Bitte um Entlassung/Kündigung - Möglichkeit zur erneuten Bewerbung/späteren Lehrertätigkeit?

  • Die erste, sinnvolle und schnelle Zwischenlösung für dich wäre wohl, dem Rektor und Stundenplaner klar zu machen, dass dein Privatfahrzeug ebenfalls nicht mehr für Dienstfahrten zur Verfügung steht. Das ergibt sich m.E. bereits aus Versicherungsgründen, meine Kfz-Versicherung deckt beispielsweise nur den privaten Gebrauch ab. Dann hilft es sehr, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und bei Überbelastung auch einmal Nein zu sagen.


    Das klingt erst einmal nicht nach Antworten auf deine Frage, ich befürchte anhand der Schilderung aber, dass eine Versetzung nicht unbedingt die Lösung ist, wenn du an der neuen Schule wieder alles mit dir machen lässt.
    Daher nun zur Frage: Werden nach der erfolgreichen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach wie vor die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt (Alter, Gesundheit, Führungszeugnis...), dann steht einer erneuten Verbeamtung grundsätzlich nichts im Weg. Problematisch könnte aber der Umgang mit den Altersrückstellungen in PKV und vor allem der Pensionsanspruch sein, da die erworbenen Ansprüche i.d.R. erlöschen dürften und man mit der Entlassung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird.

  • Ich bin hier im Forum meistens nur stille Mitleserin, aber wenn ich sowas lese, platzt mir echt der Kragen! Bist Du sicher, dass man Dich wegen des Lehrermangels nicht gehen lässt? Oder doch eher wegen Deiner unbändigen Aufopferungsbereitschaft! Vielleicht solltest Du dem Schulleiter auch mal etwas lauter was ins Ohr flüstern, offensichtlich nützt's ja was.

  • Wenn es nicht auszuhalten ist, würde ich wohl irgendwann bei der Bezirksregierung die Entlassung einreichen und schauen, ob sie mir dann was neues anbieten, ohne mich zu entlassen.
    Du kannst die Kündigung innerhalb von 14 Tagen noch zurückziehen. Zumindest hier bei mir in Köln und Düsseldorf.
    Informier dich darüber. Das würde auf jeden Fall Druck ausüben und klar machen, dass es dir reicht. Wenn du noch nicht über der Altersgrenze für eine neue Verbeamtung bist... kann das doch gut klappen.[spoiler][/spoiler]

  • Meine Frage: Kann man, nachdem man auf eigenen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, erneut an dem ganz normalen Bewerbungsverfahren teilnehmen und als angestellter Lehrer arbeiten oder evtl. sogar neu verbeamtet werden?
    seln

    Au eigener Erfahrung: Einmal im System drin heisst buckeln und krass ausgedrückt "Schnauze halten" . Wie es dir geht, ist völlig uninteressant. Von daher ist das wahrscheinlich die einfachste Möglichkeit, die Schule zu wechseln.

  • Wow erstmal danke, dass trotz des alten Themas noch und auch so schnell Antworten kamen.
    @augsburg ja das versuche ich ja :) nur "wenn es keinen gibt, der an die Schule kommt / will, kann ich ja nicht weg....."


    @Mila ja das hatte ich ja vor, wollte mich vorher aber etwas 'abischern' ....


    @Seph wie soll das mit dem KFZ gehn? Muss ja auch irgendwie an die Schule kommen... die andere Lehrerin wohnt 2 min Fußweg weg....


    Versteht mich nicht falsch... die Arbeit mit den Kids und alles macht trotzdem riesen Spaß und die Kollegen sind auch nett etc. es ist halt eine sehr kleine Schule mit 4 Lehrern + Rektor also 2 an jedem Standort....
    daher dann die unzähligen Aufgaben und und und ....


    klar sage ich das auch dem Schulleiter nur "was soll er machen, so sind halt die Rahmenbedingungen hier" (re ist halt auch schon 'älter' und naja :) ) und die andere Lehrerin "kennt er halt schon 30 Jahre" ..... (er ist ja auch sehr nett und hat z.B. dafür gesorgt, dass ich die Fahrtkosten noch extra vom Schulamt erstattet bekomme und alles aber ist halt trotzdem alles einfach puh.....


    zumindest dieses Schuljahr übernimmt er auch mal Pausenaufsichten (falls nichts "dazwischen kommt" so dass ich mal 2 Pausen in der Woche "frei" habe....


