Pausenaufsicht Gesamtdauer pro Woche!

  • Moin,


    und wieder neues von unserem Schulleiter :)
    Heute hat er uns mitgeteilt, dass jeder Lehrer 90 Minuten die Woche Aufsicht führen muss.
    Ein Erlass gäbe es auch dazu.
    Bei uns macht aber laut Plan nicht jeder Lehrer 90 Minuten Aufsicht, sondern nur ca. 30 von 100.
    Bei Teilzeitkräften wird es natürlich anteilig berechnet.


    - Gibt es tatsächlich einen Erlass in Niedersachsen, dass Gymnasiallehrer 90 Minuten Aufsicht führen müssen in der Woche?

  • Den Erlass möge er einmal genau benennen ;) Eine Vorgabe, wie lange genau eine Lehrkraft pro Woche Aufsicht zu führen hat, exisitiert meines WIssens nach nicht. Gleichwohl ist geregelt, was alles durch Aufsichten abzudecken ist (z.B. auch sämtliche außerschulischen, aber schulbezogenen Veranstaltungen). Die sich daraus ergebenden Aufsichten sind unter Beachtung von Teilzeit/Vollzeit auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte zu verteilen. Es können weiterhin auch Mitarbeiter der Schule damit betraut werden, die Übertragung auf andere Personen hingegen ist ausgeschlossen.


    Quellen: (1) http://www.nibis.ni.schule.de/…rial/aufsichtspflicht.pdf
    (2) https://www.landesschulbehoerd…tion/aufsicht-und-haftung


    Auf der anderen Seite muss der Schulleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nicht mehr als die vorgeschriebene Arbeitszeit von im Jahresmittel wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Gehen dabei schon 1,5 Stunden alleine für Aufsichten drauf, kommt er möglicherweise schnell in Erklärungsnot.

  • Moin,


    es gibt bei uns eine 45 minütige Mittagsaufsicht.
    Diese wurde bis vor kurzem mit einer Schulstunde angerechnet.
    Nun wird diese nicht mehr angerechnet, mit der Begründung jede Lehrkraft müsste 90 Minuten pro Woche Aufsicht führen.
    Ich habe eine 23.5 Stunden Stelle, und komme in der Woche schon ohne Aufsicht auf über 40 Stunden.
    Natürlich mit meiner Schreibtischarbeit zu Hause.

  • Die Anrechnung der Mittagsaufsicht mit einer Schulstunde ist nicht unbedingt üblich. Wurde das bisher so gehandhabt und jetzt nicht mehr, bedeutet das eine 45min Mehrarbeit im Vergleich zu vorher. Der Schulleiter wird auf Nachfrage sicher erörtern können, an welcher Stelle diese 45 min nun eingespart werden sollen. Unabhängig davon kann die Schulleitung sicher den entsprechenden Erlass benennen...würde mich persönlich auch interessieren. So oder so darf dies aber nicht zu einer Arbeitszeit von >40 Stunden/Woche im Jahresmittel führen, dann sind andere Arbeiten entsprechend geringer zu gewichten...wer viel Aufsicht führt, wird dann vlt. nicht am Tag der offenen Tür eingesetzt, muss keine Zeugnisse schreiben o.ä. ;)

  • Bei uns wird die Mittagspausenaufsicht (60 min.) hälftig auf das Stundenkontingent angerechnet (also 30 min.) - mit dem Argument, da hierfür keine Vor- und Nachbereitungen erforderlich sind (was ich ich legitim finde). Zusätzlich muss jede Vollzeitkraft 60 min. Pausenaufsicht führen. Teilzeitler entsprechend weniger.

  • Moin,


    es gibt bei uns eine 45 minütige Mittagsaufsicht.
    Diese wurde bis vor kurzem mit einer Schulstunde angerechnet.
    Nun wird diese nicht mehr angerechnet, mit der Begründung jede Lehrkraft müsste 90 Minuten pro Woche Aufsicht führen.

