Formfehler bei der Beurlaubung?

  • Hallo liebe Forum Gemeinschaft,
    ich hoffe mir hier eventuell Rat oder Erfahrungen anhören zu können.


    Ich wurde dieses Jahr verbeamtet mit gleichzeitiger Beurlaubung an meine Privatschule ( Hier arbeite ich schon seit 2,3 Jahren als Angestellte).
    Die "eigentlichen" Bedingungen für die Verbeamtung mit gleichzeitiger beurlaubung besagt, dass man sich " verpflichtet" 5 Jahre an der Privatschule zu bleiben,
    Nun wollte ich gerne eine Beamtenstelle , habe diese auch nur bei meiner Privaschule bekommen. Allerdings komme ich mit der Schule nicht gut aus. Grund ist dafür egal.


    Nun habe ich gesehen, dass bei der Verbeamtung auf einem Formblatt ein Fehler gemacht wurden ist. An einer bestimmten Stelle steht bei allen Kollegen die auch verbeamtet wurden , ihre Beurlaubung endet 2020 ( also nach den 5 Jahren) . Nur bei mir steht dort sie endet schon nächstes Jahr.
    Meine Frage: Komm ich damit durch? Dieses ist ja ein Formfehler? Könnte es zu meinem Gunste ( wiel ich ja von der Schule wegmöchte) ausfallen? Kann cih wohl daurauf beharren, dass es aufdem zettel steht? Und dieser vom Regierungspräsidium ist und von diesem auch unterschrieben? Auch ich habe ihn unterschrieben. Eigentlich ist es doch somit ein Vertrag. In dem Gesetz der Privatschulen steht über die Dauer von 5 Jahren garnichts geschrieben. Ich bin jetzt sehr verunsichert und weiß auch nicht wen ich da fragen kann.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch mir da eventuell helfen kann.


    Vielen Dank
    Schmetterlingsfee

  • Also mir wäre das zu heikel. Aufgrund eines Formfehlers fälschlicherweise vorzeitig aus einem Vertrag zu schlüpfen, ist irgendwie unfein. Dafür hätte ich nicht den Nerv.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde da gar nichts machen und das Ganze aussitzen - in diesem speziellen Fall.


    Falls die Daten auf dem Formblatt falsch sind und dennoch auf der Basis des Fehlers korrekt - also mit Ende der Beurlaubung im nächsten Jahr - bearbeitet werden, bist Du ganz ohne ein Wort aus der Nummer wieder raus.
    Ein Formfehler heißt nicht zwingend, dass die falsche Entscheidung rechtsgültig ist. Die Behörde kann sich auf offensichtlichen Irrtum berufen und den Fehler berichtigen - vor allem dann, wenn man darauf hinweist und der Irrtum - hier durch Vergleich mit den anderen Kollegen - offensichtlich ist. Du hast dann keinen Anspruch auf einen ungerechtfertigten Vorteil.


    Durch das "Aussitzen" hättest Du nichts zu verlieren. Wird dem Fehler entsprechend gehandelt, hast Du Glück. Falls nicht, war Dir vorher klar, auf was Du Dich eingelassen hast und Du musst die fünf Jahre bleiben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • => Personalrat

    Kurzes OT:
    Diese gebetsmühlenartig wiederholten Verweise auf den Personalrat finde ich richtig und gut! Für solche Fragen sind die PRs nämlich da. Und nur wenn sie in solchen Angelegenheiten konsequent herangezogen und in die Pflicht genommen werden, ändert sich das Image vom Party- und Wohlfühlgremium und es lassen sich vielleicht auch endlich die Kollegen aufstellen, die zumindest die Bereitschaft haben, sich mit solchen Fragestellungen zu beschäftigen und sich in die Materie einzuarbeiten.

Werbung