Versetzung weg von unterbesetzter Schule – utopisch?

  • Was kann man tun, um dennoch versetzt zu werden?
    Sich vom übergeordnetem Personalrat beraten lassen/einschalten?
    Konkret: Schulleitung gibt an, es stehen keine anderen Anwärter zur Verfügung, um die Unterbesetzung zu beenden.
    Das kann doch nicht im Umkehrschluss heißen, dass ich für immer an dieser Schule bleiben muss? :(

  • Hallo,


    nein, die Lage ist definitiv nicht aussichtslos. Wenn du schon lange an der Schule bist und deine Gründe nachvollziehbar sind, versetzt das Schulamt/Regierungspräsidium auch mal am Schulleiter vorbei. Vielleicht ist ja deine Wunschschule noch mehr unterversorgt, dann gibt es ein Interesse dich dorthin zu lassen.


    Und wenn dem Schulleiter ein Ersatz für dich angeboten wird, dann ist die Sache durch: Die Begründung "Die anderen Kandidaten sind nicht so gut wie az2015" zieht nicht, er muss einen davon nehmen und dich ziehen lassen.
    (So war es vor zwei Jahren bei mir in BaWü, RP Karlsruhe)


    Deine weiteren Schritte sollten also über deinen Personalreferenten gehen, nicht über den Schulleiter.


    Grüße

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Doch, genau das kann es heißen. Jedenfalls, bis die Unterbesetzung beendet ist. Andersherum kann bei einer Überbesetzung in bestimmten Grenzen ja auch gegen den Willen der AN an andere Schulen abgeordnet werden. Dein Arbeitgeber ist immerhin das entsprechende Bundesland und du hast keinen Arbeitsvertrag, der auf eine bestimmte Schule lautet. Damit setzt dich dein AG dort ein, wo du benötigt wirst. Falls du verbeamtet bist, ist das u.U. noch starrer. Wenn in deiner Region gerade an dieser Schule ein Mangel herrscht, wird eine Versetzung von dieser Schule weg tatsächlich extrem schwer.


    In den von Modal Nodes beschriebenen Fällen besteht aber Aussicht auf Erfolg. Die Bedingungen hat er bereits herausgearbeitet.

  • Bei uns ist es ebenso. Man muss 5 Jahre lang immer wieder einen Antrag stellen. (Was natürlich nicht hilfreich ist, wenn du so schnell wie möglich dort weg willst.)

  • Also in Niedersachsen gibt es keinen bestimmten Zeitraum, nachdem mach versetzt werden muss und in meinem Landkreis ist es derzeit de facto so, dass man sich kaum versetzten lassen kann - Grund ist der Mangel! Es gibt (laut Bezirkspersonalrat) Kollegen, die 10 - 13 erfolglose Versetzungsanträge hinter sich haben.
    Es ist übrigens so, dass die Schulleiter meist eine Freigabe erteilen (was will man auch mit einem Kollegen, der nicht da sein möchte), aber natürlich Ersatz bräuchten, den es wohl so nicht gibt, also genehmigt der Dezernent die Versetzungen nicht...
    Schwierige Situation :(

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt auch darauf an, wie sehr dich die neue Schule will und wo sie ist. Das kann soweit gehen, dass man, sofern neue Schule und deren übergeordnete Behörde mitspielen, für eine Tag aus dem Dienst ausscheidet um dann am nächsten Tag neu eingestellt zu werden (klappt natürlich nicht im selben Schulamtsbezirk oder wie auch immer das im jeweiligen Bundesland heißt). Bei Schulen in der gleichen Stadt kann die aufnehmende Schule ggf. auch Druck machen.

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