Individuelles Beschäftigungsverbot

  • Hallo,
    ich hoffe, jemand hier kann mir helfen!
    Von meiner Ärztin habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Demnach darf ich nur noch 5 Zeitstunden am Tag arbeiten.


    Meine erste Frage lautet nun: Muss ich diese Stunden mit dem Schlüssel 1,6 verrechnen? Bei einer vollen Stelle mit 26 Stunden arbeitet ein Lehrer ja offiziell 42 Stunden (26 x 1,6). Bedeutet eine Arbeitszeitbegrenzung auf 25 Stunden pro Woche also eine Schulstundenanzahl von 15,6?


    Die zweite Frage bezieht sich auf die Teilnahme an Konferenzen, Dienstversammlungen usw. Wenn ich mit meiner normalen Arbeitszeit auf die errechneten 15,6 Stunden komme, darf ich an solchen Zusatzterminen doch nicht teilnehmen, oder?


    Ich hoffe, es weiß jemand Bescheid.
    Leider bekomme ich keine klare Aussage von meinem Schulleiter. Der Personalrat ist in dem Fall auch überfragt.


    So, nun bin ich mal gespannt :gruss:

  • Ich bin nicht in deinem Bundesland.
    Aber als (bayerischer) PR würde ich dem Schulleiter klar machen, dass er sich sicherlich einen Gefallen tut, wenn er sich im Zweifelsfall eher zu deinen Gunsten irrt. Das bedeutet: Ich er soll dir ca.drei Klassen lassen (also ca.12 UR-Stunden) und dich im übrigen deinen Arbeitsaufwand selbst einschätzen lassen. Wenn du dann kommst und erklärst, dass du am Konferenztag leider deine fünf Stunden schon voll hast, dann ist das halt so...
    EDIT: Komisch, dass der Arzt keine Angabe zu Unterrichtsstunden gemacht hat. Das war bei einem ähnlichen Fall bei uns nämlich so.

  • Ich sehe das genauso, wie du es einschätzt, wobei man bei den Konferenzen ja eh auch gucken muss, ob die zu Zeiten liegen, wo du nicht mehr in der Schule sein darfst (z.B: nach 20 Uhr!).
    Aber ja, mit diesen darfst du nicht über die 5 Zeitstunden am Tag kommen. Wenn du also keine 5 Zeitstunden Unterricht hast, dann gehen die Konferenzen noch bis du die Stunden voll hast, du musst dann aber auch wirklich (und da sollte der Schulleiter sich tunlichst dran halten, denn er kann bis zur Freiheitsstrafe sonst bekommen) bei erreichen der Stunden gehen. Auch mitten in der Konferenz. Vorbereitung fällt an dem Tag dann einfach aus!

  • Das ist Quatsch, Susannea. Vor- und Nachbereitung zählt mit zum Arbeiten, als kommt die mit in die Tagesgesamtzeit.Wie soll sie denn am nächsten Tag Unterricht machen, wenn sie ihn nicht vorbereiten konnte?


    Ich denke, dass da Unsicherheit auf beiden Seiten herrscht. Das einfachste wäre m.E., wenn du mit demjenigen sprichst, der das individuelle Beschäftigungsverbot ausgestelllt hat. Das kann ja individuell geändert werden, also auch auf Unterrichtsstunden bezogen. Wichtig ist vor allem, dass das wirklich keine Wochenstundenanzahl ist, sondern eine Tagesbegrenzung (sowas wollen Schulleiter gerne mal umgehen): Bei uns an der Schule durfte eine KOllegin nur 3 Unterrichtsstunden am Tag halten. Nicht einen Tag 4, einen Tag 2 . genau 3!


    Eine eindeutige, gesetzliche Regelung wird es da nicht geben. Der Vorschlag von WillG wirkt recht logisch. Ansonsten: That`s not your job! Du hast das Beschäftigungsverbot, dein Dienstherr muss es ausführen. Alles weitere muss ER dir dazu erzählen.

