Bitte um Entlassung/Kündigung - Möglichkeit zur erneuten Bewerbung/späteren Lehrertätigkeit?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich bin seit einem halben Jahr verbeamtete Sek-II-Lehrerin auf Probe an einer Gesamtschule im Aufbau im Kölner Raum. Mittlerweile bereue ich es, die Stelle angenommen zu haben, da ich vor allem mit der sehr herausfordernden Schülerschaft nicht zurecht komme. Ich komme an meine Belastungsgrenzen - geschuldet durch Disziplinprobleme, aber auch durch die viele Mehrarbeit dadurch, dass sich die Schule im Aufbau befindet.
    Ich hatte noch keine Revision, sehe aber, wenn es so weiter läuft, meine Probezeit gefährdet und somit auch die Chance, mich regulär versetzen zu lassen. Ich spiele nun mit dem Gedanken zu kündigen bzw. um Entlassung zu bitten, um mir eine Auszeit zu nehmen. Ich kann mir gut vorstellen, auf´s Land zu ziehen, mich neu zu bewerben und dort als Lehrerin zu arbeiten.
    Meine Frage: Kann man, nachdem man auf eigenen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, erneut an dem ganz normalen Bewerbungsverfahren teilnehmen und als angestellter Lehrer arbeiten oder evtl. sogar neu verbeamtet werden?


    Natürlich werde ich nicht vorschnell eine so schwerwiegende Entscheidung treffen, aber ich habe einfach zu dieser Frage bisher im Internet und auch im Gespräch mit einer Personalrätin keine eindeutige Rückmeldung bekommen und vielleicht finde ich ja hier jemanden in einer ähnlichen Situation.
    Über Erfahrungen und Infos würde ich mich sehr freuen


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Ich kann mir gut vorstellen, auf´s Land zu ziehen, mich neu zu bewerben und dort als Lehrerin zu arbeiten.

    Inwiefern sollten sich dadurch Disziplinprobleme in Luft auflösen? Hast du deinen Unterricht mal von Kollegen evaluieren lassen, was zweifelsfrei an den Schülern liegt und was auf dich zurückzuführen ist?


    Ggf. solltest du schauen, dass du hier erst einmal diese Problematik angehst, Fortbildungen zu Classroomanagement usw.


    aber auch durch die viele Mehrarbeit dadurch, dass sich die Schule im Aufbau befindet.

    Ich habe selber einmal an einer Gesamtschule im Aufbau gearbeitet, der Arbeitsaufwand ist auch nicht wesentlich höher als an anderen Schulen.




    Zu deiner Frage an sich kann ich leider nichts sagen, die Antwort interessiert mich grundsätzlich aber auch.

  • Erstmal stimme ich Karl-Dieter zu, dass du schauen musst, wo das Problem liegt.
    Aber unabhängig vom Grund des "Kündigungs"wunsches:
    Ich hatte von 2 Anwälten und von der GEW gehört, ich würde nie wieder verbeamtet werden, wenn ich mich entlassen lasse. Irgendwann habe ich es dann trotzdem getan (ganz andere Gründe als bei dir, mir war am Ende egal, ob ich je wieder verbeamtet werde. ich wollte da nur noch weg).
    Nach einem Jahr an einer Privatschule habe ich mich dann wieder beim Land beworben. Stelle bekommen :-) Erstmal ein Jahr als Angestellte, dann wieder verbeamtet. Mittlerweile auch auf Lebenszeit.
    Ich habe allerdings mit Physik ein Mangelfach. Und ich glaube, der Schulleiter wollte mich gerne haben.

  • Vielen Dank für eure raschen Antworten! Meine derzeitige Schule kann man schon als Brennpunktschule bezeichnen, die zudem von der Inklusion ohne schlüssiges Konzept und Ressourcen überrannt wird! Natürlich muss ich dennoch weiter nach Gründen für die Probleme auch bei mir suchen und bin da auch bei (Fortbildungen, Supervision...).
    Dieser Thread soll allerdings hauptsächlich zur Klärung der Frage nach der Entlassung und späteren erneuten Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den Lehrerberuf dienen. ...damit ich besser einschätzen kann, ob es eine Option wäre oder nicht. Danke, hanuta, für deinen Erfahrungsbericht!