    also Versetzungsanträge stelle ich jedes Jahr ganz normal... letzes Jahr auch sehr großzügig im fast 100KM Umkreis (dass es zumindest 'nur'1h ´Fahrt wäre "nach Hause" zur Familie und Kind (lebt bei der Mama)
    mit "GEW" und Personalrat" nur der 'mediengehypte modebegriff "lehrermangel" gibt wohl für alles einen "Freifahrtschein", mein Rektor sagt auch immer, dass er den Antrag unterstützt etc.


    wollte dieses Jahr dann auch meine Stunden auf 20 reduzieren wegen "zu viel Arbeit" etc. dies geht natürlich nicht.... und wegen dem Kind auch schlecht, da es ja "nicht bei mir wohnt" ....


    planen mit meiner Frau geht auch schlecht, da man(n) ja jedes Jahr hofft "weg zu kommen" ....


    und ehm Alter und Gesundheit etc. sollte alles passen (noch) :)


    nur die Frage ist halt stellen die dann halt jdn neu/wieder ein, der "kurz vorher gekündigt hat" ist ja scheinbar ein "riesiger Prozess" sich da 'auf eigenem Wunsch aus dem Lebenszeitbeamtenverhältnis entlassen zu lassen....
    oder ist man(n) dann auf ner "roten Liste" oder so weil man da so "Probleme" gemacht hat....


    "krank sein" "darf man auch nicht",weil ja keine "Kollegen" da sind.... eine Kollegin ist grad krank, da musste ich dann z.T. 4 Klassen auf einmal unterrichtne die Woche und wurde von "Eltern unterstützt" ....


    alles 'doof' halt....

    • Offizieller Beitrag

    Von Gewerkschaften zu erwarten, dass sie bei VS/AO im konkreten Einzelfall irgendwas tun oder sagen können, ist halt auch eher, wie wenn man zur Krankenkasse geht und dort im Büro was am Zahn gemacht haben möchte um dann genervt zu sein, wenn es nicht passiert. Zuständig wäre der Zahnarzt gewesen.


    Zuständig in diesem Falle sind Personalräte.
    Welcher hängt vom Bundesland und vom Verfahren ab: schulamtsintern bestimmt meist der Gesamt/Bezirkspersonalrat mit, der auch Mitwirkung bei der Vorbereitung im landesinternen und Ländertauschverfahren hat.
    In letzteren Verfahren hat dann der ÖPR nach Einleitung der Maßnahme Mitbestimmung.


    Mal grundsätzlich was zu Versetzungen:
    Es gibt ein Recht darauf, Versetzung zu beantragen, aber es gibt kein Recht auf Versetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Das ist das Problem. Was es gibt, ist eine Vereinbarung der KMK, dass nach zwei Versetzungsanträgen eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen soll. Leider eine soll-Bestimmung. Die sehr oft massiv überschritten wird.


    Entschieden wird im Schulamt/der entsprechenden Behörde, nicht an der Schule.
    Das Ranking der Kriterien für erfolgreiche Versetzung ist
    - Familienzusammenführung, Kinderbetreuung (Härtefälle und SBV haben Vorrang)
    - Pflege, Krankheits/Gesundheitsfragen (Härtefälle siehe oben)
    - andere soziale und organisatorische Gründe (Fahrtzeiten, xyz)
    - Gründe der beruflichen Entwicklung/Zufriedenheit.


    Das liegt daran, dass es die ersten Punkte aufgrund anderer Gesetzesnormen (AGG, Sozialgesetzbuch) privilegiert sind. Der letzte Punkt, so sehr er auch persönliches Leid und Schwierigkeiten nach sich ziehen kann, gilt in den Ämtern eher als „Luxusproblem“, was für die Betroffenen sehr hart sein kann. Bei Arbeitsüberlastung ist man oft der Meinung, das müsse und könne vor Ort abgestellt werden. Was sicher auch stimmt, einem aber nichts hilft, wenn es vor Ort einfach nicht getan wird. Aus welchen Gründen auch immer.


    Was man tun kann, ist sich an den zuständigen Gesamt/Bezirkspersonalrat zu wenden. Die dort Zuständigen können ggf. direkten Kontakt mit Dezernenten/Schulräten aufnehmen und im direkten Gespräch die Anliegen verhandeln. Da sie bei VS/AO in der Mitbestimmung sind und somit auch vor Vorlage der Maßnahme Informationsrecht und damit Mitwirkung haben, funktioniert das oft recht gut. Natürlich im Rahmen des individuellen Verhandlungsgeschick auf Seiten des PR und der Ansprechbarkeit des zuständigen Dezernenten/Schulaufsichtsbeamten.
    Wichtig ist eine gute Begründung und Vorbereitung des Gesprächs. Und Dranbleiben, Dranbleiben, Dranbleiben.