  • Das ist Quatsch, Susannea. Vor- und Nachbereitung zählt mit zum Arbeiten, als kommt die mit in die Tagesgesamtzeit.Wie soll sie denn am nächsten Tag Unterricht machen, wenn sie ihn nicht vorbereiten konnte?


    Ich denke, dass da Unsicherheit auf beiden Seiten herrscht. Das einfachste wäre m.E., wenn du mit demjenigen sprichst, der das individuelle Beschäftigungsverbot ausgestelllt hat. Das kann ja individuell geändert werden, also auch auf Unterrichtsstunden bezogen. Wichtig ist vor allem, dass das wirklich keine Wochenstundenanzahl ist, sondern eine Tagesbegrenzung (sowas wollen Schulleiter gerne mal umgehen): Bei uns an der Schule durfte eine KOllegin nur 3 Unterrichtsstunden am Tag halten. Nicht einen Tag 4, einen Tag 2 . genau 3!


    Eine eindeutige, gesetzliche Regelung wird es da nicht geben. Der Vorschlag von WillG wirkt recht logisch. Ansonsten: That`s not your job! Du hast das Beschäftigungsverbot, dein Dienstherr muss es ausführen. Alles weitere muss ER dir dazu erzählen.

    Nein, das ist kein Quatsch, sondern geht auch mal problemlos, wenn der Chef sie bei der Konferenz dabei haben will. Klar gehen auch Stunden ohne Vorbereitung oder man macht sie eben an andere Tagen, muss man sich die Zeit eben besser einteilen. Ich kann problemlos einzelne Tage ohne Vorbereitung haben (und habe grundsätzlich nicht an jedem Tag Vorbereitungszeit und Nachbereitungszeit), dann habe ich eben an andere die Zeit gearbeitet (wobei das auch nicht drüber kommen darf insgesamt).

  • Ich hatte damals ein ähnliches Berufsverbot. Das war aber besser formuliert. Da stand dann nämlich, dass ich nur noch 50% arbeiten darf und das wurde dann einfach runtergerechnet. Ich hatte starke Symphysenschmerzen und durfte nicht mehr lange aufrecht stehen.


    Ich würde wirklich beim Arzt nochmal nachhaken.


    LG Anja

  • Wenn ihr Schulleiter sie bei der Konferenz dabei haben will, muss er ihr den Unterricht an diesem Tag verkürzen oder frei geben. Es geht um Arbeitszeit pro Tag - das ist nicht beliebig auf den Rest der Woche/Monat/verbleibende Zeit umrechenbar.
    Sie bekommt das Beschäftigungsverbot ja nicht aus Spaß, damit sie mehr Zeit zum Babyshopping hat....

  • Wenn ihr Schulleiter sie bei der Konferenz dabei haben will, muss er ihr den Unterricht an diesem Tag verkürzen oder frei geben. Es geht um Arbeitszeit pro Tag - das ist nicht beliebig auf den Rest der Woche/Monat/verbleibende Zeit umrechenbar.
    Sie bekommt das Beschäftigungsverbot ja nicht aus Spaß, damit sie mehr Zeit zum Babyshopping hat....

    Genau, es geht um Arbeitszeit am Tag und die restliche Arbeit, die nicht zwingend an dem Tag gemacht werden muss, kann man eben weglassen (wie z.B. Vorbereitung) bzw. so umverteilen, dass sie auch an keinem anderen Tag über die Stunden kommt.


    Das geht natürlich, nirgendwo steht, dass ein Lehrer jeden Tag vorbereiten muss!
    Also nein, er muss nicht unbedingt verkürzen, er darf nur nicht verlangen, dass sie dann zum nächsten Tag noch etwas macht.

