Wöchentlicher Präsenztag - ist das eigentlich erlaubt?

  • Moin,



    Wir sind eine Ganzstagsschule in Niedersachsen, die sich grade im zweiten Jahr ihrer Existenz befindet. Da recht viel zu tun ist (Pläne, Konzepte ...) hat unsere Schulleitung sich etwas neues ausgedacht: ab sofort haben uns künftig Mittwoch nachmittags in der Schule aufzuhalten - sei es zu Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Fachkonfetenzen etc ...
    Ich fragen mich, ob so etwas überhaupt erlaubt ist. Wir haben es hier ja mit einer klar definierten Arbeitszeit zu tun, und nicht mit bedarfsorientierten Zusatzveranstaltungen. Ich wüsste auch keine Schule, die etwas Ähnliches praktiziert. Wir kommen dadurch - im Zusammenspiel mit halb bezahlten Betreuungszeiten und durchschnittliche zwei Nachmittagsangeboten - zu einer ungewöhnlich hohen Zeitstundenzahl, die wir uns innerhalb des Schulgebäudes aufhalten müssen.
    Kann mich mal jemand über den rechtlichen Rahmen aufklären...?

  • Kann Dir leider den rechtlichen Rahmen nicht darstellen. Ich rate aber dringlichst Dich sofort an den Personalrat zu wenden. Wenn euer Personalrat schläft, dann an den nächst höheren.
    Am besten die Anweisung sich generell Mittwoch nachmittags in der Schule aufhalten zu müssen schriflich von der SL geben lassen. Ich nehme an der darauffolgende Schritt wäre dann das Remonstrieren, aber da berät Dich vielleicht besser jemand mit mehr Erfahrung.
    Ich kann Dir nur sagen, dass ich zutiefst schockiert bin, was sich manche Schulleitungen da ausdenken. Man hat wirklich immer mehr das Gefühl das Beamtentum wird als Freifahrtsschein für unbezahlte Überstunden missbraucht. Schrecklich.
    Eigentlich müsste so eine Zusatzbelastung zu massiven gesundheitlichen Einbußen durch Überlastung führen.

  • Die Schulleitung hat nach §43 Abs. 2 NSchG u.a. die Aufgabe sicherzustellen, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Dazu gehört auch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, aus der abzulesen ist, dass die regelmäßige Arbeitszeit 40h/Woche betragen darf. Rechnet man die Ferien (außer die zustehenden 30 Urlaubstage nach Niedersächsischer Erholungsurlaubsverordnung) heraus, sollte die Arbeitszeit bei ca 42-44h/Woche außerhalb der Ferien liegen...bin mir gerade nicht ganz sicher.


    Darauf aufbauend kann man nun eine Berechnung aufmachen, die von eurer schulischen Situation abhängt. Auf jeden Fall gehen 28 Unterrichtsstunden á 45 min ein (=21h/Woche). Der Unterricht macht also knapp die Hälfte der Arbeitszeit aus. Jetzt müssten hier alle weiteren Verpflichtungen eingerechnet werden und geschaut werden, bei welcher Stundenzahl man dabei landet. Schwer zu taxieren ist dabei die Vor- und Nachbereitungszeit zu Hause...sollten dafür aber z.B. nur noch 3h/Woche zur Verfügung stehen, darf die Schulleitung gerne erläutern, wie sie sich U-Vorbereitung für 28 Stunden in 3 Zeitstunden vorstellt.


    Was heißt eigentlich "halb bezahlte Betreuungszeiten"? Entweder es handelt sich hierbei um Arbeitszeit (diese wäre voll zu bezahlen) oder um Bereitschaftszeit (die tatsächlich halb zu bezahlen wäre). Betreuung klingt aber nicht nur nach Bereitschaft.

