Bundeslandwechsel Freigabe

  • Liebe Kollegen,


    ich muss vom Gymnasium in BW nach NRW wechseln. Da der offizielle Bundeslandwechsel offenbar gar nicht funktioniert, will ich eine Freigabeerklärung erwirken, was mit meinen Fächern unproblematisch zu sein scheint. Hat jemand eine Ahnung, ob man mit dieser Freigabe im neuen Bundesland Krankheitsvertretungen übernehmen kann?


    Hätte nie gedacht, dass das alles so kompliziert ist!


    Ich wäre für eine Auskunft total dankbar! :traenen:

  • Ganz viel hängt von den Regelungen im Zielbundesland ab.
    Aus meiner Erfahrung als PR, der gelegentlich BL-Wechsel begleitet hat:


    1.) Warum funktioniert "der offizielle Bundeslandwechsel gar nicht"? Ich habe das durchaus miterlebt, dass er funktioniert. Er ist unberechenbar, weil manchmal Leute jahrelang warten und andere dann schon beim Erstantrag versetzt werden. Aber er funktioniert schon.


    2.) Die Freigabe bedeutet, dass du dich im Zielbundesland am Ausschreibungsverfahren bewerben darfst und dein BL dich gehen lässt, wenn du dort erfolgreich bist. Deinem BL ist es egal, welche Art von Stelle du im Zielbundesland annimmst. Mit anderen Worten dürfte es kein Problem sein, auch eine Krankheitsvertretung anzunehmen. Der Beamtenstatus dürfte dann aber weg sein. Den behältst du nur, wenn du im neuen Bundesland eben eine Beamtenstelle/Planstelle bekommst. Das sind - zumindest meines Wissens - in der Regel keine Krankheitsvertretungen. Normalerweise bleiben dann aber Erfahrungsstufen und Pensionsrücklagen bei einem Wechsel erhalten.


    Außerdem guckst du hier:
    http://www.km.bayern.de/downlo…ndeslaendern_kmk_2001.pdf
    http://www.km.bayern.de/downlo…_d._f._vom_02.03.2012.pdf



    Das sind Links vom bay. KM, die Erlasse sind aber von der KMK und deshalb für ganz Deutschland maßgeblich.


    Mein Tipp: Wende dich an den PR/HPR in deinem Bundesland. Dann wende dich an den HPR im Zielbundesland. Such dir eine Schule, die dich will und sprich mit Zuständigen von der Behörde, die die Einstellung vornehmen (Dezernenten; Schulräte; Schulämter; KM). Das ist der richtige Weg. Das ist aufwändig, aber machbar.

  • Vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen. Klar funktioniert das Lehrertauschverfahren irgendwann, ich habe den Antrag natürlich auch gestellt, es kann aber sein, dass man Jahre wartet und ich ziehe definitiv zum neuen Schuljahr mit meinen Kindern zu meinem Mann, deswegen will ich mich darauf nicht verlassen.Ich habe schon geahnt, dass das mit den Krankheitsvertretungen keine gute Idee ist, weil ich ja in BW wohl beurlaubt ohne Bezüge weiter als Beamtin geführt werde und gar nicht einfach arbeiten darf. Ich gehe den Weg über die Freigabe und die Direktbewerbung an Schulen, in NRW läuft wohl kaum noch was über Leistungsziffer.

  • weil ich ja in BW wohl beurlaubt ohne Bezüge weiter als Beamtin geführt werde und gar nicht einfach arbeiten darf.

    Vorsicht: Zumindest in Bayern ist die Beurlaubung ein eigenständiger Vorgang, der mit der Freigabe nichts zu tun hat. D.h., du musst dafür einen eigenen Antrag stellen, falls das in BaWü auch so geregelt ist.

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