    Der örtliche Personalrat, so es einen gibt, kann flankierend tätig werden, zB dadurch, dass beantragt wird, dass der Schulleiter eine „Freigabe“ (eigentlich eine wohlwollende Stellungnahme) erteilt.


    Wichtig: Zu jedem abgelehnten Antrag kann man einen Widerspruch schreiben, das generiert auch wieder Arbeit im Amt, schickt man ihn cc an den Gesamt/Bezirkspersonalrat, hat dieser wieder einen weiteren Hebel / Gesprächsanlass. Hast du das jedes Mal getan?


    Eine Garantie kann kein noch so gewiefter oder kompetenter Personalrat geben. Die Letztentscheidung liegt beim Amt. Allerdings kenne ich keinen Fall, bei dem es unter richtiger Einbindung und Mitwirkung aller PRen mehr als 4 Anläufe gedauert hat.


    Zur Kündigung kann man nur sehr bedingt raten. Die Wiedereinstellung als Angestellter oder gar auf einer beamteten Planstelle ist genau so wenig garantiert wie eine Versetzung, das Risiko nachher ohne alles dazustehen ist da. Aus gesundheitlichen Gründen ziehen manche Menschen diese Option, das wäre aber der allerletzte Schritt zur Selbstrettung und muss finanziell gut überlegt sein.
    Ob eine Kündigung, die nur als Drohung/Erpressungsversuch gemeint ist, eine schlaue Idee ist, hängt davon ab, wie der / die Zuständige darauf reagiert. Und da kann das Spektrum, sag ich mal aus Erfahrung, von ganz Tiefschwarz zu Strahlendweiß rangieren.


    Langer Rede kurzer Sinn: Beamte können auf keinem Wege eine Versetzung gegen den Willen des Amtes durchsetzen. Und an dieser Tatsache können auch Gewerkschaft und Personalräte nichts dran ändern. Helfen können - siehe oben - geschicktes Agieren und die (übergeordneten) Personalräte, nicht aber die Gewerkschaft (außer durch gute Informationen über geschickte Handlungsweisen), weil diese schlicht keinen Zugriff auf die Einzelfälle hat.


    Was ich dir also raten würde: setze dich mit deinem Bezirks-PR ins Benehmen, sieh zu, ob vielleicht jenseits der Versetzung erstmal eine Abordnung mit den Ziel der Versetzung rausgehandelt werden kann, schreibe Widersprüche bei Ablehnungen (darauf muss man dir die Ablehnung schriftlich begründen, ist die Begründung nicht stichhaltig, kann der Bezirks-PR nachhaken). Einschränkend und wahrheitsgetreu muss aber schon gesagt werden, dass ein Fall, in dem keine sozialen Härten bei gleichzeitigem Lehrermangel vorliegen, auch für hoch engagierte PRen ein harte Nuss werden könnte.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.


  • @Seph wie soll das mit dem KFZ gehn? Muss ja auch irgendwie an die Schule kommen... die andere Lehrerin wohnt 2 min Fußweg weg....

    Es gibt einen riesen Unterschied zwischen Weg zur Arbeit und von der Arbeit wieder nach Hause, dessen Ausgestaltung eine rein private Angelegenheit ist und einer dienstlich angeordneten Reisetätigkeit, für die der AG den entsprechenden Zeitrahmen und/oder Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellen und finanzieren muss.

  • sowie 2 Standorte --> nie Pausen da ich immer hin und herfahren muss (einziger Lehrer mit Volldeputat an der Schule bze. die andere Lehrerin mag an den schwierigen Standort nicht fahren und hat ihre 2 Autos "verliehen" damit sie nicht rüber muss und flüstert bei der Stundenplanplanung eh immer dem Rektor ins Ohr...), zusätzlich für alle dann noch "Postbote" und Papier hin und herfahren etc. spielen muss und noch die üblichen 1000 Dienste (HP, BFC, 1. Helfer etc. etc. etc.) übernehmen muss, der Rektor auch alle Arbeit sehr gern abwälzt etc. und wegen der Familie natürlich will / muss ich da endlich weg, sonst bin ich in einem Jahr Burnout reif :(


    Mit dem KFZ zur Schule fahren ist was anderes als Aufgaben (Postbote ...) im Auftrag der Schule zu erledigen.