  • Ich nehme an der darauffolgende Schritt wäre dann das Remonstrieren

    *Seufz*
    Ich hatte es neulich schon mal geschrieben: Man sollte sich mit Sachverhalten und Begrifflichkeiten auskennen, bevor man große Reden schwingt.
    Man kann nur dann remonstrieren, wenn der Dienstherr eine Anweisung erteilt, bei deren Befolgung man sich illegal verhalten müsste. In diesem Fall muss man dann sogar remonstrieren. Wird die Anweisung nicht aufgehoben, muss man sie dennoch ausführen, ist allerdings dann für die Folgen nicht haftbar. Ein typisches Beispiel wäre es, wenn der Schulleiter dich anweist, mit der Klasse schwimmen zu gehen, obwohl du keinen Rettungsschwimmer hast. Hier musst du remonstrieren. Bleibt die Anweisung dennoch bestehen, wärst du nicht haftbar, wenn ein Kind ertrinkt.
    Einen Seitenhieb auf "Natuuuuuurwissenschaftler" (um es mit Fossi74 zu formulieren) spare ich mir hier mal.


    on topic:
    Der Verweis auf den PR ist trotzdem gar nicht so blöd. Zumindest sollte der wissen bzw. in Erfahrung bringen können, wie die rechtliche Lage in deinem Bundesland ist. Ich bin nicht in deinem Bundesland und kann deshalb dazu nicht sagen. Oftmals ist sowas in Lehrerdienstordnungen, Pflichtstundenverordnungen oder Konferenzverordnungen geregelt.
    Interessant kann auch der Blick ins Schulgesetz sein, um herauszufinden, in welchen Dingen die Lehrerkonferenz Mitbestimmungsrecht hat. Das ist häufig viel mehr als man als Durchschnittslehrer so denkt. Dann könnte man so eine Maßnahme mit einem einfachen Antrag in der nächsten Gesamtkonferenz ganz schnell kippen. Es empfiehlt sich aber auch in so einen Fall, das über den PR laufen zu lassen. Der ruft eine PV ein, holt ein Stimmungsbild ein, erarbeitet mit der PV den Antrag und stellt ihn dann stellvertretend für das Kollegium in der Gesamtkonferenz. Dann muss sich kein Einzelkollege aus dem Fenster lehnen.


    Aber ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Regelung in deinem Bundesland:


    1.) Wenn der SL diese Präsenzzeiten anordnet, obwohl dies nicht zulässig ist, kann der PR eine dienstliche Beschwerde bei der übergeordneten Behörde einreichen. Das ist keine Dienstaufsichtsbeschwerde! Die kann der PR als Gremium nämlich nicht Pauschal einlegen - diese muss immer vom Einzelnen für den konkreten Fall geschehen.


    2.) Du könntest es aber beispielsweise darauf anlegen und einfach nicht zu diesen Präsenzzeiten erscheinen. Will der SL dann Sanktionen gegen dich verhängen, könntest du auf diese konkreten Sanktionen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde reagieren. Im großen Stil, also wenn sich hier mehrere Kollegen zusammentun, kann das schon auch Wirkung zeigen, weil der SL dann möglicherweise in Erklärungsnot gegenüber der übergeordneten Behörde kommt.


    3.) Egal ob die Maßnahme zulässig ist oder nicht, ihr könntet als Kollegium auch geschlossen Überlastungsanzeigen stellen. Die muss der SL dann bearbeiten und kommt bei 40+ Überlastungsanzeigen möglicherweise ebenfalls in Erklärungsnot, und zwar auch dann, wenn sein Verhalten an sich zulässig ist. Bei Überlastungsanzeigen lohnt es sich übrigens, nebenbei den eigenen Arbeitseinsatz zeitlich zu protokollieren.


    Das sind eure personalvertretungsrechtlichen Mittel gegen diese Maßnahme. Und, bitte, bitte, verwende nicht den Begriff Remonstration, wenn du diesbezüglich in Diskussionen kommst. Damit machst du dich nur lächerlich.



    Ich möchte aber trotzdem noch eine Alternative vorschlagen: Es ist durchauch denkbar, einen solchen Präsenztag strukturell so zu gestalten, dass er unterm Strich eine echte Arbeitsentlastung ist. Viele der Gespräche, die gehetzt zwischen Tür und Angel geschehen und dadurch Stress erzeugen, oder auch die Fälle, wo Koordination nicht richtig läuft und dann zu Mehrarbeit führen, könnte man durch eine geschickte Planung eines solchen Nachmittags vermeiden.
    Das muss allerdings "bottom-up" geschehen und vom Kollegium gewünscht sein. Dem SL einen Nachmittag eine Plattform zu geben, um sinnlose Konferenzen und Dienstversammlungen abzuhalten ist in der Tat völlig inakzeptabel. Leider klingt der Rest deiner Beschreibung eher so alsw hätte es der SL nicht im Sinn, das Kollegium hier konstruktiv mitplanen zu lassen, so dass ihr wohl dich unbedingt dagegen angehen müsst.
    Ach ja, es gäbe noch eine weitere Möglichkeit: Der SL kann euch natürlich die Präsenzzeit voll auf eure Deputate anrechnen. Dann kann er frei über eure Zeit verfügen. Vielleicht wäre das mal ein Vorschlag, mit dem der PR ansetzen könnte.


