Vertretungsplan kurzfristige Änderung

  • Hallo zusammen,
    gibt es eine Regelung, wieviel Vorlauf gegeben sein muss für eine Änderung auf dem Vertretungsplan? (zB. Besprechung oder Vertretungsstd.?).
    ZB. Der Stundenplan gibt her, dass ein Lehrer dienstag die erste Schulstunde "frei" hat. Die Ehefrau ist noch arbeiten, der Mann bringt die Kinder in den Kindergarten.
    Einen Tag vorher wird kurzfristig eine Besprechung auf diese Zeit, Dienstag, 1. Stunde gelegt (oder eine Vertretungsstd.). Besteht hier die Pflicht für den Lehrer, diese Stunde für die Schule zu erbringen, oder hat er ein Recht darauf, zB drei Tage vorher eine Änderung bekannt zu bekommen?
    Danke für gute Antworten im Voraus.

  • eine Besprechung in der ersten Stunde? Finde ich extrem ungewöhnlich, weil da sehr viele Kollegen im Unterricht sind.


    Vertretungsstunde: mehrere Tage im Voraus natürlich ankündigen! *Ironie aus, Kopfschütteln an*


    Wie soll man krankheitsbedingte Ausfälle im Voraus planen? Wohl jeder von uns kennt es vermutlich, dass man abends noch dachte, am nächsten Morgen kann man unterrichten, aber über Nacht verschlechterte sich das Befinden. Dafür haben viele Schulen eine Präsenzpflicht.
    Ansonsten kann es durchaus sein, dass sich ein Kollege am späten Nachmittag krank meldet und der Vertretungsplaner kurzfristig umdisponieren muss. Ärgerlich, aber unvermeidlich.

  • Natürlich kann man kranksein nicht planen. Aber wenn ich die 1. Stunde frei habe, dann kann ich da nicht vertreten. Ich habe zwei Kinder, die ich morgens zum Kindergarten und in die Schule fahren muss. Die Vertretungsplanleute könnten mich ja auch erst morgens anrufen und so schnell könnte ich da nicht reagieren.

  • wenn sich jemand für den nächsten Tag krankmeldet, erfährt man am Nachmittag vorher, dass man vertreten muss. Wie soll man das noch früher bekannt geben?

  • Natürlich ist es nachvollziehbar, dass in Krankheitsfällen schnelle Vertretung da sein muss. Aber es wäre doch sehr wünschenswert, dass die Schulleitung einen Lehrer direkt darauf anspricht und persönlich fragt, ob es so kurzfristig (innerhalb 24 h) machbar ist, zumal wenn bekannt ist, dass das Kinder sind und ein berufstätiger Ehepartner.
    Stattdessen finde ich einen Vertretungsplan vor, in letzter Sekunde geändert (nach der Nachschau in der großen Pause), den ich (meine Schuld) dann eben nicht mehr angeschaut habe :-/
    In meinen Augen kein motivierendes Verhalten!

  • Bei uns ist sowas nicht möglich. Das wird dann vertreten von Lehrkräften, die vor Ort sind, oder die Klassen werden aufgeteilt in Patenklassen.


    Sollte das wirklich schon einen Tag vorher bekannt sein, wird freundlich gefragt und wenn es nicht geht, dann eben nicht.

  • ich finde das jetzt nicht so wirklich dramatisch. Ich weiß, dass ich den Vertretungsplan am frühen Abend noch mal lesen muss-- wie die Schüler auch. Von denen wird ja auch verlangt, dass sie ihr Fachmaterial dabeihaben, wenn Vertretung angesagt ist.
    Aber meistens ist der Plan gegen 16 Uhr fertig, und wenn später noch eine mail reinkommen sollte, kann ich eben nur Schmalspurvertretung machen.


    Ich sehe das nicht sooo dramtaisch. Die meisten meiner Kolleginnen haben kleine Kinder und beruftsätige Partner. War bei uns noch nie ein Problem. Vielleicht auch, weil wir wissen, dass der Vertretungsplaner sich alle Mühe gibt, die Vertretungen gerecht zu verteilen, soweit möglich.

  • Bei uns hängt der Vertretungsplan im Lehrerzimmer handgeschrieben. ;) Laut Hamburger Arbeitszeitmodell habe ich eine v-Stunde in der Woche, diese in in meinem Stundenplan eingetragen und da habe ich für Vertretung zur Verfügung zu stehen und sonst eben nicht.

  • Bei uns ist es auch so, dass wir für die erste Stunde immer eine Bereitschaftsstunde haben, an der ein Kollege in einem Zeitraum von 4 Wochen zur ersten Stunde kommen muss und kurzfristig Vertretung übernehmen muss für die Fälle, die erst spontan reinkommen.
    Wenn der Bedarf schon am Vortag erkennbar ist, werden wir auf den Vertretungsplan gesetzt und müssen diese Stunde natürlich auch halten. Es war ja mit Ankündigung. Unsere Stundenpläne werden sowieso zwischen mal geändert, deswegen ist da oft ein wenig "Bewegung" drin.

  • Na ja, es gibt halt Berufe mit festem Arbeitsbeginn, wo man nichts verschieben kann, z.B. im Schichtbetrieb.


    Wenn ich in meinem Stundenplan die erste Stunde frei habe, gehe ich davon aus, dass ich mir an diesem Wochentag keinen Babysitter zu organisieren brauche. Der ist dann also auch nicht spontan verfügbar. So schnell könnte ich also auch nicht spontan eine erste Stunde übernehmen. Was anderes ist es, wenn ich die erste Stunde fest im Plan habe, dann muss ich mir halt eine regelmäßige Lösung ausdenken, aber dafür habe ich ja auch mehr Zeit.


