Aufbewahrungsfristen private Ergänzungsschule

    • Offizieller Beitrag

    Eine Schülerin hat mich angesprochen mit einer Frage: Sie war 2008 - 2009 auf einer privaten Kosmetikerschule. jetzt braucht sie eine Bescheinigung, dass sie da war. Angeblich kann die Schule aber keine Unterlagen mehr finden. Wir müssen ja unsere Unterlagen bis zu 50 Jahre aufbewahren. Weiß jemand, ob das auch für Privatschulen gilt?


    Ansonsten müsste die Schule ja zumindest noch Rechnungen haben, die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt ja 6 Jahre.

  • Da die Rechnung ein Buchungsbeleg ist, dürfte sie auch nach HGB 10 Jahre aufzubewahren sein - nach Umsatzsteuerrecht sowie.


    Ansonsten vermute ich mal, hängt die Aufbewahungsfrist für andere Unterlagen von der Art der Schule und des Bildungsganges ab. Gerade in der Branche bzw für diesen Berufsabschluss scheint es eine Reihe von Bildungsmöglichkeiten zu geben, von denen viele kaum staatlicher Kontrolle unterliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keinen Grund, warum für Ergänzungsschulen das Gesetz nicht gelten sollte.


    https://www.datenschutz.hessen.de/schuvo.htm



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