    Seid ihr Ganztagsschule? Dann ist dieses Vorgehen m.E. nach nicht zulässig, denn der Erlass sagt ganz klar:

    Zitat

    6. Lehrkräfte an der Ganztagsschule
    6.1 Lehrkräfte an Ganztagsschulen sind verpflichtet, neben Unterricht auch außerunterrichtliche Angebote durchzuführen.
    6.2 Lehrerstunden sind neben Unterricht insbesondere für außerunterrichtliche Angebote zu nutzen, die die Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht individuell fördern.
    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    Und:

    Zitat

    3.5 Ausgestaltung des Tagesablaufes - Zeit zur freien Gestaltung
    Nach Nr. 2.12 trägt die Ganztagsschule Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler über den Tag verteilt Zeit zur freien Gestaltung haben. Den Schülerinnen und Schülern ist insbesondere eine angemessene Mittagspause einzuräumen (s. Bezugserlass zu a)).

    http://www.schure.de/22410/34,81005.htm
    Auf schriflticher Anweisung bestehen und (Bezirks-)Personalrat einschalten!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • es gibt bei uns eine 45 minütige Mittagsaufsicht.
    Diese wurde bis vor kurzem mit einer Schulstunde angerechnet.

    Seid ihr offiziell Ganztagsschule? Denn nur dann wäre irgendeine Anrechnung der Mittagsaufsicht rechtens (ich bin jetzt zu faul zum Nachschlagen, ich meine 50% sind in dem Fall zulässig). Ansonsten ist es in NDS nicht vorgesehen, dass Aufsichten angerechnet werden.


    Grundsätzlich muss auf dem ganzen Schulgelände (und angrenzenden Gebieten bei Bedarf, z.B. Bushaltestellen) eine Aufsicht sichergestellt sein. Längere Aufsichten (wie die 45 Min. Mittagspause) könnte man ja auch aufteilen auf 2x 22,5 Minuten (mit einer "Übergabe" in der Mitte), so dass die Aufsicht führenden Kollegen auch noch selbst ein wenig Mittagspause machen können...

  • Seid ihr offiziell Ganztagsschule? Denn nur dann wäre irgendeine Anrechnung der Mittagsaufsicht rechtens (ich bin jetzt zu faul zum Nachschlagen, ich meine 50% sind in dem Fall zulässig). Ansonsten ist es in NDS nicht vorgesehen, dass Aufsichten angerechnet werden.

    Falsch. Wenn es eine Ganztagsschule ist, dann MUSS die Mittagsaufsicht zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden, siehe Erlass! Das ist keine verhandelbare Kann-Regelung, sondern individuelles Recht jeder einzelnen Lehrkraft!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Wenn es eine Ganztagsschule ist, dann MUSS die Mittagsaufsicht zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden,

    Sag ich doch - wir haben nur die zwei verschiedenen Blickwinkel gewählt:
    Mikael: Ist es eine GTS, dann wird es angerechnet.
    Bear: Ist es keine GTS, dann wird es nicht angerechnet.

  • Im Übrigen hatten sich unsere Antworten überschnitten - wenn ich Mikaels Antwort während meines Schreibens angezeigt bekommen hätte, hätte ich (da inhaltlich volle Zustimmung zu M.) meine Antwort sparen können.

  • Moin,


    vielen Dank für eure Antworten. Wir sind eine Ganztagsschule.
    Also muss die Mittagsaufsicht generell zu 1/2 angerechnet werden.
    Alle anderen Aufsichten (Pausenaufsichten) sind Teil meines Jobs, richtig?

  • Alle anderen Aufsichten (Pausenaufsichten) sind Teil meines Jobs, richtig?

    Kommt drauf an. Falls es sich um eine "Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung" im Rahmen des Ganztagsangebots handelt, werden diese zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet (wie die Mittagspausenaufsicht).


    Machst du aber z.B. "Aufsicht" im Rahmen z.B. einer Hausaufgabenbetreuungsstunde im Rahmen des Ganztagesangebots und bietest dabei qualifizierte Beratung an, d.h. gibst den Schülern Hilfestellung usw., dann wird das sogar voll auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.


    Lies dir den Erlass zur Ganztagsschule durch und verstehe ihn! Lasst euch nicht über den Tisch ziehen. Es handelt sich hier um einen individuellen Rechtsanspruch!


    Gruß !

  • Moin,


    Hausaufgabenbetreuung wird bei uns voll angerechnet.
    Ich meinte eher die 10-20 Minuten Aufsichten in den Pausen, und die 15 Minuten Busaufsicht am Morgen :)
    Interessant wäre noch in welcher Stundenzahl Konferenzen, Elternsprechtage und pädagogische Tage im Schuljahr stattfinden dürfen.
    Gibt es da auch einen Regelung, oder einen Erlass der das regelt?