    Zitat

    (er ist ja auch sehr nett und hat z.B. dafür gesorgt, dass ich die Fahrtkosten noch extra vom Schulamt erstattet bekomme und alles aber ist halt trotzdem alles einfach puh.....


    Das ist nicht nett, dass ist günstig für die alle.
    Sein privates KFZ während der Arbeitszeit für die Arbeit zu nutzen - würde ich nicht machen. Ich besitze zB kein Auto und würde dafür auch keines Anschaffen. Taxi, Bus, Bahn, Dienstfahrzeug, die Entscheidung liegt beim Schulamt.
    Klingt definitiv eher nach, du bist zu nett und daher wird es mit dir gemacht.
    Im Prinzip ist ja jeder Wechsel des Standortes eine Dienstreise.


    "wenn es keinen gibt, der an die Schule kommt / will, kann ich ja nicht weg....."




    "krank sein" "darf man auch nicht",weil ja keine "Kollegen" da sind.... eine Kollegin ist grad krank, da musste ich dann z.T. 4 Klassen auf einmal unterrichtne die Woche und wurde von "Eltern unterstützt" ....

    4 Klassen auf einmal? Hast du das schriftlich vom Chef? So kannst du ja keine Aufsichtspflicht erfüllen. Da würde ich deutlich eine Überlastungsanzeige stellen.
    Und "krank sein" sollte man, wenn man es ist. Wenn du morgen sonst wegen Überlastung oder unterdrückter Krankheit umkippst und im Krankenhaus wieder aufwachst hat es erst Recht keinem geholfen.


    Fürsorgepflicht heißt das Stichwort, das solltest du mal deutlich bei deinem Chef sagen.
    Er hat ja auch keinen Vorteil, wenn ein Kollege dann wegen Überlastung dauerhaft ausfällt.

  • Ich hab den Sprung ins kalte Wasser gewagt und nach 20 Jahren trotz Lebenszeitverbeamtung (Kommune, nicht Staat) und A13z fristlos gekündigt.
    Dann war ich 6 Wochen arbeitslos und habe festgestellt, dass mir das Unterrichten fehlt.
    Zum Schuljahresanfang habe ich eine befristete Stelle an einer staatlichen Mittelschule bekommen, arbeite 16 Stunden für E11, Gruppe 1.
    (Ob das so bleibt, weiß ich noch nicht, vielleicht können die mir meine 20 Jahre ja doch noch irgendwie anerkennen, muss ich mal nachfragen...)


    Fazit: Ich bin der glücklichste Mensch auf Gottes Erdboden. <3


    Wenn ich mir deine Geschichte so durchlese, SanFRANZisco, dann kann ich gar nicht glauben, dass du das so mitmachst.
    Wenn du dir vorstellen könntest, vorerst auf den Beamtenstatus zu verzichten und auch mit deutlich weniger Geld zurecht kämest, dann würde ich dir allen Ernstes raten, die Entlassung in Betracht zu ziehen.


    Ich selber werde nicht mehr verbeamtet, weil ich 51 bin, und das Geld sitzt mir nicht ganz so im Nacken, weil mein Mann meine Entscheidung mitträgt.
    Aber davon abgesehen war es das einzig Richtige, meine alte Schule und auch die Schulform bewusst zu verlassen.


  • Zum Schuljahresanfang habe ich eine befristete Stelle an einer staatlichen Mittelschule bekommen, arbeite 16 Stunden für E11, Gruppe 1.
    (Ob das so bleibt, weiß ich noch nicht, vielleicht können die mir meine 20 Jahre ja doch noch irgendwie anerkennen, muss ich mal nachfragen...)

    Sodala, kleines Update:
    Ich habe tatsächlich bei der Bezügestelle angerufen und freundlich nachgefragt.. und siehe da:
    Die neue Eingruppierung wurde bereits gespeichert.
    Ich werde also künftig mit E11, Gruppe 5 bezahlt.


    In meinem Fall bedeutet das tatsächlich keinen (!) Verlust, weil die teure PKV und das Spritgeld wegfallen.
    Statt dessen hab ich jetzt eine tolle SL, tolle KuK und tolle SuS.
    Herz, was willst du mehr? :love:

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