Klassenausflug Samstag Abend- Terrorgefahr

  • Hallo an alle,


    ich werde wahrscheinlich Freikarten für meine 3. Klasse für ein Musical am Samstag 17 Uhr bekommen. Diese Karten kosten sonst 30 Euro pro Person.


    Ich habe das bereits einmal mit meiner Klasse gemacht, damals haben wir einen Zirkus besucht. Ich werde Begleitpersonen dabei haben. Wir fahren mit der Bahn nach Hamburg in die Barclay-Arena und sind ungefähr 19:30 wieder auf dem Rückweg. Dieser Ausflug ist freiwillig und die Eltern geben mir schriftlich, ob ihr Kind mitdarf.


    Nun komme ich aber ins Grübeln. Muss ich den Ausflug genehmigen lassen? Muss ich die aktuelle Terrorlage berücksichtigen? Irgendwelche Hinweise, Ratschläge?


    LG Anja

    • Offizieller Beitrag

    Fahr. Kurz und bündig.
    Ob und wo ein Terroranschlag erfolgt, ist selten vorhersehbar. Und wenn wir uns jetzt alle in unseren Häusern verbarrikadieren, lachen sich die Terroristen ins Fäustchen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich selbst sehe das ja auch so. Und da es freiwillig ist und die Eltern zustimmen, dürfte es ja auch rechtlich sicher sein, trotz erhöhter Sicherheitsstufe. Wollte mich v.a. rechtlich absichern und ich weiß eben nicht, ob ich meine Schulleitung informieren/ um Erlaubnis fragen muss.

  • Ganz unabhängig von Terrorwarnungen würde ich die Veranstaltung nicht als Schulveranstaltung laufen lassen. Wenn das überhaupt geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass dir das dein Schulleiter genehmigt. Wie ist das denn z.B. mit Versicherung?


    Lade die Eltern ein, mit ihrem Kind dann und dann da und da zu sein und dann verteilst du die Karten dort.

  • Wenn es freiwillig an einem Sa um 17.30 ist, dann ist es ja keine "Schulveranstaltung" und erfordert keine Genehmigung durch die Schulleitung. Und wenn ihr die Karten schon bezahlt habt, dann würde ich fahren.
    Und falls es einen Terroranschlag auf diese Einrichtung gibt, glaube ich ich nicht, dass die Eltern dich wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" anzeigen werden. ;)

  • Zur Hauptfrage (Nehme ich trotz Terrorgefahr an Veranstaltungen des öffentlichen Lebens teil?) Das muss jeder selbst wissen. Ich würde fahren.


    Zur Nebenfrage: (Muss ich das genehmigen lassen)
    Also wenn du das mit deiner Klasse machst und/oder das in deiner Schule/Klasse/Klassenraum während der Unterrichtszeit organisiert hast (Ich spreche z.B. von "Vorstellen des Ausflugs", "Austeilen von 'Teilnahmeabfragen'", "Einsammeln von Geld", "Nachfragen, ob jemand mitfährt", oder ...), dann ist das ganz klar eine Schulveranstaltung und muss genehmigt werden. Ich kenne keinen Grund, warum es nicht genehmigt werden sollte.

  • Samstag 17 Uhr? Ich kenne mich rechtlich nicht aus, was macht eine Schulveranstaltung zur Schulveranstaltung und welche Pflichten geht die Schule damit ein, Volker_D?

  • Samstag 17 Uhr schließt keine Schulveranstaltung aus. Einige Schulen machen Klassenfahrten, Schüleraustausch, ... auch über ein Wochenende. Da sind die Schüler auch Samstag Abend, Sonntags, ... unterwegs.
    Lehrer und Schüler sind bei einer Schulveranstaltung versichert. (Was passiert z.B. wenn die Aufsichtsperson(en) krank sind und die Schüler dann nicht fahren können. Wer zahlt/ersetzt die Bus/Zugkosten? Wer haftet für einen Unfall auf dem Weg zur Veranstaltung?, ...)
    Außerdem muss (in den meisten Ländern?!) das Land die Reisekosten des Lehrers zahlen. (Sprich: In diesem Fall die Bus/Zugkosten)

  • Hallo,
    ich würde auf alle Fälle versuchen, die Veranstaltung als Schulveranstaltung deklarieren lassen, denn dann hast Du und die Kinder Versicherungsschutz, wie wenn sie in der Schule wären, bei Privatveranstaltungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, das wird unabhängig vom Bundesland sein!