  • Moin,


    ich hole dieses Thema aus gegebenen Anlass noch mal hoch.
    Unserere Mittagsaufsicht wird nur als 1/2 Schulstunde angerechnet.
    Das heißt, dass wir in der Woche 110 Minuten Aufsicht führen.
    Davon werden nur 22,5 Minuten angerechnet (1/2 Schulstunde).
    Somit mache ich in der Woche 87,5 Minuten Aufsicht, die nicht angerechnet werden.
    Ist das rechtens? 2 Schulstunden ohne Bezahlung arbeiten, finde ich schon sehr fraglich.

  • Hallo,
    wichtig ist zu beachten, dass eine Unterrichtsstunde = 90 Minuten Arbeitszeit sind! D.h. 45 Minuten Unterrichtszeit + Zeit für die Vor- und Nachbereitung. Aus diesem Grund wird auch bei uns die Mittagessenaufsicht als 45 Minuten (= 1/2 Unterrichtsstunde) gewertet, weil es hierfür ja nun keine Vor- und Nachbereitung von Unterricht gibt. (Bei uns machen die Kollegen deshalb in der Regel zweimal Mittagessenaufsicht, so dass sie dann im Gegenzug dafür eine Stunde Unterrichtsentlastung bekommen.)
    Wenn du also knapp 90 Minuten Aufsicht in der Woche machst, dann entspricht dies "nur" einer Unterrichtsstunde mit Vor- und Nachbereitung und nicht zwei Unterrichtsstunden!

  • Moin,


    das ist mir klar.
    Aber ich mache die Woche 110 Minuten Aufsicht, und bekomme 22,5 Minuten (1/2 Unterrichtsstunde) angerechnet.
    Somit mache ich knapp 90 Minuten ohne Anrechnung, und meine Frage wäre ob dies rechtens ist.

  • ja das ist rechtens. Normale Pausenaufsichten zählen zu den Dienstpflichten, so wie Konferenzen, Besprechungen usw. Die werden leider nicht auf das Deputat angerechnet.

  • Für Niedersachsen gilt:


    Mittagspausenaufsicht im Rahmen des Ganztagsangebots muss zur Hälfte angerechnet werden laut Ganztagserlass, und zwar jede einzelne Mittagspausenaufsicht. Für "normale" Pausenaufsichten gibt es keine Anrechnung, andere Aufsichten im Rahmen des Ganztagsangebots (z.B. Zeiten freier Beschäftigung für Schüler) müssen wiederum zur Hälfte angerechnet werden, Unterrichtsangebote, Hausaufgabenbetreuung, AGs usw. im Rahmen des Ganztagsangebots müssen wie Unterrichtsstunden (also voll!) angerechnet werden. Das steht im Ganztagserlass, da hat der Schulleiter keinen Spielraum!


    Wenn die individuelle Belastung durch sonstige Pausenaufsichten zu groß ist, sollte darauf geachtet werden, dass das Kollegium gleichmäßig belastet ist. Ein "Aufsichtenkonzept", in dem alles schriftlich fixiert ist, empfiehlt sich. Ansonsten hilft nur, eine individuelle zeitliche Buchführung: Nehmen die Aufsichten zuviel Zeit ein, muss man eben woanders einsparen (z.B. Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Ausflüge mit den Schülern, Klassenreisen, nicht-verpflichtende Tests,...). Dazu bist du indirekt sogar verpflichtet, da du einen Gestaltungsspielraum bei der Verteilung deiner Arbeitszeit hast, und du auch zur Gesunderhaltung deiner Arbeitskraft verpflichtet bist, was andauernde Überstunden verbietet! Bezahlt wirst du im Jahresmittel zudem für 40 Zeitstunden pro Woche bei ca. 46 Wochen pro Kalenderjahr. Alles, was du darüber arbeitest, schenkst du dem Dienstherrn und sorgst damit dafür, dass sich die Situation nicht bessert!


    Gruß !

  • Gibt es für die Pausenaufsichten kein Maximum?
    Meine mal was von 60 Minuten gelesen zu haben, Mittagsaufsicht natürlich nicht mit drin.
    Ohne Maximum, könnte man ja Lehrer theoretisch auch für 180 Minuten die Woche einplanen :)

  • Nein eine offizielle Obergrenze pro Lehre_in gibt's nicht. Die Pausenaufsichten richten sich nach den Gegebebheiten deiner Schule (Anzahl der Schulhöfe, der Schüler_innen, evtl. Busaufsicht etc.)
    Die GeKo o. Lehrerkonferenz legt die Verteilung fest. Auf gerechte Verteilung ist zu achten. Teilzeitkräfte entsprechend ihres Deputats, Schwangere sind ausgenommen, ebenso ist auf Schwerbehinderte Rücksicht zu nehmen.

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