  • Ich verweise nochmal auf meinen Link, der handfeste (!) Informationen und keine Gerüchte enthält. :) Und damit bin ich dann raus...

  • Meine Frage: Kann man, nachdem man auf eigenen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, erneut an dem ganz normalen Bewerbungsverfahren teilnehmen und als angestellter Lehrer arbeiten oder evtl. sogar neu verbeamtet werden?

    Ja, kann man.
    Du kannst auch direkt danach als angestellter Lehrer weiterarbeiten.


    Allerdings gibt es bundeslandspezifische Unterschiede bei der Wiedereinstellung (Altershöchstgrenze? Voraussetzungen?), da solltest du dich erkundigen.


    Es gibt knackige Abzüge an den Pensions- bzw dann Rentenanprüchen, 50% - da solltest du mal rechnen, was das bei dir konkret bedeutet.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Gleich erst mal beim Lehrer ansetzen zeigt mir immer, dass diejenigen im Jahre 2016 plusminus x definitiv noch nie mit derartiger Schülerschaft zu tun hatten. Man darf einem Erwachsenen durchaus zutrauen das Problem an sich zu erkennen. Das heißt nicht, dass man sich selbst für perfekt hält.


    @schnellermela schreib mich ruhig mal an, ich kann dir zu deiner Frage Genaueres zu sagen, was ich aber so nicht öffentlich schreiben möchte.

  • Gleich erst mal beim Lehrer ansetzen zeigt mir immer, dass diejenigen im Jahre 2016 plusminus x definitiv noch nie mit derartiger Schülerschaft zu tun hatten.

    Das habe ich nicht gesagt, sondern man soll klären, was an einem selber und was an der Schülerschaft liegt. Nur das und nichts anderes habe ich gesagt.
    Pauschal immer gleich auf die Schüler zu gucken ist auch nicht zielführend.

  • Das habe ich nicht gesagt, sondern man soll klären, was an einem selber und was an der Schülerschaft liegt. Nur das und nichts anderes habe ich gesagt.
    Pauschal immer gleich auf die Schüler zu gucken ist auch nicht zielführend.

    Da hast Du vollkommen Recht. Trotzdem kann man an dieser Stelle einfach mal bei der Frage der Thread-Erstellerin bleiben und die war eindeutig. Aus welchen Gründen sie diese Frage stellt, spielt aus meiner Sicht keine Rolle.

  • Es mag nach einem halben Jahr Beamtendasein vielleicht nicht ganz einfach werden - aber fragen kostet nichts:
    In Baden-Württemberg kann man sich ohne Bezüge beurlauben lassen. Eventuell gelten in deinem Bundesland ähnliche Regelungen. Dadurch bleibt der Beamtenstatus erhalten.
    Der Rechnungshof rügt das zwar, aber es wird praktiziert:
    http://www.rechnungshof.baden-…kschriften/5245/8343.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich persönlich würde lieber Hartz4 beziehen oder irgendwelche (schlechtbezahlten) Hilfsjobs annehmen als in Köln oder im Kölner Raum Lehrer sein zu wollen.


    Von daher : So schnell wie möglich sich irgendwo aufs Land versetzen lassen und um gotteswillen nicht nach vermeintlichen Gründen des eigenen Scheiterns suchen! Die gesellschaftliche Aufarbeitung im Kölner Raum/Schulen sowie die Verbreitung einer ohnehin gescheiterten Schulform würde ich lieber anderen "Idealisten" überlassen.



    Natürlich muss ich dennoch weiter nach Gründen für die Probleme auch bei mir suchen und bin da auch bei (Fortbildungen, Supervision...).


    Nein! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Ich verweise nochmal auf meinen Link, der handfeste (!) Informationen und keine Gerüchte enthält. :) Und damit bin ich dann raus...

    Wo stehen dann da Fakten zu einer erneuten Anstellung/Verbeamtung? Ich sehe da nur was von einer ehemaligen Lehrerin, die jetzt als Nichtlehrerin glücklich ist. Da stellt sich die Frage nach er eutem Einstieg in den Schuldienst doch gar nicht.