    Ich finde, alle Veranstaltungen im Rahmen der Schule sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden bzw. zumindest mitgeteilt werden. Der SL hat das Recht zu erfahren, was an seiner Schule läuft!

  • Klärt mich mal bitte über den "gesetzlichen Unfallversicherungsschutz", wenn man auf einer Schulveranstaltung Opfer eines Terroranschlags wird :)


    Ich hatte letztens einen Schulausflug und der Busfahrer hat ein parkendes Auto gestreift. Durch diesen Unfall wurde niemand verletzt und da es 5 km vor dem Heimatort war und der Busfahrer und der Autofahrer die Polizei holen wollen, war absehbar, dass wir nicht zur geplanten Zeit daheim ankommen werden. In Absprache mit der ankommenden Polizei habe ich die Kinder von ihren Eltern abholen lassen. (Wie gesagt: 5 km vor dem Heimatort).
    Ich habe jedes Kind, das abgeholt werden konnte, persönlich den Eltern übergeben. Mit den restlichen Kindern bin ich trotzdem 90min später erst im Heimatort gewesen. (P.S. Es war ein Freitag nachmittag - Schulsekretariat und Schulleitung nicht erreichbar).


    Am Montag gab es keine Kritik wegen der Vorgehensweise von der Schulleitung, aber eine Kollegin meinte, dass die Kinder durch das Abholen der Eltern nicht mehr "versichert" wären.


    Meine Frage: "Warum sollten Kinder, die im Auto der Eltern sitzen, nicht mehr versichert sein?"



    Ich glaube, wir machen uns da als Lehrer mit dem Gedanken des gesetzlichen Versicherungsschutzes für die Kinder wahnsinnig, denn schliesslich erhalten Kinder und auch wir, bei akuten Unfällen definitiv die Behandlungen bezahlt, wenn auch nur von den (gesetzlichen oder privaten) Krankenkassen.


    Ich weiss zwar, dass die Krankenkassen weniger bei Reha zahlen und dass man auch keine Rente bekommt, wenn man einen "privaten" Unfall hat. Aber ansonsten finde ich, dass wir uns nicht verrückt machen sollten, mit diesem "gesetzlichen Unfallversicherungsschutz".


    Nun schaltet mal das Kopfkino an: Kind wird bei Ausflug mit Lehrer durch Terroranschlag verletzt und verliert das Bein. Weil der Lehrer keine Schulveranstaltung angemeldet hat, sondern mit den Kindern privat unterwegs war, erhält das Kind keine Rente, oder was????? Und verklagen die Eltern womöglich den Lehrer???? Auf was? Auf ausstehende Rentenzahlungen?????



    Und mal ganz ehrlich, welches Kind wird im Krankenhaus schlechter behandelt, weil der gesetzliche Unfallversicherungsschutz fehlt und "nur" gesetzliche Krankenkasse die Behandlung übernimmt??



    Kennt irgendwer Fälle, in dem Lehrer von Eltern verklagt wurden sind, weil die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlte, sondern nur die gesetzliche Krankenkasse??

  • 1. Unfälle sind nur ein Punkt. Die Begleitperson kann auch krank werden, die Reisekosten werden ersetzt, ...
    2. Unfälle sind gar nicht so selten. 2008 gab es alleine in NRW 29.000 Wegeunfälle von Schülern. (siehe https://www.unfallkasse-nrw.de…/PM_08_09_Schulanfang.pdf ) Dazu kommen noch die "normalen Unfälle" (Aufsichtspflicht?!)
    3. Deine Kollegin hat unrecht. Natürlich ist der Schüler auch im Auto der Eltern versichert. Sogar bei einer Fahrgemeinschaft sind die versichert. Siehe Seite 10 : http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8030.pdf
    4. Eltern Klagen immer wieder. Bin ich jetzt zu faul zum Suchen. Einfach mal google benutzen. Ich würde wetten, dass die Eltern, die zu Recht klagen, nicht erst zum Lehrer gehen und fragen, ob er den die Veranstaltung auch genehmigen hat lassen. Die Klagen zu Recht sofort ohne das abzufragen.

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