    Viel Erfolg; berichte mal, wie es so gelaufen ist.

  • Morgen!


    Wir hatten früher auch immer einen Konferenztag/Präsenztag in der GS. Dieser ging bis 15 Uhr, somit ca. 1 1/2 Stunden länger. Dort wurden die Lehrerkonferenzen, Arbeitskreise, Jahrgangsteams etc. abgehalten. An sich eine ganz nette Einrichtung, da man nicht ewig überlegen musste, wann man sich nun trifft. Andererseits nervig, weil manchmal auch einfach nichts anstand.


    Aktuell (Sek 1) ist bei uns auch ein Nachmittag geblockt. Die Veranstaltungen gehen bis ca. 15:30 Uhr. Falls jedoch mal nichts ansteht (kommt eigentlich nie vor), ist dieser Nachmittag frei. Damit die Kollegen nun nicht quasi selbstständig entscheiden, dass nichts ansteht, ist bei uns zu Beginn des Jahres jede Konferenz etc. bereits im Terminplan eingetragen. Damit ergeben sich bei uns für jeden Vollzeitkollegen mind. drei lange Tage (von halb 8 bis halb 4) und zwei Kurze (von halb 8 bis halb 2). Springstunden natürlich vorhanden. Mittagsbetreuungen/Vertretungsreserven werden bei uns ebenfalls nur mit einer halben Stunde vergütet.


    Die Frage ist, wie viel Zeit verbringst du denn nun in Zahlen an diesem Nachmittag/insgesamt in der Schule? Wenn es sich wie oben beschrieben nur um 1 1/2 oder 2 Stunden handelt, wird man kaum eine Überlastungsanzeige stellen können.
    Wenn bei euch Betreuungszeiten nur als halbe Stunde angerechnet werden, wäre es mal interessant, einen Antrag an die Lehrerkonferenz zu stellen, um über diese Abrechnung zu sprechen (Ich kenne diese Regelung jedoch auch... es muss ja kein Unterricht vorbereitet werden, deshalb 1/2). Ihr als Kollegium habt ein gewisses Mitspracherecht bei der Gestaltung eurer Schule (gerade im Aufbau), nutzt es.


    Ansonsten noch einige Tipps um die Arbeitszeit zu verkürzen, auch wenn es in der GS nicht so leicht ist: Die Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung abzwacken. Da wird dann eben nicht ewig geschnippelt, laminiert und es werden noch 5 Tippkarten erstellt. Außerdem zu Arbeitskreisen/Konzeptarbeiten auch mal nein sagen. Material fleißig tauschen, damit man nicht jede Reihe selbstständig planen muss.


    Grüße von einer Schule, die sich ebenfalls im Aufbau befindet!

  • "Zu verdeutlichen ist daher hiermit nochmal:
    Eine rechtliche Grundlage für Bereitschafts- oder Präsenzstunden gibt es im Lehrerbereich nicht.
    Diese dürfen schon gar nicht von der Schulleitung angeordnet werden. Zu überlegen wäre, ob die Lehrerkonferenz gemäß § 68 SchulG einen Beschluss fassen darf in welchem Präsenz,- bzw. Bereitschaftszeiten festgelegt werden. Nach § 68 Abs.2 SchulG darf die Lehrerkonferenz einen Beschluss fassen, in welchem Sie die Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Vertretungen festlegt. Diese kann jedoch nicht jeden Einzelnen verpflichten die Pflichtstundenzahl zu erhöhen.
    In § 11 Abs. 3 ADO ist deutlich geregelt, dass eine Verpflichtung von Lehrkräften zur Anwesenheit in der Schule über ihre Pflichtstundenzahl hinaus nur im Einzelfall erfolgen darf. Eine Regelung die feste Zeiten beinhaltet würde klar gegen diese Vorschrift verstoßen."