    • Offizieller Beitrag

    Susannae, das ist doch total albern, was du sagst.
    Wenn man an einem Tag die Vorbereitung "verschieben" kann, hieße es, dass die anderen Tage eben nicht voll sind. Was bei der Arbeitsverteilung von jemandem mit solchen eingeschränkten Arbeitszeiten nicht sein wird. Wir reden nicht von jemandem "vollkommen gesunden", der am Wochenende eine 12-Stunden-Schicht einlegt, um die Konferenzzeit abzuarbeiten.
    Wenn man auf der anderen Seite damit argumentiert "ach, dann bereiten Sie den Unterricht einfach einmal nicht vor", um eine längere Pflichtarbeits/präsenszeit zu begründen, könnte man einfach sagen, dass die TE die nächsten Monate einfach weniger / gar nicht mehr vorbereitet, dann kann sie doch die eine oder andere Unterrichtsstunde im Stundenplan mehr haben. Braucht sie ja schliesslich nicht vorbereiten...

  • Susannae, das ist doch total albern, was du sagst.
    Wenn man an einem Tag die Vorbereitung "verschieben" kann, hieße es, dass die anderen Tage eben nicht voll sind. Was bei der Arbeitsverteilung von jemandem mit solchen eingeschränkten Arbeitszeiten nicht sein wird. Wir reden nicht von jemandem "vollkommen gesunden", der am Wochenende eine 12-Stunden-Schicht einlegt, um die Konferenzzeit abzuarbeiten.
    Wenn man auf der anderen Seite damit argumentiert "ach, dann bereiten Sie den Unterricht einfach einmal nicht vor", um eine längere Pflichtarbeits/präsenszeit zu begründen, könnte man einfach sagen, dass die TE die nächsten Monate einfach weniger / gar nicht mehr vorbereitet, dann kann sie doch die eine oder andere Unterrichtsstunde im Stundenplan mehr haben. Braucht sie ja schliesslich nicht vorbereiten...

    Sorry, aber das ist deutlich weniger albern als deine Argumentation, denn es geht eben nicht um ständig, sondern um einen Tag. Und ja, bei normalen AN muss dann die Arbeitszeit z.B. auch auf 6 Tage verteilt werden, obwohl man sonst nur eine fünf-Tage-Woche hat. Das gibt das Mutterschutzgesetz nämlich her, hier sind ja nur die Stunde pro Tag (und vom Gesetz generell die 6-Tage-Woche) als Begrenzung vorhanden.
    Also ich bleibe dabei, dann bereitete sie an dem Tag eben mal nicht vor und insgesamt jede Stunden ei bisschen weniger, das wird schon gehen!

  • Lass dir das vom/n der/dem A/Ärzt/in *hihi* genauer aufschlüsseln. Ich habe das damals in Schulstunden aufgeschrieben bekommen. Jeden Tag 4 oder sowas. Konferenzen bin ich normal hin. Kommt halt auf deine Beschwerden an aber ich schätze mal, dass die Ärztin nicht weiter nachgedacht hat, wie die Arbeitszeit an Schulen so verteilt ist.


    Dass die Vorbereitungszeit wegfallen darf, halte ich auch für Käse, Vorbereitungszeit gehört selbstverständlich dazu und muss auch als solche verrechnet werden.

  • Danke für eure Beiträge. Ich werde morgen aber mal die Frauenbeauftragte vom Schulamt anrufen und nachfragen. Ansonsten, falls ich da keine Antwort bekommen, werde ich noch einmal bei meiner Ärztin nachfragen. Eventuell kann sie das Attest dann umformulieren.

  • Dass die Vorbereitungszeit wegfallen darf, halte ich auch für Käse, Vorbereitungszeit gehört selbstverständlich dazu und muss auch als solche verrechnet werden.

    Wer redet denn von wegfallen, denn genauso wie Vorbereitungszeit gehören auch Konferenzen zu der Zeit dazu und die sind ja auch nicht jeden Tag, an dem Tag gibt es eben keine Zeit mehr für Vorbereitung, das ist doch überhaupt kein Problem! So wie es am nächsten Tag eben kein Konferenz gibt!

Werbung