    Und warum ist eigentlich ein Blog einer Exlehrerin weniger verdächtig Gerüchte zu präsentieren, als mein Erlebnis?


    Muss ich meine Erfahrung jetzt in einem Blog verwursten, damit sie kein Gerücht mehr sind? Oder reicht es, wenn ich hier die Entlassungs- und die neue Verbeamtungsurkunde hochlade?

  • Wieso "dein" Erlebnis? Ich kann micht erinnern, irgendwo auf dich Bezug genommen zu haben. Aber im Hinblick auf den Aspekt der Selbstoffenbarung ist dein letzter Beitrag wirklich interessant. :)

  • Wo stehen dann da Fakten zu einer erneuten Anstellung/Verbeamtung? Ich sehe da nur was von einer ehemaligen Lehrerin, die jetzt als Nichtlehrerin glücklich ist. Da stellt sich die Frage nach er eutem Einstieg in den Schuldienst doch gar nicht.


    Und warum ist eigentlich ein Blog einer Exlehrerin weniger verdächtig Gerüchte zu präsentieren, als mein Erlebnis?


    Muss ich meine Erfahrung jetzt in einem Blog verwursten, damit sie kein Gerücht mehr sind? Oder reicht es, wenn ich hier die Entlassungs- und die neue Verbeamtungsurkunde hochlade?

    Hi, ich darf mich mal grad einschalten. Bin die Betreiberen des oben zitierten Blogs "Familie trifft Schule" ;-)
    Wer auf der Seite weiter runter scrollt, wird einen Artikel finden, in dem ich die Prozedur des Ausstiegs sowie die rechtlichen Begleitumstände sehr genau schildere. (Siehe Link unten) Gerüchte sind das nicht, da letztes Jahr genau so erlebt. Dort findest du auch Infos zum Wiedereinstieg. Es steht jedem offen, neu verbeamtet zu werden, so lange er die Gesundheitskriterien etc. dafür noch erfüllt.


    https://familietrifftschule.wo…-dienst-und-seine-folgen/


    Vielen Dank übrigens für's Verlinken, philosophus! Man glaubt gar nicht, wie viele Leute mit den Suchbegriffen "Lehrer verbeamtet Kündigung" auf das Blog kommen. Da fühlt man sich gar nicht mehr so allein mit seinen Missempfindungen gegenüber der Schule :-)


    Bin übrigens auch an einer Schule im Kölner Raum gewesen... wäre aber sicherlich auch in der hintersten Eifel unzufrieden gewesen.

  • Hallo,


    ich versuche trotz minderjährigem Kind auch seit 5 (!) Jahren versetzt zu werden, leider wegen des """Lehrermangels""" lässt man mich nicht gehen.....


    da die Schule mit Dopelklassen, d.h. 2 Schulstufen auf einmal --> doppelte Arbeit etc. + Inklusion "ohne Konzept" (blindes Kind, authisten, schwierige Schüler, Lernschwäche etc.) auch noch dazu kommt sowie 2 Standorte --> nie Pausen da ich immer hin und herfahren muss (einziger Lehrer mit Volldeputat an der Schule bze. die andere Lehrerin mag an den schwierigen Standort nicht fahren und hat ihre 2 Autos "verliehen" damit sie nicht rüber muss und flüstert bei der Stundenplanplanung eh immer dem Rektor ins Ohr...), zusätzlich für alle dann noch "Postbote" und Papier hin und herfahren etc. spielen muss und noch die üblichen 1000 Dienste (HP, BFC, 1. Helfer etc. etc. etc.) übernehmen muss, der Rektor auch alle Arbeit sehr gern abwälzt etc. und wegen der Familie natürlich will / muss ich da endlich weg, sonst bin ich in einem Jahr Burnout reif :(


    daher wäre nun auch meine "letzte Option" kündigen und mich neu verbeamten lassen... über google etc. finde ich da leider nichts... außer dieses Thema hier :)
    Leider gibts diesen Blog etc. nicht mehr....


    daher rmeine Frage - auch wenn das Thema schon älter ist - hat da noch jdn (genaue) Infos etc. ? Die GEW hat halt leider - wie so oft und wie von so viel - keine Ahnung..... :(

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