    Aus der VBE (NRW, also nicht geeignet zur Beantwortung der Frage des Fragestellers) Rechtsdatenbank. Da die Pflichtstundenanzahl nicht erhöht werden darf durch Präsenzzeiten, müssen sie also zwangsläufig im Deputat sein. Was anderes ist die "spontane" Vertretung in z.B. Springstunden, die ja häufig als inoffizielle Vertretungsreserve benutzt werden. Nimmt das überhand bei einzelnen Personen oder ist es jede Woche "zufällig" die gleiche Klasse in der gleichen Stunde, muss man da auch mal gucken.

  • Die Präsenzzeit ist ja im Deputat, als halbe Stunde ;) Die LK hat das bei uns abgesegnet.
    Die vom Teilnehmer genannte Präsenzzeit umfasst jedoch außerunterrichtliche Tätigkeiten.

  • Kommt wohl auf das Bundesland an. In Ba-Wü müssen die Schulleitungen so genannte Kooperationszeiten festlegen. Der Umfang ist nicht vorgeschrieben- auch nicht, dass diese wöchentlich stattzufinden haben. Es müssen jedoch bei der Unterrichtsplanung unterrichtsfreie zeiten dafür eingeplant werden, damitkein Unterricht ausfallen muss.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zunächst Danke für die ersten Antworten. Bei uns verhält es sich so, dass die Präsenzzeit von der Schulleitung angeordnet wurde, da wurde nichts abgestimmt. Da wir Ganztagsschule sind (in welcher die Nachmittagsangebote auch größtenteils von Lehrkräften übernommen werden), können unsere DB u.ä. auch erst ab 15.15 beginnen. Dauer einer DB ist in der Regel 2,5 Stunden. Heißt: Mittwochs darf man sich darauf einstellen, erst um 18 Uhr soweit frei zu haben, dass man sich um seine Unterrichtsvorbereitung kümmern kann.
    Da bei uns, wie gesagt, die Lehrkräfte auch weitgehend für die Nachmittagsangebote eingesetzt werden, ergeben sich auch an anderen Tagen ungewöhnlich lange Präsenzzeiten. Die Stundenplangestaltung ist darauf gerichtet, die einzelne Lehrkraft möglichst lange in der Schule zu halten. Erreicht wird dies durch ungewöhnlich lange Hofpausen (2 x 30 min) und die halb bezahlte Mittagszeit, in welcher Mensaaufsicht und Hausaufgabenbetreuung erfolgt.

  • Das klingt schrecklich.
    Zu den halb anzurechnenden Betreuungszeiten: Die werden also mit der Begründung, dass man im Gegensatz zum sonstigen Unterricht nichts vor- und nachzubereiten hat nur halb angerechnet. Das würde im Umkehrschluss doch bedeuten, dass du für jede Unterrichtsstunde auch eine Stunde (45min) Vor- und Nachbereitungszeit angerechnet bekommen müsstest, die in deine Gesamtarbeitszeit einfließen. Interessant... wie will man es dann schaffen im Schnitt bei einer 40 Std Woche zu landen?


    • Bei Essensaufsicht würde ich das mit der halben Anrechnung evt noch gelten lassen (sofern man nicht zu häufig und lang dort eingesetzt wird), aber Hausaufgabenbetreuung? Da fördert man im Endeffekt doch eher als dass man nur beaufsichtigt. Ist zumindest bei uns so.
  • wie will man es dann schaffen im Schnitt bei einer 40 Std Woche zu landen?

    In Baden-Württemberg gilt für Beamte die 41-Stunden-Woche mit 30 Tagen Urlaubsanspruch.
    Es wird daher (inclusive der Feiertage) von 44 Arbeitswochen ausgegangen.
    Als Lehrer arbeitest du jedoch nur 39 Wochen - deine zu leistende Wochenarbeitszeit errechnet sich daher wie folgt:
    41 Stunden x 44 Wochen = 1804 Gesamtarbeitsstunden
    1804 Stunden / 39 Wochen = 46,25 zu leistende Zeitstunden pro Woche - weil du die Ferientage (abzgl.Urlaubsanspruch) vorarbeiten musst.


