufig statt gegeben oder ist das eher die Ausnahme?


    Ich komme mir mit meinen Fragen ein wenig dämlich vor. Aber ich habe schlicht und einfach noch nie darüber nachgedacht. Also - wie funktioniert das?

  • Ja, die Stunden müssen tatsächlich aufgefangen werden. Doch, die Kollegen können 'mehr Stunden' machen, es reguliert sich über die Jahre, aber nicht wenn alle in Teilzeit gehen;-)
    Es gibt für einige Gründe (Elternzeit, Krankheit, ...) besondere Töpfe, sonst wird es innerhalb des Kollegiums geschoben. Ich habe dieses Jahr 2 Stunden mehr, werde also samt Korrekturpunkte am Ende des Jahres mit 3 Stunden plus rauskommen, die dürfte ich normalerweise nächstes Jahr im Stundenplan weniger haben. Ausser, es gibt immer noch so viel Bedarf. Und das wird es, da wir da das referendarsfreie Halbjahr haben .. Aber dann vielleicht..


    Chili

  • In Hessen musst du gar nichts begründen, nur das Formblatt mit der gewünschten Stundenzahl ausfüllen und auf dem Dienstweg an das Staatliche Schulamt schicken. Ich weiß nicht, ob es immer noch so ist, aber vor ein paar Jahren wurde man bei der Einstellung auch immer gefragt, ob man sofort Teilzeit beantragen will.

  • Nebentätigkeiten sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig

    Das stimmt für Hessen nicht ganz, einige Tätigkeiten sind auch nur anzeigepflichtig (z.B. Autorentätigkeit).

  • In Hessen musst du gar nichts begründen, nur das Formblatt mit der gewünschten Stundenzahl ausfüllen und auf dem Dienstweg an das Staatliche Schulamt schicken. Ich weiß nicht, ob es immer noch so ist, aber vor ein paar Jahren wurde man bei der Einstellung auch immer gefragt, ob man sofort Teilzeit beantragen will.

    Hei! das klingt ja als wären meine Chancen ganz gut?
    Letzendlich werde ich es natürlich einfach probieren müssen. Aber die Neugier ist natürlich sehr stark.

  • Vielen Dank für eure bisherigen Antworten. Schön wie aktiv es hier ist ( :


    Gibt es eigentlich viele Lehrer denen Teilzeit "aus dienstlichen Gründen" über längere Zeit verweigert wird?
    Ich fand es schon angenehm zu glauben, dass so etwas früher oder später möglich ist....

  • Ich frage mich nur gerade, ob ich mich nicht doch gleich "als Teilzeitkraft" bewerben sollte um zu vermeiden, dass ich an eine komplett teilzeitfreindliche Schule gerate in der ich nie reduzieren kann.


    Entschuldigt den Doppel-Post. Gibt es keine Möglichkeit in diesem Forum seinen Beitrag zu bearbeiten?!

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