    Bei uns wäre dieser Fall nicht möglich. Jeder Vollzeit-Lehrer hat 2 Vertretungsbereitschaften pro Woche, Teilzeit-Lehrer 1. Während dieser Zeit hat man im Lehrerzimmer anwesend zu sein. So kommt solch spontaner Vertretungsbedarf in der Regel gar nicht vor.

  • Habt ihr denn kein Schulgesetz oder keine allgemeinen Dienstordnung?
    In NRW ist das klar geregelt. Während der allgemeinen Unterrichtszeiten kannst du für Vertretungstätigkeiten eingesetzt werden.

  • Ich frage mich immer wieder, warum es für alles und jedes eine rechtliche Begründung geben soll. Die Gespräche, die mit der schwingenden rechtlichen Keule geführt werden, führen selten zu einem guten Ergebnis: geh' doch einfach zum Vertretungsplanmacher hin, sprich mit ihm und erkläre die Situation. Vielleicht könnt ihr bei "kurzfristigen Vertretungen für die erste Stunde" aushandeln, dass er dich am Mittag vorher anruft, falls du nicht mehr in der Schule bist, um den Vertretungsplan lesen zu können.
    So versuchen wir das bei uns zu handhaben, was im Trubel allerdings nicht immer gelingt.

  • Bei uns kann man immer spontan eingesetzt werden. Wenn ich z.B. regulär erst zur dritten Stunde habe, kommt es auch mal vor, dass ich am Mittag des Vortages erfahre, dass ich in der ersten antanzen muss.
    Am Nachmittag kann ich auch spontan mal eine Stunde länger haben.
    Wenn ich nicht kann, spreche ich unseren Planer an und er versucht, eine Lösung zu finden.

  • Ich habe mich auch gefragt, ob es bei euch keine Bereitschafts- oder Vertretungsstunden im Plan gibt.
    Wenn nicht und mehrere von euch solche Probleme haben, wäre es vielleicht eine Idee, gemeinsam Rahmenbedingungen für Vertretungen abzusprechen (in NRW laut Schulgesetz ist das übrigens eine Aufgabe der Lehrerkonferenz: Grundsätze des Vertretungsplans abzusprechen).


    Wenn es bei euch v-Stunden gibt und diese erste Stunde eine ist: dann ja, dann musst du kurzfristig zur Verfügung stehen. Wenn nicht, dann müsst ihr mal über die Abläufe/ Rahmenbedinungen reden.


    (Wir kriegen den Vertretunsplan übrigens nicht per Mail oder online - alles, was nach meinem Unterrichtsschluss geändert wird, kriege ich also nicht mit. Aber wir haben auch Bereitschaftsstunden und wenn die Not mal sehr groß ist, wird das persönlich mit einem abgesprochen.)

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Wenn ich erst zur 3. Stunde komme oder nach der 5. Stunde Schluss habe, dann habe ich das, dann muss ich auch nicht vertreten.
    Natürlich darf mich der Stundenplaner nett fragen, ob ich bereit wäre evtl. mal früher zu kommen oder länger zu bleiben, aber da jede Stunde bei Teilzeitkräften bei uns bezahlt werden muss, wird es keine solche Varianten geben ;)

  • Ich weiß, dass ich den Vertretungsplan am frühen Abend noch mal lesen muss-- wie die Schüler auch.


    Wir haben zwar auch eine App dafür, wenn da Abends draufgesetzt werden würde, dass ich am nächsten Tag früher kommen muss - das würde ich nicht machen. Und das ist rechtlich auch nicht okay.

  • Wenn es bei euch v-Stunden gibt und diese erste Stunde eine ist: dann ja, dann musst du kurzfristig zur Verfügung stehen


    Bei uns ist das z.B. der Fall, aber diese Bereitschaftsstunde steht im Deputat und die muss ich auch anwesend sein. Wenn sie nicht in Anspruch genommen wird, mache ich halt was anderes (Kaffee trinken, aufräumen, vorbereiten, etc.). Aber trotzdem wird sie mir angerechnet.



    Mehr würde mich die Praxis der Vertretungsstunden in Springstunden interessieren. Wenn ich z.B. die 1. und die 3. Stunde Unterricht habe, bekomme ich häufig morgens dann die 2. noch als Vertretung. Da bin ich mir nicht sicher, ob das auch so okay ist. Ich bin zwar in der Schule, aber ich kann mir da ja z.B. auch irgendwas hinlegen.

  • Kurzfristige Vertretungen in der ersten Stunde sollten nur nach Absprache erfolgen. Bei uns fallen solche Stunden auch oft einfach aus. Aber machen muss man sie wohl, wenn man eingeteilt wird.


    Aber eine "Besprechung" einen Tag vorher anzukündigen geht gar nicht. Ich kann mir nur wenige "wichtige dienstliche Gründe" vorstellen, die das erfordern. Dass der die Besprechung Leitende zufällig Zeit hat, ist kein "wichtiger dienstlicher Grund". Da es für "normale" Lehrkräfte außerhalb der Unterrichts- und Aufsichtszeiten keine regelmäßige Präsenzpflicht gibt, würde ich so eine kurzfristige Einladung dankend ablehnen.


    Gruß !


    Ergänzung:

    Dafür haben viele Schulen eine Präsenzpflicht.


    Die dann auch auf das Deputat angerechnet werden muss...


    ich finde das jetzt nicht so wirklich dramatisch. Ich weiß, dass ich den Vertretungsplan am frühen Abend noch mal lesen muss

    Du bekommst also deinen PC und deinen DSL-Anschluss von der Schule bezahlt?

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    3 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

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