    BTW: Ich finde das nicht in Ordnung, so zu rechnen, referiere das nur. In dieser Rechnung wird von den Rechtsverdrehern am Ministerium davon ausgegangen, dass man als Lehrer in den Ferien Ferien hat. Wir haben jedoch nur "unterrichtsfreie Zeit". Ich kenne keinen Lehrer, der in den Ferien das Arbeitszimmer versiegelt und keine Nach- oder Vorbereitung leistet.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ja, ich kenne solche Rechnungen, aber selbst 46 Stunden werden bei zwei Tagen Hausaufgabenbetreuung und einem Präsenztag bis 18 Uhr (? ernsthaft) mit Sicherheit überschritten. Denn zu Hause fällt danach ja tatsächlich noch Vorbereitung und Korrektur an.

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich? Ich kenne da etliche.

    Ich werde derer gedenken, wenn ich diese Osterferien 26 Abiturgutachten erstelle, von denen jedes etwa 3-4 Stunden dauert.
    Nachdem die Weihnachtsferien eigentlich auch gut durchkorrigiert wurde...
    ..und die Herbstferien...


    edit: was fasel ich da eigentlich dauernd von "Ferien"??!!

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Mich würde interessieren, wie solche "Präsenztage" bei teilzeitbeschäftigten Vertretungslehrkräften (selbstverständlich befristet!) vom Dienstherrn zu legitimieren sind. Ich kann den Präsenztag ja nicht auch noch splitten, zumal es ja einen Grund hat, warum ich nur Teilzeit arbeite (Stichwort Doppelbelastung) und ich andererseits auch noch Unterricht vor- und nachbereiten muss.
    Eine durchaus informationsreiche Diskussion, die sich hier auftut...

  • ich hänge mich mal hier mit an....


    Im Moment arbeite ich 13/28 an einer Grundschule und bin Klassenlehrerin. Die SL erwartet eine wöchentliche 90-minütige Präsenz von allen Kollegen, egal mit welchem Deputat. Es artet immer mehr in Mini-Konferenzen aus und zum eigentlichen Vorbereiten oder teammäßigen Austausch reicht es dann kaum noch....an sich schon oft Zeitverschwendung, finde ich.



    Nun sollte es einen Lehrerausflug geben, das Kollegium wünschte sich das an eben diesem Präsenztag mit verkürzter Sitzung- sonst kommt wegen Nachmittagsunterricht nur der Freitag dafür in Betracht, aber viele Kollegen haben kleine Kinder und da haben die hiesigen Kindergärten zu...


    Nun hat sich die SL darüber hinweggesetzt und verfügt: Freitag. Präsenz unantastbar.


    Ich finde das so unverständlich, dass ich mich gerade frage: darf sie uns Teilzeitkräfte tatsächlich wöchentlich zu 90 Minuten Jour fixe verdonnern? Natürlich + 3 Stunden Konferenz alle 4 Wochen etc....

  • Du musst das Ganze positiv sehen:


    Bei einer angenommenen jährlichen Arbeitszeit von 1800 Stunden für Vollzeitkräfte, d.h. bei dir 13/28 davon also ca. 836 Zeitstunden pro Jahr, verplant deine Schulleitung schon einmal 40 (Schulwochen) á 1,5 Zeitstunden für dich, d.h. 60 Zeitstunden pro Jahr oder ca. 7,1% deiner Arbeitszeit. Du bekommst also 7,1% deines Gehaltes für (sinnloses) Herumsitzen. Du darfst natürlich nicht den Fehler machen und diese 7,1% als unbezahlte Überstunden einzuplanen. Du musst einfach nur deine restlichen Verpflichtungen und schulischen Tätigkeiten so weit herunterschrauben, dass sie in die restlichen 92,8% deiner Arbeitszeit bzw. die restlichen 19,4 Zeitstunden pro Schulwoche passen (in den Ferien wird bei dieser Rechnung selbstverständlich NICHTS getan, sonst sind es noch weniger als 19,4 Zeitstunden pro Schulwoche). Ein schlechtes Gewissen darfst du dabei nicht haben, denn DU hast diese Entscheidung ja nicht getroffen, sondern dein Schulleiter stellvertretend für dich. Und als gute Beamtin / Angestellte machst du deine Arbeit quantitativ und qualitativ selbstverständlich so, wie es dein Schulleiter will!


    Am besten du führst Buch über deine aufgewendete Arbeitszeit und denkst daran: 7,1% deines Gehalts für wöchentliches 90-minütiges Herumsitzen :top: Leicht verdientes Geld!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

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