Klausurenrückgabe vor den Konferenzen

  • Hallo,


    ich habe eine rechtliche Frage zu NRW. Meines Wissens müssen Klausuren vor den Zulassungskonferenzen zurück gegeben werden, da die Schüler über ihren Leistungsstand informiert sein sollen. Jedenfalls habe ich ich das vor ein paar Jahren, um 2005/2006 erlebt, als einer Kollegin die Noten für die zweite Arbeit kassiert wurden, weil sie die Arbeiten nicht vor den Halbjahreskonferenzen zurückgegeben hat. Gilt diese Regelung immer noch? Und wo finde ich Informationen dazu?


    Vielen Dank


    Danae

  • Nie gehört, dass das irgendwo in einem Gesetz oder Verordnung steht. Allerdings gibt es Termine, bis zu denen alle Noten im Notenbuch stehen müssen. Und da müssen bei uns auch die Noten für Klausuren drin stehen. Allerdings sind Ausnahmen nach individuellen Absprachen mit Fachlehrern, Klassenlehrer (evt. Schulleitung) möglich. Z.b. Schüler schreibt Klausur erst noch nach, weil er vorher länger krank war oder Lehrer hat noch wenige Tage mehr Korrekturzeit, weil er selbst krank war.
    Daher ergibt es sich, dass die Klausuren und damit die Halbjahresnoten zum Zeitpunkt der Konferenz eigentlich fest stehen müssen. Eine Informationspflicht vor der Konferenz gegenüber den Schüler gibt es in dem Sinne nicht. Fachlehrer geben die Noten der Klausuren/ Tests/ Leistungskontrollen ja dadurch bekannt, dass sie die Arbeiten zurückgeben. Damit sind die Schüler über ihren Leistungsstand informiert. Die letztliche Entscheidung trifft dann der Fachlehrer. Aber dass er diese Entscheidung (z.B. bei 1,5 Notendurchschnitt) schon vor der Konferenz den Schülern mitteilen müsste, wäre mir nicht bekannt.

    • Offizieller Beitrag

    Fachlehrer geben die Noten der Klausuren/ Tests/ Leistungskontrollen ja dadurch bekannt, dass sie die Arbeiten zurückgeben. Damit sind die Schüler über ihren Leistungsstand informiert.

    zum Leistungsstand gehören doch weitaus mehr Dinge als nur die Ergebnisse der Klausuren....

  • Wir wurden vor ein paar Tagen auf der Zeugniskonferenz auch noch mal darauf hingewiesen. Wir wurden auch noch einmal darauf hingewiesen, dass eine KA oder Klausur VOR dem Schreiben der nächsten KA / Klausur zurückgegeben und besprochen werden muss; einem kranken Schüler muss mal aber nicht hinterherlaufen.

  • Mir ging esnicht darum, den Schülern ihre noch zu konferrierende Zeugnisnote bekannt zu geben, sondern, ob sie ihre Klausuren wieder haben müssen. Ich meine mich zu erinnern, dass die Bezirksregierung auf Intervention von Eltern angeordnet hat, die Klausur nicht zu bewerten. Die Eltern sahen die Informationspflicht in dem Sinne vernachlässigt, dass alle Noten vor den Konferenzen vorzuliegen hätten, der Leistungsstand müsse für Eltern, wie Schüler klar ersichtlich sein und dazu gehöre auch, die Klausuren einzusehen.
    Leider habe ich keinen Kontakt mehr zu der Schule, an der das passiert ist, es ist auch mindestens zehn Jahre her. In der ASchO NRW konnte ich nichts finden.

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